AfD
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfDSeite 1.055 von 4.444vorherige 1 ... 9551.0051.0451.0531.0541.0551.0561.0571.0651.1051.155 ... 4.444 nächste
Direkt zur Seite:
AfD
17.03.2016 um 19:42@che71
wundern würde mich da nichts mehr, da sind fürchte ich Seilschaften vorhanden, die jeder der keinen genaueren Einblick in rechte Gruppierungen hat wahrscheinlich eher als VT anschauen würde, aber leider gibt es diese Verbindungen!
wundern würde mich da nichts mehr, da sind fürchte ich Seilschaften vorhanden, die jeder der keinen genaueren Einblick in rechte Gruppierungen hat wahrscheinlich eher als VT anschauen würde, aber leider gibt es diese Verbindungen!
AfD
17.03.2016 um 19:46@tudirnix
Ja und die anderen Parteien haben wie immer gepennt und haben dieses, wie auch weitere Themen (zum Beispiel Inklusion), der AfD einfach ignoriert.
Das zeigt das die einseitige "German Angst" Strategie der AfD gefruchtet hat.
Ja und die anderen Parteien haben wie immer gepennt und haben dieses, wie auch weitere Themen (zum Beispiel Inklusion), der AfD einfach ignoriert.
Das zeigt das die einseitige "German Angst" Strategie der AfD gefruchtet hat.
AfD
17.03.2016 um 19:50Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
Mmh und das wird durch eine Privatisierung des ALG 1 eingeschränkt?
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
Mmh und das wird durch eine Privatisierung des ALG 1 eingeschränkt?
Realo schrieb:Doch. Siehe Unteerschied physisches - soziokulturelles Existenzminimum.Nö, da nützen auch Abgrenzunsbegriffe wenig. Wir reden ja eben nicht von der Abschaffung der Sozialhilfe.
Amerikanische Verhältnisse, was zB die Sozialhilfe angeht, wären hier verfassungswidrig.
AfD
17.03.2016 um 19:51@dasewige
@Golfkrank
@che71
@Realo
@eckhart
Sendung verpasst?
http://www.ardmediathek.de/tv/-/-/-/Video?documentId=34149608
Christliche Medien: Plattform für die AfD?
Auch das wurde hier hinlängst erklärt
@Golfkrank
@che71
@Realo
@eckhart
Sendung verpasst?
Christliche Medien: Plattform für die AfD?
Auch das wurde hier hinlängst erklärt
AfD
17.03.2016 um 19:52@Nahtern
Nahtern schrieb:man sagt ja auch, dass die Bundestagsabgeordneten nur ihrem Gewissen, und nicht ihrer Partei untergeordnet sind, was aber nicht wirklich der Realität entspricht.Und das machst Du woran fest?
Nahtern schrieb:Es fällt einem schwer zu glauben, dass das ZDF unabhänig von der politik ist, wenn 42% der Verwaltungsratmitglieder von den Parteien gestellt werden, und die parteien 40% der Plätze im Gremium, welches über die fehlenden 58% entscheidet, besetzen.Du meinst also 42% bzw. 40% seien mehr als 100%, wenn wie vorgeschlagen eine Steuerfinanzierung erfolgt?
AfD
17.03.2016 um 19:55@che71
Ich finde das Zitat aus deinem link sehr gut
Ich finde das Zitat aus deinem link sehr gut
In einem aktuellen Artikel in der Jungle-World wird auf Höcke konkret eingegangen. Richard Gebhardt skizziert dort sehr kenntnisreich Höcke als Vertreter der “Neuen Rechten” und sein Verbindungen zu Götz Kubitschek. Gebhardt schreibt:Genauso ist es nämlich. Wäre Höcke Ladig, wäre das eher ein Kopfnicken als ein Schock.
“Fast unerheblich scheint es mittlerweile, ob er tatsächlich einst unter dem Pseudonym Landolf Ladig für Nazipostillen wie Volk in Bewegung geschrieben hat. Für diesen Vorwurf hat der Publizist Andreas Kemper zwar plausible Argumente vorgelegt. Allerdings verrät schon Höckes bekannt gewordene Rede über den Antagonismus zwischen Christentum und Judentum die Geisteshaltung des Politikers.”
Das Argument ist: Björn Höcke ist durch sein aktuelles Auftreten so deutlich als Rassist, Antisemit und Rechtsextremist zu erkennen, dass eine Aufklärung über “Landolf Ladig” so gut wie keinen weiteren Erkenntnisgewinn bringt. Wer wissen will, wie rechts Höcke ist, der müsse sich nur mal mit seinen Reden auseinandersetzen.
