abberline schrieb:Wie kommst Du jetzt auf Verbote etc
Ich denke, die AfD ist gefährlich genug um verboten zu werden.
Um verboten zu werden muss sie jedoch lange Zeit geprüft werden. Die Prüfung -der Prüffall- steht noch aus!
Etwas anderes gilt jedoch jetzt schon:
Mit einem Ergebnis von nur 0,4 Prozent ist die NPD künftig von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen. Denn ein Anrecht darauf haben nur Parteien, die bei der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der Zweitstimmen bekommen haben.
2016 hatte die NPD noch fast 1,14 Millionen Euro vom Staat überwiesen bekommen, den sie ja eigentlich bekämpft. Nachdem auch das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war, beschloss der Bundestag deshalb im Juni 2017 eine Grundgesetzänderung, um die Partei von ihrer wichtigsten Geldquelle abzuschneiden.
(Die AfD sitzt inzwischen im Bundestag!)Daraus ziehe ich den Schluss:
Doch mit der AfD zieht nun eine Partei in den Reichstag ein, der zumindest eine gewisse Wesensverwandtschaft mit der NPD unterstellt werden kann. Und da laut Parteiengesetz der Wahlerfolg bestimmt, wie viele öffentliche Mittel eine Partei erhält, steht der AfD als drittstärkster Kraft nun eine Menge davon zu.
Für die ersten vier Millionen Stimmen gibt es jeweils einen Euro, für jede weitere 0,83 Euro. Bei 11.193.189 Stimmen sind das knapp zehn Millionen Euro für die AfD. Hinzu kommen rund 15 Millionen für die Bundestagsfraktion pro Jahr sowie Gelder für die Abgebordneten und deren Mitarbeiter.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/npd-hat-zu-wenige-stimmen-um-geld-vom-staat-zu-bekommen-a-1169729.htmlFür eine Partei, die sich nun im Waffenschrank der Demokratie bedient, die Demokratie zu bekämpfen.
Was für die NPD galt muss nun ebenso für die AfD gelten!