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AfD

87.738 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Wahlen, Partei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

22.10.2022 um 13:21
Zitat von Rolly22Rolly22 schrieb:Dir wurde also mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gedroht weil du dich gegen Waffenlieferungen ausgesprochen hast?
Nein.
Ich bin Arbeitgeber.
Und wie sieht es bei dir aus?


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22.10.2022 um 13:23
Zitat von Rolly22Rolly22 schrieb:Vor einem Jahr waren sich alle darüber einig, auch in der Politik. Heute gibt es eben den unterschwelligen Druck, dass man so etwas besser nicht äußert.
Z.B. am Arbeitsplatz...
Warum dann diese unsinnige Behauptung?


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22.10.2022 um 13:24
Zitat von RobbeRRobbeR schrieb:Heute gibt es eben den unterschwelligen Druck, dass man so etwas besser nicht äußert.
Z.B. am Arbeitsplatz...
Was heißt "unterschwellig"?
Eingebildet?


Oder hast du da Belege?


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AfD

22.10.2022 um 13:31
Zitat von GrouchoGroucho schrieb:Oder hast du da Belege?
Die neuen Nürnberger Antirussen Gesetze, welche von der NATO-NWO demnächst in der Deutschland GmbH eingeführt werden.
Wer was gegen die Lieferungen von Waffen in die Ukraine sagt muss demnächst mit 10 Jahren Zuchthaus rechnen.

Wer weiß es? Mal wieder keiner!


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AfD

22.10.2022 um 13:42
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:aber selbst keine Lösungen hat.
Seid wann muss man zur Kritik gleich nen brauchbaren Vorschlag mitbringen.
Der Idealfall ist kritik zu üben und zu sagen, so jetzt setzen wir uns zusammen und finden nee Lösung nen Kompromiss.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Übrigens, seit Donnerstagabend gilt eine Änderung beim §130 StGB. Nur so mal als Hinweis für Dich.
Und dieser Move wurde gemacht, um den politischen Gegner noch einfacherer zu diskreditieren. Genau danach sieht es für mich aus.


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22.10.2022 um 13:58
Zitat von BerlinerLuftBerlinerLuft schrieb:Und dieser Move wurde gemacht, um den politischen Gegner noch einfacherer zu diskreditieren. Genau danach sieht es für mich aus
Ja nee, schon klar.

Hier ist die entsprechende Stelle:

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-916934#:~:text=Mit%20der%20%C3%84nderung%20solle%20nun,oder%20Geldstrafe%20belegt%20werden%20k%C3%B6nnen.

Es ist also "Diskreditierung des politischen" Gegners, dass die Verharmlosung und Leugnung von Völkermorden härter bestraft wird.
Ist dir eigentlich bewusst, in welches Licht dich diese Aussage rückt?
Nee, natürlich nicht, weil ihr Leutchen viel zu sehr mit eurer Opferrolle rückwärts beschäftigt seid.

Wer natürlich in seiner Freizeit gerne öffentlich den Holocaust leugnet, könnte Probleme mit dieser Änderung haben.

Aber das kannst du ja nicht meinen, oder?


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AfD

22.10.2022 um 14:03
Zitat von BerlinerLuftBerlinerLuft schrieb:Und dieser Move wurde gemacht, um den politischen Gegner noch einfacherer zu diskreditieren. Genau danach sieht es für mich aus.
Dünnes Eis. Auf mich wirkt das gerade so, als ob du es nicht billigst, dass öffentliches Billigen, Leugnen und gröbliches Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in einer Weise begangen, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören, unter Strafe gestellt wird.
Welchen Grund solltest du sonst haben, darin lediglich ein Instrument zu sehen, den politischen Gegner mundtot zu machen?
Wirkt bis hierher für mich ziemlich "dreckig".


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AfD

22.10.2022 um 14:04
@sidnew
In einem sogenannten Omnibusverfahren, also ohne inhaltlichen Bezug an ein anderes Gesetz drangehängt (in diesem Fall an eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes), hat die Ampel am späten Donnerstagabend nahezu unbemerkt und ohne längere Beratungen eine Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) verabschiedet.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/volksverhetzung-voelkermord-kriegsverbechen-groeblich-verharmlosen-billigen-leugnen-130-stgb-holocaust/


Wieso nicht in einen eigenen Verfahren und damit Transparent?
Weil man so damit kaum durchgekommen wäre.
Diese Art des Vorgehens spricht für mich Bände.


