@KcEs ist unerheblich, ob Deutschland Initiator einer Unabhängigkeitsbestrebung ist. Wenn Deutschland sich einmischt und auf die Seite der katalanischen Separatisten stellt, greift es damit die territoriale Integrität des spanischen Staates an
Nein! Es ist eben nicht unerheblich, sondern von essentieller Bedeutung. Der Aggressor in diesem Falle wäre Katalonien (ähnlich, wie im Falle Kosovos) und gemäß dem UN-Pakt wäre Deutschland (Spanien und viele andere eigentlich auch) sogar verpflichtet Kataloniens Selbstbestimmungsrecht zu fördern und zu unterstützen. Wie willst Du sonst die Pflichten aus
http://www.un.org/depts/german/gv-early/ar2625.pdf erfüllen, wenn Du diese ignorierst und Dich auf die territoriale Integrität berufen willst?
Mit der Errichtung der Kfor und der UN-Resolution 1244 gab es auch keine Verletzung der territorialen Integrität.
Die Analogie soll zeigen, dass sich ein völlig Fremder nicht einfach in die Angelegenheiten dieses Hauses einzumischen hat.
Ich hab Deine Intention schon verstanden. Du gehst allerdings nur von falschen Annahmen aus, die Ich Dir bereits genannt habe.
So auch weiterhin:
Es ist nicht meine Sache, ob A, der im Haus von B lebt
A lebt nicht im Haus von B, weil das Haus nicht B gehört. A ist Eigentümer seiner Wohnung und B eine Gemeinschaft mit den Eigentümern der anderen Wohnungsparteien.
Das ist ganz allein eine Angelegenheit von A und B, die müssen sich darüber einigen oder auch nicht.
Wenn aber im "Bürgerrecht" (Völkerrecht) steht, dass jeder Bürger (Staat) beim Auszug (Selbstbestimmungsrecht der Völker) von B diesen unterstützen und fördern soll, dann ist es als Nachbar Deine Pflicht.
Ob Du damit gegen dessen interne Regelungen (Verfassung) verstößt, ist für Dich irrelevant, da diese für dich nicht verbindlich sind. Das "Bürgerliche Recht" (Völkerrecht) hingegen schon.
(um jetzt mal bei Deiner Analogie zu bleiben)
Im Völkerrecht steht auch unmissverständlich, dass die Souveränität und territoriale Integrität eines bestehenden Staates zu achten sind
Das ist jetzt nicht die Antwort auf meine Frage. Daher gerne auf ein Neues:
Wie willst Du sonst die Pflichten des UN-Pakts einhalten?Unterscheidest Du dann im Völkerrecht selektiv was Dir passt?
Mal gelten die Pflichten und mal die territoriale Integrität?
Tue ich nicht
Ich fürchte schon! Ich hab es doch bereits erörtert, dass die territoriale Integrität eben Anwendung findet, wenn man wirklich selbst der Initiator ist. Sie wird aber, wie im Falle Kosovos, nicht dadurch verletzt wenn man eine abtrünnige Region unterstützt. Das Verbot in die Verletzung der territorialen Integrität gilt keines Wegs uneingeschränkt. Es findet Grenzen. Die Serben gingen auch davon aus, dass ihre territoriale Integrität verletzt sein würde. Die Richter schmetterten ihre Klage ab.
Ich versuch es mal anders: Du fährst ne Strasse entlang, wo das absolute Halteverbot gilt. Nun ist abseits der Strasse ein anderes Fahrzeug verunglückt. Die einzige Möglichkeit ihm zu helfen (und dazu bist Du verpflichtet) ist sein eigenes Fahrzeug auf der Strasse zu parken.
Nun kann (wenn er ähnlich, wie Du die territoriale Integrität auslegt) einer (wie Du) sagen, dass er weiter fahren würde, da es verboten ist anzuhalten (sich in die territoriale Integrität einzumischen). Ein anderer sagt (Ich), dass er anhalten wird und seiner Pflicht nachkommt.
Dieser andere (Ich) liefert auch einen ähnlichen Fall (Kosovo), wo man für das Parken nicht belangt wurde.
