Das gestern verlinkte Transkript der Rede Höckes habe ich mir nun durchgelesen. In der Annahme, dass in diesem Transkript die Übertragung vom mündlichen ins schriftliche korrekt wiedergegeben ist, frage ich mich nun, an welcher Stelle tatsächlich der Vorwurf einer strafbewehrten Naziterminologie festgemacht werden kann und wo verfassungswidrige Elemente zu entdecken sind. Ich finde jedenfalls keine, die dies aus meiner Sicht zweifelsfrei gerichtsfest belegen könnten.
Für eine emotionsbefreite sachliche Diskussion hilft es, die Rede mal wie einen Aufsatz herunterzulesen. Bei der Videoaufnahme bewertet man unwillkürlich die Gestik und Theatralik eines Höcke mit, was freilich von seiner Seite aus völlig beabsichtigt ist, doch einer nüchternen Bewertung der Rede eher im Wege steht. Nochmals der link:
https://paste.ee/r/yOXkhIch habe erhebliche Zweifel, ob die Anzeigenerstatter anhand dieser Rede den Höcke wegen verfassungswidriger Aussagen zu packen kriegen. Da sind zB im Netz noch ganz andere Reden/Videos von Pastörs(NPD) im MV Landtag zu finden, die zwar von der Präsidentin jedes mal mit einer Owi gerügt wurden, aber dennoch für Pastörs selbst folgenlos blieben.
Abgesehen davon, dass man sich freilich fragt, was Höcke mit dieser Rede überhaupt bezwecken wollte, glaube ich nicht, dass der Höcke hier mit dieser Rede nach der Rechtslage so einfach kaltzustellen ist. Man denke nur an das jüngst ergangene BVerfG NPD - Urteil, die Meßlatte scheint offenbar recht hoch zu hängen.
Außerdem, wesentlich mehr als die Rede selbst verwundert die Tatsache, dass von Höcke dieser Auftritt mit der Parteispitze offenbar nicht abgesprochen war. Das überrascht mich jetzt nun wirklich.