Sarv schrieb:@Argus7 Bist du auf kriegsfuss mit gott weil du/man mal dich bekehren wollte, oder aber hast du sonst einen trifftigen Grund für den Hass auf das unbeschreibbare ?
Wie soll ich denn mit einem Gott, den es doch überhaupt nicht gibt, auf Kriegsfuß stehen? Oder: Wie sollte ich denn einen Grund haben, das unbeschreibbare (Gott) zu hassen? Du hast schon eine etwas eigenartige Vorstellung von der Lebenseinstellung eines überzeugten Atheisten.
Die Sache ist nämlich die, dass es vor noch gar nicht allzu langer Zeit den sog. Blasphemie-Paragraphen gab, demzufolge es verboten war, gotteslästerliche Aussagen zu verbreiten.
Nachstehend ein verkürzter Auszug aus Wikipedia:
Nach § 48 der Stellungnahme aus dem Jahr 2011 des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen, einem Gremium aus achtzehn unabhängigen Experten, die damit beauftragt wurden, Beschwerden hinsichtlich des Internationalen Pakts
über bürgerliche Rechte und politische Rechte zu bewerten, „sind Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag inkompatibel, außer in den bestimmten Umständen, wie sie in Art. 20, Absatz 2 des Vertrags vorausgesehen sind.“
Der Art. 20 Abs. 2 ruft Staaten dazu auf, Folgendes zu verbieten:
„Die Verfechtung nationalen, rassistischen oder religiösen Hasses, welche zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt anstiftet.“
Der Kommentar verlangt mit Bedacht, dass keine Restriktion die Garantien des Abkommens auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 26) und der Freihheit des Denkens, des Gewissens und der Religion (Art. 18) verletzten darf.
Gegen dieses Menschenrecht wird jedoch in vielen Staaten verstoßen. So gilt
Gotteslästerung in vielen Religionen als schwerer Verstoß. Die westlichen Länder sind durch das Zeitalter der Aufklärung geprägt und schützen explizit (meist in einer Verfassung) die Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Redefreiheit ihrer Bürger, solange sie keine Rechte Dritter massiv verletzen. Deshalb wird in westlichen Ländern nur selten der Vorwurf der Blasphemie erhoben; gelegentlich kommt es gleichwohl zu Verurteilungen wegen Blasphemie.
Beispiele:
- In der Bundesrepublik Deutschland ist die Beschimpfung von Bekenntnisse, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen nach § 166 StGB (wegen seiner Geschichte häufig als „Gotteslästerungsparagraph“ oder Blasphemiparagraph bezeichnet) dann strafbar, wenn sie „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“;
- ähnlich in der Schweiz nach Art. 261 StGB.
- Im Vereinigten Königreich wurden gesetzliche Bestimmungen zur Blasphemie 2008 abgeschafft.
- In Irland schreibt Artikel 40 der Verfassung vor, dass die Veröffentlichung blasphemischen Materials strafbar sein soll. Im Rahmen einer Rechtsreform im Juli 2009 wurde eine entsprechende Strafvorschrift eingeführt;
- ähnlich in Österreich nach § 188, § 189 öStGB.
In vielen Staaten mit Staatsreligion ist Gotteslästerung eine Straftat. In manchen dieser Staaten kann sie mit der Todesstrafe bestraft werden, z.B. in Saudi-Arabien, der Islamischen Republik Pakistan, der Islamischen Republik Afghanistan und der Islamischen Republik Iran. Ob und in welchem Umfang bestimmte Handlungen oder Äußerungen als „Blasphemie“ gelten, hängt ab von den rechtsgültigen Kriterien für ihre Feststellung und vom Stellenwert religiöser Traditionen und Wertorientierungen in einer Gesellschaft. Diese können sich innerhalb der Geschichte einer Religion stark wandeln.
Religiöse, besonders fundamentalistische Gruppen sehen oft bereits Dinge als Blasphemie an, die in westlichen Staaten explizit durch die Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Redefreiheit geschützt sind; zum Beispiel:
- Glauben an Götter anderer Religionen,
- generellen Unglauben (Atheismus),
- Fluchen, insbesondere solches mit religiösem Bezug (Beispiele: „gottverdammt“, „heilige Scheiße“)
- eine Verhöhnung religiöser Symbole, beispielsweise des Kreuzes
- eine Verhöhnung von Glaubensinhalten, etwa durch Filme wie Dogma, Das Leben des Brian, Popetown u.ä. Satiren oder zynische Komödien
(Zitatende)Uns Atheisten wird auch heute noch sehr oft vorgeworfen, gotteslästerliche Ansichten zu verbreiten. Das ist so bestimmt nicht gerechtfertigt. Ich persönlich verwahre mich nur dagegen, einen Gott - und den Glauben an dieses Wesen - als Tatsache zu akzeptieren. Nur weil der Glaube an einen Gott schon so lange das Denken und Handeln großer Teile der Menschheit beherrscht, wird aus dieser Annahme noch längst keine Wahrheit. Es ist in meinen Augen jedoch eine ungeheuerliche Anmaßung, dass die gesamte Welt einen von Menschen erdachten Gott als Tatsache akzeptieren soll. Exakt dies wird jedoch von den Gottesanhängern erwartet. Und eben deshalb wurde seinerzeit ja auch mal der Blasphemie-Paragraph geschaffen. Wer Gott in Frage stellte, musste eine Bestrafung riskieren. In einigen Teilen der Welt ist dies sogar nach wie vor der Fall. Es ist diese Arroganz einiger Gottesanhänger, welche die Unterwerfung der Nichtgläubigen forderten, was mich auf die Palme bringen könnte.Die Religionen haben unsere Welt um keine Spur besser gemacht, was durch die Geschichte der Menschheit längst bewiesen ist. Eine Mitschuld an dieser blutigen Geschichte streitet der von einer Religion abhängige Teil der Menschheit aber konsequent ab.
Der Versuch, mich zum Gottglauben bekehren zu wollen, wäre vergliche Liebesmüh. Das hat bisher auch noch niemand ernstlich versucht. So nebenbei ist es mir aber gelungen, etliche Leute davon zu überzeugen, dass sich der Glaube an ein himmlisches Phantom nicht lohnt. Selbstbetrügerischen Trost finden nur diejenigen im Gebet, denen es an selbst erarbeiteter mentaler Kraft fehlt. Diese Kraft kann einem kein fiktives göttliches Wesen spenden, mentale Kräfte muss man sich selbst erarbeiten. Wie das möglich ist, kann man z.B. von Spitzensportlern erfahren. Sie kennen die autosuggestiven Kräfte, mit denen man sich mentale Stärke erarbeiten kann. Wem das zu anstrengend ist, der muss eben weiterhin die christliche Selbstbetrug-Methode praktizieren.