Hier müsste bei uns beiden doch Konsens herrschen, dass Ich für das Falschparken nicht belangt werden würde. Warum nicht? Weil es bestimmte Bedingungen greifen. Man kann also aus einem Verbot nicht herausschließen, dass es uneingeschränkt gilt und geahndet wird.
Du aber ignorierst Souveränität, territoriale Integrität (beide auch Teil des Völkerrechts, mit dem du emsig wedelst) sowie nationales spanisches Recht.
Nein! Tu Ich nicht, weil eben solches nicht verletzt wird. Das spanische Recht hingegen vernachlässige Ich selbstverständlich, weil es für die Verpflichtung nach dem UN-Pakt keine Rolle spielt. Der Geltungsbereich des spanischen Rechts gilt nicht für andere Staaten, wie die die dem UN-Pakt unterliegen. Was kümmert also diejenigen, die die Verpflichtungen haben Katalonien zu unterstützen das spanische Recht? Sollte uns nicht die Bohne interessieren.
Wir müssen überhaupt nichts zurückgeben
Natürlich nicht! Die Sezession ist einwandfrei damals gelaufen und wurde eben von dem IGH rechtlich abgesichert.
Deutschland hat keine Verantwortung für dieses Land.
Ich dachte, dass Du die Ansicht vertrittst, dass Deutschland sich damals in die territoriale Integrität miteingemischt hat, also es die neue abtrünnige Region unterstützte. Nun doch nicht?
Wenn das also keine Verletzung der territorialen Integrität mehr ist, dann solltest Du überlegen ob es dann im Falle Kataloniens nicht auch wäre.
Ein ums andere Mal ziehst du das Völkerrecht hervor
Ja, das tue Ich, aber eben nur bedingt auf Deutschland & Co., weil das eben der Geltungsbereich für diese Staaten ist. Das heißt nicht (und Ich hab auch nie was anderes gesagt), dass damit die spanische Verfassung nichtig wird oder unter dem des Völkerrechts steht. Es sind nun mal zwei vollkommen unabhängige Rechtsbereiche. Für Deutschland & Co. spielt die Verfassung von Spanien dieselbe Rolle, wie die von Serbien. Deutschland kann daher die Verfassung Spaniens genauso missachten, wie die von Serbien.
Für die Völkerrechtliche Bewertung ist es vollkommen egal was in der Verfassung steht, da die Verfassung nicht Bestandteil des Völkerrechts ist.
wenn man darauf verweist, dass das katalanische Unabhängigkeitsreferendum illegal war
Ich hab dem doch nie widersprochen und wenn, dann ist es eben so. Eine Sezession kann selbstverständlich verfassungswidrig sein, aber muss nicht zugleich völkerrechtswidrig werden.
Du ziehst das Völkerrecht hervor, verweist darauf, was da drin stünde und forderst dann, dass die Unabhängigkeit Kataloniens anerkannt, ja sogar unterstützt werden müsse.
Ich fordere gar nichts! Ich verweise nur auf die Pflichten des UN-Pakts und dass Wir daran gemäß unserer Verfassung gebunden sind. Im Umkehrschluss kann Ich ebenso behaupten, dass die Missachtung der Pflichten und die Einhaltung des GG gefordert wird.
Für mich (heißt nicht, dass sie keinen Geltungsbereich hat) spielt die Verfassung von Spanien dieselbe Rolle, wie für die NATO die Verfassung Serbiens.
Doch, müssen sie. Denn sowohl Völkerrecht als auch spanisches Recht besitzen Geltung in Spanien.
Sie widersprechen sich aber in den gleichen Angelegenheiten. Das Völkerrecht erlaubt Unabhängigkeit eines Volkes oder einer Region, das spanische Recht nicht. Beide sind gültig. Beide sagen was anderes. Was jetzt?
Vielleicht rede Ich ja selbst spanisch oder Du willst mich nicht verstehen! Das sind BEIDE vollkommen unterschiedliche Rechtsbereiche. Steht das Steuerrecht über dem Strafrecht und umgekehrt?