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AfD

22.10.2022 um 14:08
Zitat von BerlinerLuftBerlinerLuft schrieb:Wieso nicht in einen eigenen Verfahren und damit Transparent?
Weil man so damit kaum durchgekommen wäre.
Warum sollte man damit nicht durchkommen? Gibt es an der Formulierung etwas auszusetzen?


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AfD

22.10.2022 um 14:18
Zitat von BerlinerLuftBerlinerLuft schrieb:Wieso nicht in einen eigenen Verfahren und damit Transparent?
Weil man so damit kaum durchgekommen wäre.
Diese Art des Vorgehens spricht für mich Bände.
Totaler Quatsch.
Ehrlich, was soll man denn von deinem Gejammer diesbezüglich halten?

WAS genau passt dir denn nicht daran? Das
kann ja nur heissen, dass *irgenwer* sich jetzt zweimal überlegen muss, ob er die Ursula Haverbeck gibt.

DAS ist dein Problem?


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AfD

22.10.2022 um 14:19
@Heide_witzka
Naja, sogar ich, der ich das Gesetz grundsätzlich befürworte, finde die Formulierung etwas schwammig.

Allerdings ist die im Artikel zitierte Kritik des AfD-Mitglieds wieder mal weit an der Realität vorbei - alleine schon der Zusatz "das wird auch in der Wissenschaft so gesehen" lässt mir wieder mal die Fußnägel hochklappen.


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AfD

22.10.2022 um 14:21
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Warum sollte man damit nicht durchkommen? Gibt es an der Formulierung etwas auszusetzen?
Aber ja:
Anders als bei der Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des Völkermords unter der Herrschaft des Nationalsozialismus (z.B. der Holocaust-Leugnung) nach § 130 Abs. 3 StGB, wonach den Tätern bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe drohen, ist nach der neuen Vorschrift nur das "gröbliche Verharmlosen" strafbar.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/volksverhetzung-voelkermord-kriegsverbechen-groeblich-verharmlosen-billigen-leugnen-130-stgb-holocaust/

Das ist eine sehr unpräzise Formulierung die zu viel Spielraum für Interpretationen lässt.
Damit ist die Richterlichkeit zu subjektiv m.M.n.


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AfD

22.10.2022 um 14:24
Zitat von FauxFaux schrieb:Naja, sogar ich, der ich das Gesetz grundsätzlich befürworte, finde die Formulierung etwas schwammig.
Das ist dann natürlich entsprechend zu begründen, sollte es zu einer Anklage wegen der Änderung kommen. Eine weitere Spezifizierung ist ja auch nicht ausgeschlossen.
Hast du denn eine Formulierung parat, die weniger Spielraum bieten würde?
Zitat von BerlinerLuftBerlinerLuft schrieb:Das ist eine sehr unpräzise Formulierung die zu viel Spielraum für Interpretationen lässt.
OK, dann sollte man das "gröbliche" streichen.


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AfD

22.10.2022 um 14:29
@Heide_witzka
@sidnew

Die Formulierung und die Stille heimliche Art der Erweiterung des Paragraphen, sind für mich Hinweis genug das es nur darum ging ein universelles Werkzeug zu haben um den politischen Gegner wegen Kleinigkeit diskreditieren zu können.


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AfD

22.10.2022 um 14:30
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Hast du denn eine Formulierung parat, die weniger Spielraum bieten würde?
Nein, schon gar nicht auf die Schnelle. Aber wir sind uns ja prinzipiell einig, dass es einen Haufen von Aussagen gibt, die bestraft werden sollen.

Während ein anderer Gesprächsteilnehmer dieses Threads offenbar fürchtet, es könnte willkürlich angewandt werden, habe ich, gerade in den östlicheren Gefilden unseres schönen Landes, eher den Verdacht, es könnte willkürlich nicht angewandt werden.

Das "gröblich" (ohnehin eine Wortschöpfung, die mir nie zuvor untergekommen ist) zu streichen wäre ein Ansatz, aber m. E. nicht ausreichend.


