@Doors Und wie genau soll jenseits von Abschlüssen und Zeugnissen eine Qualifikation wirklich nachgewiesen werden? Und die Nachweisbarkeit ist wichtig, schließlich muss man sich bei der Frauenquote im Grunde für jeden Mann entschuldigen.
Sobald bei gleichen Abschlüssen, Zeugnissen und z.B. gleich langer Berufserfahrung ein Mann statt einer Frau gewählt wird, steht der Vorwurf der Diskriminierung offen im Raum.
Vom kleinsten Pöstchen aufwärts haben subjektive Kriterien (z.B. Auftreten, Verhalten etc.) einen hohen Stellenwert bei Bewerbungen. Die Regelungen zur Frauenquote können aber allesamt nur auf Kriterien abstellen, die irgendwo schwarz auf weiß belegt sind.
Um mal eine für Aufsichtsräte wichtige Eigenschaft zu nehmen: Risikoeinstellung. Kann man hervorragend am bisherigen Verhalten ablesen und risikoaverse Aktionäre würden einen Teufel tun und jemand risikoaffines als Aufsichtsrat haben wollen. Ist aber ein Frau bei gleicher Qualifikation wie ein männlicher Mitbewerber deutlich risikoaffiner und damit für den Posten ungeeigneter, könnte sie über die Quotenregelung Stunk machen.
Selbst, wenn sich ein Gericht davon überzeugen läst, muss sich jedes Unternehmen fragen, ob es wirklich einen derartigen Ärger brauchen kann, der sowohl ablenkend als auch wegen der allgemein beliebten Vorverurteilungen imageschädigend ist.
Im Zweifelsfall würde man sich dann also eher für die Frau entscheiden, selbst wenn sie noch so wenig zum Unternehmen passt.