Eine Verfassung kann selbstverständlich dem Völkerrecht widersprechen. Das tut es auch nicht selten, wie Wir es jetzt in Spanien und schon damals bei den Serben sahen. Ob die Verfassung (wie in unserem Falle) dem des Völkerrechts angepasst wird oder nicht ist Sache des souveränen Staates. Keiner kann dazu gezwungen werden, weil eben Nationalrecht nicht Bestandteil des Völkerrechts ist.
Genauso kann keiner, der sich an den UN-Pakt verpflichtet fühlt, daran gezwungen werden, dass das Nationalrecht eines Drittstaates für ihn Geltung hat.
Ich betreib kein Cherrypicking, denke ich.
Wie nennst Du es dann, wenn Du selektiv entscheidest was Dir aus einer Verfassung genehm ist und was nicht? Entweder die Verfassung eines Fremdstaates hat für dich im Volle seine Geltung oder gar nicht. Alles andere ist Cherrypicking.
Du machst doch nichts anderes. Du weist immer wieder auf den gleichen Inhalt im Völkerrecht hin und leitest daraus die unbedingt zu akzeptierende Berechtigung der Unabhängigkeit ab
Das ist aber kein Cherrypicking, sondern die Lieferung einer Quelle für meine These. Mag ja sein, dass man diese nicht mit mir teilen möge, aber dann steht es ja jedem frei dazu Kritik zu äußern und evtl. Gegenargumente zu bringen. Nichts anderes mache Ich doch auch.
Und du interpretierst auch die Geschichte mit den Briten und den Schotten sowie den Serben und den Kosovaren willkürlich in deinem Sinne.
Ich gebe nur das wieder, wie die historischen Ereignisse tatsächlich sind. Soll Ich sie fälschlich wiedergeben und wie manche hier teilweise meinen, dass bspw. Kosovo sich abspalten durfte, weil es dort Tote, Verletzte, schlechtes Wetter, einen Mann mit langem Bart,... gab?
Sorry, kann Ich nicht machen, weil eben die Begründung omnipräsent ist und nicht den Behauptungen entspricht.
Ich weise darauf hin, dass im Völkerrecht selbst UND im spanischen Recht mehr GEGEN die Akzeptanz zumindest einseitiger, nicht-abgesprochener Unabhängigkeitserklärungen spricht, als dafür.
Dann belege es (mit dem Völkerrecht)!
Das Völkerrecht enthält auch Passagen zur territorialen Integrität und zur staatlichen Souveränität
Streitet keiner ab. Die StVO enthält auch Passagen zum absoluten Halteverbot und dennoch gilt dieses nicht uneingeschränkt.
am besten mit dem Hintergrund eines UN-Mandats
Absolut dafür! Allerdings muss man sich dazu aber erst bewegen, um ein solches einzuholen.
3:1 für Spanien
Unfug!
Und du kannst einfach nicht Schottlang und Großbritannien anführen und behaupten, dass die Katalanen ein Recht auf ihr Unabhängigkeitsreferendum hatten, weil es den Schotten von Großbritannien ja auch erlaubt wurde, ein solches abzuhalten.
Was war jetzt eigentlich hiermit unmissverständlich für Dich gewesen:
Vorsicht! Sei bitte so frei und leg mir keine Worte in den Mund! Deine Unterstellung entspricht nicht den Tatsachen und Ich bestreite es in aller Form, dass Ich soetwas gesagt habe. Mein Einwand mit Schottland war die Widerlegung Deiner These, dass es keinen Staat gibt, der freiwillig.....
Jetzt versuchst Du Deine Unterstellung zum wiederholten Male. Können Wir uns mal darauf einigen, dass Du soetwas in Zukunft unterlässt?
Ich hab NIEMALS so einen Unsinn von mir gegeben. Mein Einwand mit Schottland/Großbritanien war eine Widerlegung Deiner Behauptung, dass Du meintest es gäbe keinen Staat der freiwillig bereit ist auf seine territoriale Integrität zu verzichten und wie man im Falle Schottland sieht, befandest Du Dich abermals im Irrtum.
