AfD
02.11.2014 um 22:21Grymnir schrieb:Anarchiezeichen-Schmierereien keinen Straftatbestand darstellen.@Grymnir
Falsch
Die Anarchiezeichen-Schmierereien werden als Sachbeschädigung gezählt.
Grymnir schrieb:Anarchiezeichen-Schmierereien keinen Straftatbestand darstellen.@Grymnir
Grymnir schrieb:Das wird nur den meisten Leuten nicht bewußt sein, weil über die linken Straftaten immer weniger berichtet wird als über die rechten.Ich sags eigentlich jedes mal aber was solls: Die linken straftaten sind deshalb so hoch, weil unter ihnen auch sitzblockaden fallen. Bäääm.
bit schrieb:Die Anarchiezeichen-Schmierereien werden als Sachbeschädigung gezählt.Aber eben nicht als politisch motivierte Straftat.
Bit schrieb:@Herbstblume
Die Anarchiezeichen-Schmierereien werden als Sachbeschädigung gezählt.
Aber eben nicht als politisch motivierte Straftat.
Bisher wurden Straftaten - beispielsweise sogenannte Propaganda-Delikte wie Hakenkreuzschmierereien - erst dann als politisch motivierte Taten erfasst, wenn auch der Hintergrund aufgeklärt werden konnte. Die Länder seien nunmehr aufgrund der Vereinbarung dazu übergegangen, diese Taten generell als rechts motiviert zu erfassen. Damit soll laut Rogge zum Beispiel jedes verwendete rechtsextreme Emblem sofort als politisch rechts motivierte Straftat gewertet werdenhttp://www.welt.de/welt_print/article2377963/LKA-Durch-neue-Zaehlweise-mehr-rechte-Taten-in-Statistik.html
Herbstblume schrieb:Nein, es gibt im Bereich Linksextremismus keine Propagandadelikte,@Herbstblume
Herbstblume schrieb:durch die vor kurzem veränderte ZählweiseDein "vor kurzem" ist aber auch schon 6 Jahre her.
Moses77 schrieb:Ein Anschlag da, ein Anschlag dort, der islamische Extremismus macht keine Pause, während die Rechten in Deutschland die letzten 70 Jahre eher ruhig waren.Es ist erschreckend wie wenig ahnung leute von rechter gewalt haben.
Rechtsextreme Gewalttäter in Deutschland könnten weit mehr Todesopfer auf dem Gewissen haben als bisher bekannt. Bundeskriminalamt und Landespolizeibehörden hätten bei einer Überprüfung von 3300 Tötungen und Tötungsversuchen ohne Verdächtige in 746 Fällen Anhaltspunkte "für eine mögliche politische rechte Tatmotivation" entdeckt, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" am Mittwoch.Nicht zu erwähnen die anschlagserien mit sprengstoffen. ja richtig gehört. Auch Rechtsextreme machen sowas. Aber wahrscheinlich kann man das gar niemanden vorwerfen das man sowas nich weiss...schliesslich wirds längst nich so aufgebauscht durch die medien wie andere dinge.
Im September 1980 hatte ein Rechtsradikaler einen Bombenanschlag auf das Oktoberfest in München verübt. Bei der Explosion der selbst gebauten Bombe kamen auf der Theresienwiese 13 Menschen ums Leben. Unter den Toten war auch der Attentäter. 210 Menschen erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Damals waren nach Angaben der Polizei vom Mittwoch 1,3 Kilogramm TNT in die Luft geflogen.Aber natürlich machen sowas nur islamisten. Es ist echt zum heulen manchmal.
Moses77 schrieb:während die Rechten in Deutschland die letzten 70 Jahre eher ruhig waren.Was für ein Hohn. Auch gegenüber den Opfern rechter Gewalt.
Moses77 schrieb:während die Rechten in Deutschland die letzten 70 Jahre eher ruhig waren.Vielleicht solltest du mal an deiner geistigen Aufnahmekapazität arbeiten oder befindest du dich seit geraumer Zeit im extremen Tiefschlaf?
Die weitaus am häufigsten verwirklichten Straftaten (41,4 Prozent) sind Propagandadelikte (d.h. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, §§ 86, 86a StGB). Im Bereich PMK-rechts machen sie sogar mehr als zwei Drittel aller Straftaten aus (68,5 Prozent). Sachbeschädigungen liegen mit einem Anteil von 20,8 Prozent an zweiter Stelle aller PMK-Straftaten. Im Bereich PMK-links sind Sachbeschädigungen die am häufigsten gezählten Delikte mit 42,2 Prozent.https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/04/politisch-motivierte-kriminalitaet-2013.html (Archiv-Version vom 02.12.2014)
Nicht jede sog. Sitzblockade wird als PMK-Straftat bewertet. Es sind nur die Ereignisse als PMK-Straftat zu melden, bei deren Begehung der Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB oder ein strafbarer Verstoß gegen das Versammlungsgesetz verwirklicht wird und zusätzlich eine politische Motivation vorliegt.http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801724.pdf
Die Bewertung im konkreten Einzelfall obliegt den jeweils zuständigen Polizeibehörden.