BerlinerLuft schrieb am 22.10.2022:Seid wann muss man zur Kritik gleich nen brauchbaren Vorschlag mitbringen.
Schon immer.
Weil es quasi nie perfekte Lösungen gibt. Meist sind es Alternativen, die ihre jeweiligen Vor- und Nachteile haben und ohne eine inhaltliche Bewertung oder Abwägung kann man nicht sagen, dass etwas absolut gut oder schlecht ist.
BerlinerLuft schrieb am 22.10.2022:Weil man so damit kaum durchgekommen wäre.
Diese Art des Vorgehens spricht für mich Bände.
Es ist erstaunlich, wie Du als Laie auf Basis weniger Informationen diese Schlussfolgerung treffen kannst. Hast Du irgend eine weitere Begründung gelesen, was die Gründe für dieses Vorgehen waren, wie oft so ein Vorgehen angewandt wird etc.?
Ich möchte eine "strategische Handlung" gar nicht ausschließen (dafür weiß ich in dem Punkt nicht genug zu den Hintergründen), aber genauso wenig kannst Du diese Schlussfolgerung treffen.
Faux schrieb am 22.10.2022:Naja, sogar ich, der ich das Gesetz grundsätzlich befürworte, finde die Formulierung etwas schwammig.
BerlinerLuft schrieb am 22.10.2022:Das ist eine sehr unpräzise Formulierung die zu viel Spielraum für Interpretationen lässt.
Gesetze sind quasi immer "schwammig". Auf "juristisch" nennt man das u.a. "unbestimmten Rechtsbegriff". Weil sie in einer abstrakten Weise ein Vielzahl von Sachverhaltsvarianten behandeln müssen. Die Auslegung eines Gesetzes auf einen konkreten Sachverhalt - im Sinne des Gesetzgebers - ist eben die originäre Aufgabe der Judikative im Rahmen der Gewaltenteilung.
Nimm z.B. die "Heimtücke" bei Mord. Ja, was ist denn heimtückisch genau? Da hat man so seine intuitive Vorstellung - aber allzu konkret ist das nicht.
Und ja, je nachdem, welche Art von Sachverhalt ein Gesetz normieren soll, ist es ggf. mehr oder weniger "schwammig". Es ist letztlich ein Zielkonflikt. Je genauer ich etwas normiere, desto mehr (oder umfangreichere) Normen benötige ich. Und ein "zu viel" an Normen trägt ebenfalls nicht zu einer Rechtssicherheit bei.
Faux schrieb am 22.10.2022:Das "gröblich" (ohnehin eine Wortschöpfung, die mir nie zuvor untergekommen ist) zu streichen wäre ein Ansatz, aber m. E. nicht ausreichend.
Dass es Dir nicht untergekommen ist, führt zwar verständlicherweise zu Deiner Ablehnung - aber es ist letztlich eine Fachsprache. Das heißt, dass Worte ggf. anders als in der Allgemeinsprache verwendet werden. Z.B. ist in der Alltagssprache Eigentum und Besitz quasi synonym. In der Fachsprache der Rechtswissenschaft nicht. Oder "Vorsatz". Das ist umgangssprachlich "Absicht". In der Fachsprache ist es mehr als das.
"Gröblich" gibt es auch in anderen Normen. Und ja, es ist keine Mathematik, wo es entweder 1 oder 2 ist. Leider. Wäre es so einfach, könnte man statt der Richter, Staats- und Rechtsanwälte einfach Computer hinstellen. So aber kommt es darauf an, dass der Richter letztlich festlegt, ob ein bestimmtes Verhalten im Sinne des Gesetzes über ein "normales Maß hinaus" verwerflich ist oder nicht.
Das Problem ist, dass es eine unbegrenzte Anzahl an Möglichkeiten gibt, wie eine Situation sich entwickelt. Handlung A liegt ein bisschen unter einer Erheblichkeitsschwelle für eine Strafbarkeit und in einer leichten Abwandlung liegt sie ein bisschen darüber.
Das, worüber Du Dich beschwerst (durchaus verständlich aus Deiner Warte), ist juristischer Alltag. Es fällt nur dem Laien normalerweise nicht so auf, weil solche Dinge medial eben (notgedrungen) sehr oberflächlich behandelt werden.
Faux schrieb am 22.10.2022:Im aktuellen Zusammenhang will ich kein "grob" und auch kein "gröblich", da reicht mir das "fahrlässig" aus.
Mir nicht.
Denn in dem Bereich sind wir eben schnell in einer Situation, in der gewisse alltägliche Äußerungen (auch wenn sie inhaltlich dämlich sind), unter Strafe gestellt werden. da müssen die Hürden höher sein, als nur "fahrlässig".
Ich persönlich kann mit "gröblich" durchaus etwas anfangen. Ja, es ist sprachlich schlimm. Aber die Dichtkunst und Belletristik ist eine andere Baustelle bei der andere Anforderungen gelten. In der Rechtswissenschaft geht es darum, sich so genau auszudrücken, wie es unter den dafür leider schlechten Rahmenbedingungen möglich ist. Das hat manchmal zur Folge, dass es für den allgemeinen Sprachgebrauch blöd klingt.