Es wäre sicherlich nicht verkehrt gewesen, wenn es eine ähnliche Legitimation des Zentralstaates gäbe, aber Ich hab nie diese unterschiedliche Sezessionsbestrebung gegenübergestellt. Kosovo ja und tue Ich auch weiterhin, weil es nun mal, vor allem aus rechtlicher Bewertung, identisch ist.
Denkst du etwa, Spanien müsse auch aus der EU austreten, weil GB das ja vorhat?
Wie gesagt: Du berufst Dich auf Tatsachenbehauptungen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Von daher kann Ich Dir keine Antwort geben.
Und die Sache mit Serben und Kosovaren kann ebenfalls nicht als Beispiel herhalten, weil dort eine außergewöhnliche Situation vorlag, die sich aufgrund des tief verwurzelten, ethnisch und religiös bedingten und blutigen Hasses nicht anders lösen ließ.
Wie oft eigentlich noch? Wollt ihr oder habt ihr einfach nicht die Urteilsbegründung für die Sezession durchgelesen?
Aus rechtlicher Sicht ist es vollkommen egal welche außergewöhnliche Situation im Kosovo bestand, und wenn dort ein Mann beim Pilze sammeln über einen serbischen Stock gefallen wäre. Die Richter haben die Abspaltung
NICHT damit begründet, weil es dort eine außergewöhnliche Situation mit x-Toten gab oder ein Mann über einen Stock gefallen ist oder es regnete oder.... Nein, das hat man nicht. Die Richter haben geprüft, ob die Abspaltung gegen eines der Regeln des Völkerrechts verstoßen hat und da gab es nichts.
Ja, es ist schlimm, dass dort Menschen gestorben sind, aber warum erwähnt man es für die Begründung ständig, wenn es aus völkerrechtlicher Sicht nicht damit begründet wurde? Warum sagt man nicht abwechslungshalber mal, dass Kosovo sich abspalten durfte, weil ein Mann beim Pilze sammeln über einen serbischen Stock gefallen ist? (Frage ist natürlich nicht ernst gemeint
:))
Vermutlich weil genau der Einwand berechtigt wäre, den Ich schon mehrfach genannt habe.
Wenn jemand sich eine Pizza bestellt und deswegen nicht verurteilt wird, weil nur die
EINZIGE Bedingung greift, dass sein Handeln nicht gegen das StGB verstößt, dann kannst Du Dir wohl denken, dass man sich auch ne Pizza bestellen kann.
Hier wird hingegen aber eine weitere Bedingung,
die nicht Bestandteil des Urteils ist, angeführt und gesagt, dass es was vollkommen anderes ist, weil der andere ne rote Mütze mit nem weißen Bart trug, den ganzen Tag nichts gegessen hat, der Fingernagel weh tat,....
Ist doch Unsinn! Vielleicht sollte Ich aber auch statt darauf hinzuweisen einfach mal immer nachfragen wo man denn im IGH-Urteil diese Begründung findet und nach welchen Maßstäben dort geurteilt wurde.
Du sagst doch selbst, dass das Völkerrecht in erster Linie die Völker schützen soll (find Ich ja gut). Das ist aber unvereinbar damit, wenn für eine Sezessionbestrebung die Bedingung greifen muss, dass dem Volk Schaden zugefügt werden MUSS.
Musst Du Dir erst einen auf die Nuss geben lassen, um eine Pizza bestellen zu dürfen?Eine solche außergewöhnliche Situation liegt nicht vor bei Katalonien und Spanien
Tut zwar nichts zur Sache, aber Ich frage dennoch: Wann ist ein Limit denn erreicht damit Katalonien sich dann Deiner Meinung abspalten dürfte? Wie viele Menschen müssen bluten (oder muss schon die Bedingung greifen, dass das Herz aufhört zu schlagen)? Welche Art von Menschen muss Schaden zugefügt werden? Soldaten? Omas? Kindern? Kranken?....
Spielt es auch eine Rolle in welcher Weise der Schaden beim Volk zugefügt wird, damit das Völkerrecht dann das Volk schützt (Erstechen, erschießen, erhängen,...?).
Von wem denn?
