AfD
30.03.2020 um 10:19@abberline
Natürlich erscheint mir die singuläre Idee: Wer Kindern eine gleichberechtigte Erziehung durch den anderen Elternteil vorenthält finanziell zu sanktionieren, ganz gut.
Aktuell findet das ja so gut wie nicht statt. Es fehlt tatsächlich ein Instrument, das Umgangsverweigerer und Kindesmanipulatoren drastisch sanktioniert. Zwar können für Umgangsverweigerung bis zu 20.000 Euro Ordnungsgeld verhängt werden, das klingt ja erst mal viel. Diese Karte wird nur nie so von Gerichten gespielt. Deutschland ist ja nicht grundlos vom EuGH oft für seine viel zu lasche Sanktionierungspraxis gerügt worden.
Am Ende ist aber eine finanzielle Sanktionierung nicht der richtige Weg. Der richtige Weg ist doch eigentlich ganz simpel: Wer den Umgang mit dem anderen Elternteil boykottiert, darf nicht Hauptbetreuender sein. Dann muss halt der Hauptaufenthalt gewechselt werden. Das behebt das Problem kausal.
Natürlich erscheint mir die singuläre Idee: Wer Kindern eine gleichberechtigte Erziehung durch den anderen Elternteil vorenthält finanziell zu sanktionieren, ganz gut.
Aktuell findet das ja so gut wie nicht statt. Es fehlt tatsächlich ein Instrument, das Umgangsverweigerer und Kindesmanipulatoren drastisch sanktioniert. Zwar können für Umgangsverweigerung bis zu 20.000 Euro Ordnungsgeld verhängt werden, das klingt ja erst mal viel. Diese Karte wird nur nie so von Gerichten gespielt. Deutschland ist ja nicht grundlos vom EuGH oft für seine viel zu lasche Sanktionierungspraxis gerügt worden.
Am Ende ist aber eine finanzielle Sanktionierung nicht der richtige Weg. Der richtige Weg ist doch eigentlich ganz simpel: Wer den Umgang mit dem anderen Elternteil boykottiert, darf nicht Hauptbetreuender sein. Dann muss halt der Hauptaufenthalt gewechselt werden. Das behebt das Problem kausal.