AfD
22.10.2022 um 13:21Rolly22 schrieb:Dir wurde also mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gedroht weil du dich gegen Waffenlieferungen ausgesprochen hast?Nein.
Ich bin Arbeitgeber.
Und wie sieht es bei dir aus?
Rolly22 schrieb:Dir wurde also mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gedroht weil du dich gegen Waffenlieferungen ausgesprochen hast?Nein.
Rolly22 schrieb:Vor einem Jahr waren sich alle darüber einig, auch in der Politik. Heute gibt es eben den unterschwelligen Druck, dass man so etwas besser nicht äußert.Warum dann diese unsinnige Behauptung?
Z.B. am Arbeitsplatz...
RobbeR schrieb:Heute gibt es eben den unterschwelligen Druck, dass man so etwas besser nicht äußert.Was heißt "unterschwellig"?
Z.B. am Arbeitsplatz...
Groucho schrieb:Oder hast du da Belege?Die neuen Nürnberger Antirussen Gesetze, welche von der NATO-NWO demnächst in der Deutschland GmbH eingeführt werden.
SomertonMan schrieb:aber selbst keine Lösungen hat.Seid wann muss man zur Kritik gleich nen brauchbaren Vorschlag mitbringen.
SvenLE schrieb:Übrigens, seit Donnerstagabend gilt eine Änderung beim §130 StGB. Nur so mal als Hinweis für Dich.Und dieser Move wurde gemacht, um den politischen Gegner noch einfacherer zu diskreditieren. Genau danach sieht es für mich aus.
BerlinerLuft schrieb:Und dieser Move wurde gemacht, um den politischen Gegner noch einfacherer zu diskreditieren. Genau danach sieht es für mich ausJa nee, schon klar.
BerlinerLuft schrieb:Und dieser Move wurde gemacht, um den politischen Gegner noch einfacherer zu diskreditieren. Genau danach sieht es für mich aus.Dünnes Eis. Auf mich wirkt das gerade so, als ob du es nicht billigst, dass öffentliches Billigen, Leugnen und gröbliches Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in einer Weise begangen, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören, unter Strafe gestellt wird.
In einem sogenannten Omnibusverfahren, also ohne inhaltlichen Bezug an ein anderes Gesetz drangehängt (in diesem Fall an eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes), hat die Ampel am späten Donnerstagabend nahezu unbemerkt und ohne längere Beratungen eine Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) verabschiedet.Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/volksverhetzung-voelkermord-kriegsverbechen-groeblich-verharmlosen-billigen-leugnen-130-stgb-holocaust/
BerlinerLuft schrieb:Wieso nicht in einen eigenen Verfahren und damit Transparent?Warum sollte man damit nicht durchkommen? Gibt es an der Formulierung etwas auszusetzen?
Weil man so damit kaum durchgekommen wäre.
BerlinerLuft schrieb:Wieso nicht in einen eigenen Verfahren und damit Transparent?Totaler Quatsch.
Weil man so damit kaum durchgekommen wäre.
Diese Art des Vorgehens spricht für mich Bände.
Heide_witzka schrieb:Warum sollte man damit nicht durchkommen? Gibt es an der Formulierung etwas auszusetzen?Aber ja:
Anders als bei der Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des Völkermords unter der Herrschaft des Nationalsozialismus (z.B. der Holocaust-Leugnung) nach § 130 Abs. 3 StGB, wonach den Tätern bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe drohen, ist nach der neuen Vorschrift nur das "gröbliche Verharmlosen" strafbar.Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/volksverhetzung-voelkermord-kriegsverbechen-groeblich-verharmlosen-billigen-leugnen-130-stgb-holocaust/
Faux schrieb:Naja, sogar ich, der ich das Gesetz grundsätzlich befürworte, finde die Formulierung etwas schwammig.Das ist dann natürlich entsprechend zu begründen, sollte es zu einer Anklage wegen der Änderung kommen. Eine weitere Spezifizierung ist ja auch nicht ausgeschlossen.
BerlinerLuft schrieb:Das ist eine sehr unpräzise Formulierung die zu viel Spielraum für Interpretationen lässt.OK, dann sollte man das "gröbliche" streichen.
Heide_witzka schrieb:Hast du denn eine Formulierung parat, die weniger Spielraum bieten würde?Nein, schon gar nicht auf die Schnelle. Aber wir sind uns ja prinzipiell einig, dass es einen Haufen von Aussagen gibt, die bestraft werden sollen.
BerlinerLuft schrieb:Die Formulierung und die Stille heimliche Art der Erweiterung des Paragraphen,Der Vorschlag wurde doch von allen im Bundestag vertretenen Parteien, mit Ausnahme der AfD :D , genehmigt.
Die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen soll künftig explizit im Strafgesetzbuch (StGB) genannt werden. Vorgesehen ist, den Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) um einen neuen Absatz zu ergänzen. Einen entsprechenden Vorschlag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nahm der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen mit Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke gegen die Stimmen der AfD-Fraktion an.https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-916934
Dabei handelt es sich um einen sachfremden Änderungsantrag zum „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes“ (20/3708) der Bundesregierung. Der so geänderte Entwurf passierte den Ausschuss mit demselben Stimmverhalten. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für Donnerstag geplant.
BerlinerLuft schrieb:Die Formulierung und die Stille heimliche Art der Erweiterung des Paragraphen, sind für mich Hinweis genug das es nur darum ging ein universelles Werkzeug zu haben um den politischen Gegner wegen Kleinigkeit diskreditieren zu können.Im Osten nichts neues.
Faux schrieb:Das "gröblich" (ohnehin eine Wortschöpfung, die mir nie zuvor untergekommen ist) zu streichen wäre ein Ansatz, aber m. E. nicht ausreichendEin Grund nicht Jura zu studieren waren für mich die juristischen Formulierungen.
BerlinerLuft schrieb:Die Formulierung und die Stille heimliche Art der Erweiterung des Paragraphen, sind für mich Hinweis genug das es nur darum ging ein universelles Werkzeug zu haben um den politischen Gegner wegen Kleinigkeit diskreditieren zu können.So ein Quark! Es werden in diesem Lande ungestraft Hetzparolen gebrüllt und verbreitet und dem muss man etwas entgegensetzen können.
Heide_witzka schrieb:Ich bin völlig ungeeignet, etwas in juristisch tragbare Formulierungen zu gießen. Ich gehe allerdings davon aus, dass da Juristen "drübergeguckt" haben.Sicher, ändert nichts an der Formulierung. Die deutsche Sprache ist eigentlich so vielfältig, dass ich es völlig überflüssig finde, irgendwelche neuen Begriffe zu kreieren, die im Prinzip nicht einmal etwas aussagen. Was soll denn "gröblich" bedeuten? Weiß keiner.
Faux schrieb:Was soll denn "gröblich" bedeuten? Weiß keiner.Ich gestehe, ich weiß es auch nicht. Ich habe es hingenommen, denn es gibt ja auch "grob fahrlässig", die "grobe Pflichtverletzung" etc. Gemeint ist da meines Erachtens der "schwere" Fall.