 Optimist schrieb:um die Minute 30 herum spricht er über Recht und das Rechtssystem im Allgemeinen - und das klingt alles sehr plausibel und fundiert.
Optimist schrieb:um die Minute 30 herum spricht er über Recht und das Rechtssystem im Allgemeinen - und das klingt alles sehr plausibel und fundiert.
Das klang es in der Tat, wenn auch wenig glaubwürdig bei ihm zu dem Rechtstaat/dem Rechtsstaatsprinzip im Allgemeinen zu stehen.
Rechtsstaat vor jeder absoluten  zu freiheitlichen oder auch direkten Demokratie  ist für einen Krah und die AfD im Allgemeinen natürlich immer dann von Vorteil und lobenswert, wenn sie davon profitieren und sagen wir als Oberbegriff rechtsstaatlich-fair behandelt werden.
In einem Punkt möchte ich Krah  aber als  juristischen Laien ergänzen:
Das Grundgesetz regelt zwar nicht direkt das Verhältnis, das Miteinander, das Verhalten unter den Menschen - jedoch ist das Grundgesetz der Leitfaden, die höchste Grundlage für den Staat wie das Miteinander unter den Menschen einschließlich der Privatunternehmen oder des privaten Marktes auch in seiner Gesamtheit also der Privatwirtschaft auszusehen hat, um  aus dem Grundgesetz abgeleitete Werte wie Gerechtigkeit und Fairness bspw. zu wahren -...
... aber auch um explizit im GG benannte Rechte  und  je nachdem auch aus dem GG  auch nur abgeleitete Rechte für Menschen zu schützen oder ihnen je nachdem auch nur einen gerechten Ausgleich bei Verletzung ihrer Rechte gewähren zu können - einschließlich auch Menschen angemessen für begangenes Unrecht bestrafen zu können oder sie auch nur aus Schutz dem Allgemeinwohl gegenüber aus dem Verkehr zu ziehen. 
Aus dem GG ergeben sich verschiedene Handlungspflichten für den Staat und diese Pflichten machen es notwendig bzw. um diesen Pflichten als Staat nachzukommen,  dass der Staat in das Leben der  Menschen eingreift und das Miteinander der Menschen  durch verschiedene Gesetze reguliert - so weit immer verfassungskonform natürlich, was natürlich auch die Verhältnismäßigkeit miteinschließt. 
Kurz:
 Es braucht sowohl das Privatrecht und worunter bspw. das BGB fällt - genauso wie man  das öffentliche Recht und worunter bspw. das liebe Steuerrecht und auch nochmals das eigenständige Strafrecht fällt  braucht, um eine gewisse Ordnung, sittliches Verhalten und Fairness im gesellschaftlichen Miteinander sicherstellen zu können, damit sage es mal so kein Recht des Stärkeren gilt/sich durchsetzen kann oder auch    keine Anarchie herrschen würde, in der es gar keine Regeln mehr geben würde.
Der deutsche Staat als sozial-demokratischer Rechtsstaat  ist  einfach gezwungen das Leben der Menschen untereinander zu regulieren , um wie gesagt  rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren und um   Grundrechte und weitere Rechte aus Grundrechten abgeleitet zu schützen.
Würde es nur das Grundgesetz nicht nur als Höchstes sondern auch als  einziges Gesetz  geben und müsste sich nur der Staat an etwas halten  und  würde der Staat  die Menschen untereinander einfach machen lassen und das Miteinander nicht durch Gesetze regulieren - würde im schlimmsten Fall alles im Chaos enden und auch sehr viel mehr Ungerechtigkeit auf verschiedene Art und Weise herrschen und Menschen würden haufenweise und täglich in ihren Grundrechten beraubt/verletzt werden. 
Um Grundrechte oder aus Grundrechten abgeleitete Rechte zu schützen, ist der Staat gezwungen  das Leben der Menschen untereinander durch verschiedenste  Gesetze zu regulieren.