AfD
17.12.2016 um 01:46Oh mein Gott, was für ein Jahrgang 2016 !
Nein, das entscheiden keine Gerichte. Das Verfassungsgericht entscheidet nur über Gesagtes, Geschriebenes und Getanes, aber nicht über Gedachtes. So weit sind wir noch nicht, und wir haen auch noch keine Gedankenpolizei.
Allerdings schreibe ich rein berufsmäßig auch Texte zu politischen Themen, in denen ich die Rechte vehement angreife und demaskiere. Stell dir vor, das darf ich! Denn es ist Theorie, Theorie der Gesellschaft; meine Bücher sind noch nicht verboten, aber auch jeder andere darf seine Meinung sagen, was er von der AfD & Co. hält, alles ist erlaubt, solange es keine persönlichen Diffamierungen enthält. Man nennt das auch Rede- und Meinungsfreiheit; auch die Medien sind zusätzlich noch mal extra grundrechtlich geschützt.
Und ja, Faschismus vertritt überwiegend Positionen, die von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt sind, weil sie das Volk verhetzen, etwa, dass wir kein souveränder Staat seien, dass die Grenzen, in denen wir leben, keine endgültigen seien, weil es noch keinen Friedensvertrag gegeben hätte, dass an der Grenze notfalls auf Flüchtlinge geschossen werden dürfte, wenn sie trotzdem hinein wollen usw. teilweise sehr bedenkliche Positionen. In solchen Fällen würde ich tatsächlich auch das Bundesverfassungsgericht entscheiden lassen, was davon noch zulässig ist und was schon unter Volksverhetzung fällt.
Fierna schrieb:Nein, du musst dich mal in Faschismustheorien einlesen. Linke können - wie das bei Stalin war - im schlimmsten Fallk totalitär werden, aber nicht faschistisch. Und es gibt Standpunkte, die in einer Demokratie nichts zu suchen haben, das kann ich auch als Demokrat und als Soziologe feststellen, ohne dafür auch noch Jura stuidiert zu haben. Etwa, sich in den sozialen Netzwerken zu verabreden und dann das Privathaus von Bürgermeistern zu umstellen und Siegheilrufe in die Gegend zu schreien, so dass einige Bürgermeister schon den Job aufgegeben haben und andere sogar weggezogen sind, ist faschistisch und zwar lupenrein und nichts anderes, und das sagen zu können, dazu muss ich kein Richter sein.
Es gibt Standpunkte, die in einer Demokratie nichts zu suchen haben.
Miauz schrieb:
Wie gesagt, dass entscheidest das Bundesverfassungsgericht und ganz bestimmt nicht du. Was maßt du dir denn eigentlich an? Ich sehe ja deine gute Absicht und ich teile deine Ablehnung vom Rassismus, aber kapierst du denn nicht, dass viele Teile der linksextremen Richtung auch eine Art von "Faschismus" oder zumindest zutiefst antidemokratisch sind?
Fierna schrieb:
Das aber alles in "Andersdenkende" zu subsumieren reiht sich hier nahtlos in alles ein.
Miauz schrieb: An dem Terminus "Andersdenkend" ist wohl erstmal nichts falsch, denn AFD Wähler denken offensichtlich anders als du. Du willst natürlich darauf hinaus, dass Faschismus keine Meinung und rechte Gedanken eben nicht legitim seien. Das kannst du gerne für dich so sehen und je nachdem um welche konkreten Gedanken es geht teile ich das auch (wenn wir zB über Holocaust-Leugnung reden würden, stimme ich dir zu, dass das keine "legitime Meinung" ist). Aber zum Glück entscheiden eben nicht wir was legitimes "Denken" ist und wo die Grenze verläuft - sondern siehe oben das Verfassungsgericht.
Nein, das entscheiden keine Gerichte. Das Verfassungsgericht entscheidet nur über Gesagtes, Geschriebenes und Getanes, aber nicht über Gedachtes. So weit sind wir noch nicht, und wir haen auch noch keine Gedankenpolizei.
Allerdings schreibe ich rein berufsmäßig auch Texte zu politischen Themen, in denen ich die Rechte vehement angreife und demaskiere. Stell dir vor, das darf ich! Denn es ist Theorie, Theorie der Gesellschaft; meine Bücher sind noch nicht verboten, aber auch jeder andere darf seine Meinung sagen, was er von der AfD & Co. hält, alles ist erlaubt, solange es keine persönlichen Diffamierungen enthält. Man nennt das auch Rede- und Meinungsfreiheit; auch die Medien sind zusätzlich noch mal extra grundrechtlich geschützt.
Und ja, Faschismus vertritt überwiegend Positionen, die von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt sind, weil sie das Volk verhetzen, etwa, dass wir kein souveränder Staat seien, dass die Grenzen, in denen wir leben, keine endgültigen seien, weil es noch keinen Friedensvertrag gegeben hätte, dass an der Grenze notfalls auf Flüchtlinge geschossen werden dürfte, wenn sie trotzdem hinein wollen usw. teilweise sehr bedenkliche Positionen. In solchen Fällen würde ich tatsächlich auch das Bundesverfassungsgericht entscheiden lassen, was davon noch zulässig ist und was schon unter Volksverhetzung fällt.