AfD
17.03.2016 um 19:58Fedaykin schrieb:Wir reden ja eben nicht von der Abschaffung der Sozialhilfe.Das wäre ja auch fahrlässige Tötung bzw. Zulassen von Verhungern.
Fedaykin schrieb:Und das steht wirklich da. Oh harre, man gibt dem Bürger die Verantwortung bzgl Arbeitslosengeld 1 sprich der Sozialabgabe. Da steh nix davon das Sozialhilfe oder Existenzminimum entfällt.Aber eine Hilfe, die lediglich das physische Überleben sichert, ist mit dem GG unvereinbar, hast du ja oben als Zitat sogar noch mal recycelt.
Das Mindeste, das GG 1 + 20 sichert, ist das soziokulturelle Minimum, und das ist für AfD zu viel, bei denen nur für Versicherte.
Ende des Gesprächs, denn ich wiederhole das nicht ein 4. Mal.
AfD
17.03.2016 um 20:02che71 schrieb:Hast du die Argumentation von "Freidenkern/Selbstverwaltern" übernommen ?!Nö. Vor allem siehst du das Ziel meine Argumentation nicht.
Ich habe gar keine Wertung über die Ziele der AFD getätigt, ob das Gut schlecht, oder Sinnvoll oder Dumm ist.
Ich stelle hier lediglich klar das ein "Rechtsverstoss" oder Faschismusvorwurf" schon etwas begründet sein sollte.
Ist er das nicht, stärkt man lediglich die Argumentationsmuster der anderen Seite. Die INtepretation von macher Seite erfüllen leider den vorwurf der Lügenpresse.
Diese Ingorieren und Abstempeln hat der AFD doch erst die Stimmen geschenkt.
AfD
17.03.2016 um 20:06Das wäre ja auch fahrlässige Tötung bzw. Zulassen von Verhungern.Nein, Juristisch wäre das noch wieder was anderes.
t
Realo schrieb:Aber eine Hilfe, die lediglich das physische Überleben sichert, ist mit dem GG unvereinbar, hast du ja oben als Zitat sogar noch mal recycelt.Scheibnar nicht, Harz IV erfüllt wohl die Kriterien. Aber die stehen gar nicht zur Dispostion.
Realo schrieb:Das Mindeste, das GG 1 + 20 sichert, ist das soziokulturelle Minimum, und das ist für AfD zu viel, bei denen nur für Versicherte.Nein das geht nicht hervor aus dem AFD Standpunkt. Zumal ein Stanpunkt noch nichtmal ein GEsetzesentwurf darstellt der eine Verfassungbruch beinhalten würde.
Andere Parteien haben auch schon Gesetze verabschiedet die dann aufgehoben wurden.
Realo schrieb:Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.Haben wir da eine Summe? Nö, aber scheinbar konnte gegen Harz IV noch niemand Verfassungsklage einreichen.
Aldaris
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2010Unterstützer
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
AfD
17.03.2016 um 20:08Realo schrieb:Das wäre ja auch fahrlässige Tötung bzw. Zulassen von Verhungern.Eine wunderliche Interpretation dieses Straftatbestandes.
AfD
17.03.2016 um 20:08Das Sozialstaatsprinzip enthält kein einklagbares Recht und ist deshalb nur ein Postulat. Es legt fest, dass Deutschland ein sozialer Staat ist. Über die Ausgestaltung des Sozialstaats muss von der Politik entschieden werden. Das Grundgesetz enthält auch, anders als die vorhergehende Weimarer Verfassung, keine eindeutigen sozialen Grundrechte.
Für das Bundesverfassungsgericht ist das Sozialstaatsprinzip seiner allerersten Entscheidung zufolge auch eine Hilfe bei der Auslegung des Grundgesetzes und anderer Gesetze.
Da die Formel sehr unterschiedlich aufgefasst werden kann, ist der Inhalt umstritten. Allerdings werden zwei Punkte weitgehend akzeptiert:
Der Staat kann durch eine aktive und sozial-gerechte Sozialpolitik in die Wirtschaft eingreifen, um die gewünschten Ziele zu erreichen.
Der Umfang und die Art des Eingriffes werden von der Politik festgelegt.
Mögliche Elemente des Sozialstaatsprinzips:
Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums bei Hilfebedürftigkeit durch einklagbare Rechte auf Hilfe durch den Staat, in Deutschland durch die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung
Ermöglichung der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung unabhängig vom Einkommen.
