AfD
17.03.2016 um 17:57Fedaykin schrieb:zeige mir wo die AFD den Wunsch hegt alle Psychisch erkrankten in Sicherheitsverwahrung zu überführen.Da ist mir tatsächlich ein Fehler unterlaufen. Da steht tatsächlich "von denen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht" - das hatte ich überlesen.
Dennoch ist dieser Punkt nicht weniger gefährlich als die anderen.
Der gängige Kommentar hierzu:
2. Alkoholiker und psychisch Kranke in Lager stecken
In ihrem Programmentwurf schreibt die AfD unter dem Punkt „Opferschutz statt Täterschutz“ auf Seite 46 wörtlich:
„Nicht therapierbare Alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter, von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, sind nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in der Sicherungsverwahrung unterzubringen.“
Diesen Satz muss man übersetzen, um ihn zu verstehen.
Bisher werden Menschen, die jemanden angreifen oder verletzen, weil sie geistig krank sind, nicht in Strafverfahren zu Haftstrafen verurteilt. Sie werden stattdessen in Kliniken eingewiesen, wo versucht wird, sie zu behandeln. Das passiert auch bei schweren Gewalttaten. Die Idee dahinter ist es, nicht mehr wie im Mittelalter Kranke in Kerker zu werfen, in denen sie vor sich hin vegetieren, sondern ihnen zu helfen, damit von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht.
Geistig kranke Menschen gelten in unserer Welt deshalb nicht als Straftäter, solange sie nicht verurteilt sind. Sie sind nach dem Strafgesetzbuch „schuldunfähig“, wenn sie das Unrecht ihrer Tat wegen ihrer Krankheit nicht verstehen oder einsehen
können.
Die AfD will dieses System zerschlagen. Kranke, egal ob sie alkohol- oder drogenabhängig oder psychisch krank sind, sollen weggeschlossen werden, wenn sie jemanden verletzt oder angegriffen haben. Die AfD sieht in ihnen nur „Täter“ – auch wenn sie das vor dem Gesetz heute nicht sind.
Die AfD sagt, die Kranken sollen in „Sicherungsverwahrung“.
Was verbirgt sich hinter dem Wort Sicherheitsverwahrung? Was für Einrichtungen sind damit gemeint? Bisher werden Menschen in Sicherungsverwahrung in regulären Justizvollzugsanstalten untergebracht, in Gefängnissen. Kranke werden dort nicht eingeschlossen, weil es für sie dort keine Betreuung gibt. In den Gefängnissen sind nur verurteilte Straftäter.
In geschlossene Psychiatrien sollen die Kranken aber nach dem Willen der AfD auch nicht kommen. Wohin dann? Folgt man der Logik der rechtspopulistischen Partei, müssen neue Einrichtungen geschaffen werden.
Wie sollen wir diese Verwahranstalten nennen? Was ist ein passender Begriff? In meinen Augen ist das Wort „Lager“ bezeichnend.
Die Nationalsozialisten hatten gerade in der Anfangsphase ihrer Herrschaft neben den Gefängnissen und anderen staatlichen Haftanstalten weitere Einrichtungen geschaffen, in denen sie unter anderem „Asoziale“ und Andersdenkende inhaftierten.
Als „Asoziale“ galten damals unter anderem nicht therapierbare alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Menschen.
Diese Einrichtungen nannten die Nationalsozialisten „Lager“.
Fedaykin schrieb:Schön und wie definiert sich das? Steht da das es an Staatliche Sozialkassen oder Alimentierung geknüpft ist?Er kann nur so lange ein sozialer Rechtsstaat sein, wie er dafür sorgt, dass das soziokulturelle Existenzminimum gesiichert ist. Wie ich oben darlegte, kann eine private Siozialversicherung, die sich keiner mit niedrigen Einkommen leisten kann, schon gar kein Arbeitsloser, nur Besserverdienern das sozialstaatliche Minimum ermöglichen, falls ihnen der Job verloren geht odfer sonst ein Problem auftritt, allen anderen lediglich das physische Existenzminimum.