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AfD

22.10.2022 um 14:33
Zitat von BerlinerLuftBerlinerLuft schrieb:Die Formulierung und die Stille heimliche Art der Erweiterung des Paragraphen,
Der Vorschlag wurde doch von allen im Bundestag vertretenen Parteien, mit Ausnahme der AfD :D , genehmigt.
Die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen soll künftig explizit im Strafgesetzbuch (StGB) genannt werden. Vorgesehen ist, den Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) um einen neuen Absatz zu ergänzen. Einen entsprechenden Vorschlag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nahm der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen mit Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke gegen die Stimmen der AfD-Fraktion an.
Dabei handelt es sich um einen sachfremden Änderungsantrag zum „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes“ (20/3708) der Bundesregierung. Der so geänderte Entwurf passierte den Ausschuss mit demselben Stimmverhalten. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für Donnerstag geplant.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-916934

Was war daran denn jetzt so still und heimlich?


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AfD

22.10.2022 um 14:35
Zitat von BerlinerLuftBerlinerLuft schrieb:Die Formulierung und die Stille heimliche Art der Erweiterung des Paragraphen, sind für mich Hinweis genug das es nur darum ging ein universelles Werkzeug zu haben um den politischen Gegner wegen Kleinigkeit diskreditieren zu können.
Im Osten nichts neues.
AfDler und deren Wähler werden nach eigener Aussage STÄNDIG diskreditiert, schlecht behandelt und sind IMMER Opfer.
Ob das Sinn ergibt oder nicht ist da zweitrangig.

Schade Schokolade, eine grosse Runde Mitleid!


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AfD

22.10.2022 um 14:38
Zitat von FauxFaux schrieb:Das "gröblich" (ohnehin eine Wortschöpfung, die mir nie zuvor untergekommen ist) zu streichen wäre ein Ansatz, aber m. E. nicht ausreichend
Ein Grund nicht Jura zu studieren waren für mich die juristischen Formulierungen.
Ich bin völlig ungeeignet, etwas in juristisch tragbare Formulierungen zu gießen. Ich gehe allerdings davon aus, dass da Juristen "drübergeguckt" haben.


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AfD

22.10.2022 um 14:46
Zitat von BerlinerLuftBerlinerLuft schrieb:Die Formulierung und die Stille heimliche Art der Erweiterung des Paragraphen, sind für mich Hinweis genug das es nur darum ging ein universelles Werkzeug zu haben um den politischen Gegner wegen Kleinigkeit diskreditieren zu können.
So ein Quark! Es werden in diesem Lande ungestraft Hetzparolen gebrüllt und verbreitet und dem muss man etwas entgegensetzen können.
Zudem war die Regierung ja gezwungen, den Paragraphen zu überarbeiten.

In Russland verschwinden Demonstrierende, die sich in ähnlicher Form ausdrücken wie unsere werten Unterstützer der AfD, für immer von der Bildfläche. Hier darf man die Regierung kritisieren, öffentlich und ausgiebig, nur bestimmte Vergleiche darf man eben nicht nutzen - sehe ich rechtlich völlig unproblematisch - aber klar, es nimmt vielen AfDlern einen großen Katalog an Formulierungen... :D
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Ich bin völlig ungeeignet, etwas in juristisch tragbare Formulierungen zu gießen. Ich gehe allerdings davon aus, dass da Juristen "drübergeguckt" haben.
Sicher, ändert nichts an der Formulierung. Die deutsche Sprache ist eigentlich so vielfältig, dass ich es völlig überflüssig finde, irgendwelche neuen Begriffe zu kreieren, die im Prinzip nicht einmal etwas aussagen. Was soll denn "gröblich" bedeuten? Weiß keiner.

Ein Richter in Hessen wird einen Volksverhetzer mit Sicherheit nach diesem Paragraphen ordentlich verknacken. Könnte mir leicht vorstellen, dass er in Sachsen mit der gleichen Aussage vom Richter frei gesprochen wird, weil es ihm nicht "gröblich" genug war...


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AfD

22.10.2022 um 14:52
Zitat von FauxFaux schrieb:Was soll denn "gröblich" bedeuten? Weiß keiner.
Ich gestehe, ich weiß es auch nicht. Ich habe es hingenommen, denn es gibt ja auch "grob fahrlässig", die "grobe Pflichtverletzung" etc. Gemeint ist da meines Erachtens der "schwere" Fall.
Wie der abzugrenzen ist, können wohl nur Juristen entscheiden.
Aber ja, da öffnet sich natürlich ein Ermessensspielraum.


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