Daseinsvorsorge
Schutz der Familie
Neben dem Sozialstaatsprinzip beinhaltet auch die in Art. 1 GG festgelegte Aufgabe des Staates, die Würde des Menschen zu schützen, oder auch die Aussage von Art. 14 GG, wonach Eigentum verpflichtet, dass Deutschland ein Sozialstaat sein muss.
Für das Bundesverfassungsgericht ist das Sozialstaatsprinzip seiner allerersten Entscheidung zufolge auch eine Hilfe bei der Auslegung des Grundgesetzes und anderer Gesetze.
Da die Formel sehr unterschiedlich aufgefasst werden kann, ist der Inhalt umstritten. Allerdings werden zwei Punkte weitgehend akzeptiert:
Der Staat kann durch eine aktive und sozial-gerechte Sozialpolitik in die Wirtschaft eingreifen, um die gewünschten Ziele zu erreichen.
Der Umfang und die Art des Eingriffes werden von der Politik festgelegt.
Mögliche Elemente des Sozialstaatsprinzips:
Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums bei Hilfebedürftigkeit durch einklagbare Rechte auf Hilfe durch den Staat, in Deutschland durch die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung
Ermöglichung der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung unabhängig vom Einkommen.
Daseinsvorsorge
Schutz der Familie
Neben dem Sozialstaatsprinzip beinhaltet auch die in Art. 1 GG festgelegte Aufgabe des Staates, die Würde des Menschen zu schützen, oder auch die Aussage von Art. 14 GG, wonach Eigentum verpflichtet, dass Deutschland ein Sozialstaat sein muss.
AfD
17.03.2016 um 20:12@Fedaykin
Fedaykin schrieb:Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums bei Hilfebedürftigkeit durch einklagbare Rechte auf Hilfe durch den Staat, in Deutschland durch die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherungmach es biite kenntlich dass du das aus wikipedia hast.
Ermöglichung der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung unabhängig vom Einkommen.
Daseinsvorsorge
Schutz der Familie
AfD
17.03.2016 um 20:12@Fedaykin
Und bezüglich der Sätze nach dem SGB 2 urteilte das VerfG, dass sie noch verfassungsgemäß sind.
http://www.zeit.de/gesellschaft/2014-09/bundesverfassungsgericht-hartz-iv-saetze-entscheidung
Fedaykin schrieb:Haben wir da eine Summe? Nö, aber scheinbar konnte gegen Harz IV noch niemand Verfassungsklage einreichen.Dafür beim AsylbLG, was ja ebenfalls die Grundsicherung beinhaltet. Da urteilte das VerfG, dass diese nicht unterhalb der Grundsicherung des SGB 2 liegen darf.
Und bezüglich der Sätze nach dem SGB 2 urteilte das VerfG, dass sie noch verfassungsgemäß sind.
http://www.zeit.de/gesellschaft/2014-09/bundesverfassungsgericht-hartz-iv-saetze-entscheidung
AfD
17.03.2016 um 20:12Gut, ich will den Unterschied noch mal kurz erklären, dennn einigen scheint das nicht klar zu sein.
Soziokulturelles Existenzminimum
Geld für
Essen + Trinken
Klamotten
Strom
Körperpflege
Computer, Internet, Bildung
Hausrat, Raparaturen
öff. Nahverkehr
beschränkte Teilnahme am gesellshcaftlichen und kulturellen Leben
=405 € (Hartz 4, Sozialhilfe)
+ Wohnung Warmmiete
+ Krankenversicherung
= im Durchschnitt rund 1000 € pro Monat
physisches Existenzminimum
Lebenmittelkarten
Klamotten aus der Kleiderkammer
Taschengeld (vl. 50 €)
+ Unterkunft (1 Zimmer, Gemeinschaftsbad/-Toilette), also etwa Studenwohnheimniveau
+ Krankenverischerung
= entspricht etwa dem Standard von Asylbewerbern
Letzteres ist mit dem GG nicht vereinbar, soll aber die Leistung für diejenigen sein, die keine private Sozialversicherung abgeschlossen haben (nach AfD-Plan)
Daher verfassungswidrig
Soziokulturelles Existenzminimum
Geld für
Essen + Trinken
Klamotten
Strom
Körperpflege
Computer, Internet, Bildung
Hausrat, Raparaturen
öff. Nahverkehr
beschränkte Teilnahme am gesellshcaftlichen und kulturellen Leben
=405 € (Hartz 4, Sozialhilfe)
+ Wohnung Warmmiete
+ Krankenversicherung
= im Durchschnitt rund 1000 € pro Monat
physisches Existenzminimum
Lebenmittelkarten
Klamotten aus der Kleiderkammer
Taschengeld (vl. 50 €)
+ Unterkunft (1 Zimmer, Gemeinschaftsbad/-Toilette), also etwa Studenwohnheimniveau
+ Krankenverischerung
= entspricht etwa dem Standard von Asylbewerbern
Letzteres ist mit dem GG nicht vereinbar, soll aber die Leistung für diejenigen sein, die keine private Sozialversicherung abgeschlossen haben (nach AfD-Plan)
Daher verfassungswidrig
AfD
17.03.2016 um 20:32@Fedaykin
Wir hatten das ja sinngemäß schonmal.
