@eckhart Goldverkauf (auch Goldkauf) ist weder verboten, noch werden dabei irgendwelche Daten erfasst
man zeigt auch keinen Ausweis,
es kann also auch gar keine Daten über Goldhandel geben und es kann folglich deshalb auch nicht sein ,
dass solche Daten geklaut und veröffentlicht werden
Goldkauf und Goldverkauf sind völlig anonym !
Das gilt für Goldkauf und Goldverkauf bis zu 15.000 Euro täglich !
So Pauschal wie du es darstellst ist es leider falsch.
Edelmetallhändler müssen bei Transaktionen über 15.000 Euro (Annahme von Bargeld, gemäß §3), die Identität des Käufers feststellen (Ausweis zeigen lassen) und die Informationen aufbewahren (Ausweiskopie anfertigen) (§8).
Diese Betragsschwelle kann auch durch mehrere Käufe zustande kommen, wenn der Käufer dem Händler bekannt ist (§3).
Bei anonymen elektronischen Zahlungssystemen (Auftraggeber und Begünstigter müssen nicht dieselbe Person sein) gilt die Sorgfaltspflicht gemäß § 3 bereits bei Beträgen von mehr als 1.000 Euro.
Die meldepflichtigen Daten müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden (§ 8).
Der Händler muss keinerlei Daten automatisch melden, es sei denn es liegen gemäß § 11 Tatsachen vor, die auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung hinweisen. Wie und an wen gemeldet werden muss, steht im Geldwäschegesetz genau beschrieben.
Sofern von den zuständigen Behörden angeordnet, muss der Edelmetallhändler einen Geldwäschebeauftragten bestimmen (§ 9 Abs. 4).