Ich hatte behauptet, dass bei immer mehr Menschen, egal ob Niedriglöhner/Harz4 oder Mittelschicht nichts mehr übrigbleibt.
Noch vor Jahren konnte man sich 20, 30 Euro für ein kleines Leckerlie über den Monat zusammensparen.
Das ist seit einiger Zeit schon nicht mehr möglich.
Du meintest,sinngemäß, davon hättest Du ja noch nie gehört.
Bitte berichtige mich, wenn ich mich irre.
Deshalb sind eben unsere von uns wahrgenommenen Lebenswirklichkeiten zu unterschiedlich, und eine Disskusion für mich sinnlos.
Wir hatten das ja sinngemäß schonmal.
Ich hatte behauptet, dass bei immer mehr Menschen, egal ob Niedriglöhner/Harz4 oder Mittelschicht nichts mehr übrigbleibt.
Noch vor Jahren konnte man sich 20, 30 Euro für ein kleines Leckerlie über den Monat zusammensparen.
Das ist seit einiger Zeit schon nicht mehr möglich.
Du meintest,sinngemäß, davon hättest Du ja noch nie gehört.
Bitte berichtige mich, wenn ich mich irre.
Deshalb sind eben unsere von uns wahrgenommenen Lebenswirklichkeiten zu unterschiedlich, und eine Disskusion für mich sinnlos.
Fedaykin schrieb:Mmh und das wird durch eine Privatisierung des ALG 1 eingeschränkt?Jede Privatisierung hat dem "kleinen Mann" geschadet und Investoren genützt.
AfD
17.03.2016 um 20:48canales schrieb:Und das machst Du woran fest?daran:
Spoiler
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. In der Realität wird aber auch der Deutsche Bundestag durch Parteien und Fraktionen dominiert. Eine Bundestagsfraktion hat durchaus Möglichkeiten (soziale Kontrolle, Verhinderung der Wiederwahl eines Abgeordneten, Hinweis auf mögliche Folgen für andere Themen, Außendarstellung der Partei), Abgeordnete zu einem fraktionskonformen Abstimmungsverhalten zu bewegen.[3]
Die Fraktion stimmt meist vorher (intern) über eine Entscheidung ab; an das Ergebnis dieser Abstimmung halten sich fast immer alle Mitglieder der Fraktion. Die Fraktionsdisziplin ist in keinem Gesetz und keiner Geschäftsordnung verankert; sie wird jedoch, gerade bei Koalitionsregierungen, regelmäßig in den Koalitionsverträgen deutscher Parteien festgeschrieben
Wikipedia: Fraktionsdisziplin#Deutschland
canales schrieb:Du meinst also 42% bzw. 40% seien mehr als 100%, wenn wie vorgeschlagen eine Steuerfinanzierung erfolgt?wie kommst du auf die 100%?
Wir haben Gewaltenteilung in Deutschland, es besteht auch die Möglichkeiten staatliche Organisationen mit Steuergeldern zu finanzieren, ohne diese gleich zu 100% den Regierungsorganen zu unterstellen.
So wie es momentan ist sind die Rundfunkbeiträge ja eigentlich schon de facto Steuern (jeder Haushalt muss zahlen, selbst wenn er nicht einmal einen Fernseher/PC/Radio hat), nur da es offiziell keine sind, sind sie nicht wirklich ein Politikum.
Daher hat der Wähler/Bürger nicht wirklich Einfluss darauf, weder auf höhe noch Verwendungszweck.
Das es sich offiziell auch nicht wirklich um steuern handelt, dürfte auch für einen verwaltungstechnischen Mehraufwand sorgen (Arbeitslosengeld II/ Hartz IV Empfänger müssen zum beispiel immer einen aktuellen Bewilligungsbescheid vorgelegt um sich von der Gebühr befreien zu lassen, was wohl mehr Aufwand entspricht als das einfach generell in den Steuern abzuklären)