Weiß Ich nicht! Ich wollte es dich fragen, da die Briten mit ihrem Brexit doch gegen folgendes verstoßen haben:
Gemeinschaften und Verträge leben von Verlässlichkeit. Diese Verlässlichkeit ist nicht gegeben, wenn man stets damit rechnen muss, dass jemand einseitig die Flatter macht....Kriterien dafür sind aus meiner Sicht beispielsweise massive Unterdrückung, Verfolgung, schwere und blutige Auseinandersetzungen, Massenmorde zur Unterdrückung eines Volkes
@Fedaykin Und der Kosovo hatte im Grunde das Recht auf Sezession wegen massiver Menschenrechtsverletzungen.
Sagt wer oder kannst Du mir bitte das aus der Urteilsbegründung zitieren? Sicher, dass es nicht wegen dem schlechten Wetter war?
Na verstehen diverse Herren und Damen immer noch nicht den Grundsätzlichen Unterschied?
Die einen haben schöne Strände und die anderen tolle Berge?
wenn du noch anfängst die Säuberungen und Massengräber zu leugenen hört es bei mir auf.
Das tut keiner! Genauso, wie keiner irgendwelche Einwände für das schlechte Wetter in Kosovo hat. Sowohl, als auch waren aber bei der Urteilsbegründung nicht gegeben. Haben die Richter wohl vergessen?
Ich sehe da immer noch keine Legitimität
Brauchst Du auch nicht, weil:
Nicht erforderlich sei hingegen eine Legitimation durch eine völkerrechtliche Norm.
Quelle: https://www.bundestag.de/blob/191664/b14ce4e8a3e1f73a92fe9d9b5aa99d30/kosovo-data.pdf
@passato Man kann den Fall Katalonien ja nur beurteilen indem man Parallelen zu anderen Faellen zieht
Stimme Ich zu. Daher behaare Ich mich so sehr auf den Fall Kosovo. Damals hatte man auch die Abspaltung kritisiert und gewarnt, dass es nur eine Frage der Zeit ist, dass es Nachahmer geben wird. Nun haben Wir wieder so einen Fall. Selbst wenn Spanien dagegen vor den IGH gehen wird, dann wird es den Richtern nicht leicht fallen die Abspaltung Kataloniens für illegal zu erklären, denn
anhand der Urteilsbegründung (hier bitte alle anderen Begründungen vernachlässigen) Kosovos, sehe Ich nichts verwerfliches warum auch den Katalanen nicht das selbe Recht gewährt wird
@MaiteBegruendung beidesmal eine Volksabstimmung.
Vorsicht! Hier bist Du im Irrtum. Im Falle Kosovo gab es keine Volksabstimmung. Da gab es noch nicht einmal ein Parlament und dennoch war dessen Abspaltung rechtens.
Die Begründung warum man sich abspalten durfte ist folgendermaßen:
Der IGH geht in seinem Gutachten davon aus, dass eine Unabhängigkeitserklärung dann im Einklang mit dem Völkerrecht steht, wenn sie gegen keine anwendbare Regel des Völkerrechts verstößt.Nicht erforderlich sei hingegen eine Legitimation durch eine völkerrechtliche Norm.
Quelle: https://www.bundestag.de/blob/191664/b14ce4e8a3e1f73a92fe9d9b5aa99d30/kosovo-data.pdf
@Argus7 Wir können nur darauf hoffen, dass deine egoistische, nationale Gesinnung, wie sie z.B. in Teilen der AfD vorherrscht
Jetzt versuchst Du also (nach welchen Maßstäben auch immer) mich zu diskreditieren und einer politischen Richtung zuzuordnen?
Dieses völlig überholte und antiquierte Denken
Ich mache Dir nen Vorschlag: Glaub Du daran, dass es so ist und Ich werde meine Ansicht haben, dass Deine Überzeugung genauso ist. Einverstanden?
Denn Ich muss mich entschuldigen, aber Ich hab echt nicht die Muße mich über diese Thematik zu unterhalten, da das Thema dann vollkommen den Rahmen sprengen würde. Alternativ steht es Dir frei dazu nen Thread aufzumachen. Vielleicht werden sich Diskussionspartner finden. Wünsche Dir daher viel Erfolg!
Es stellt sich inzwischen aber mehr und mehr heraus, dass eine Mehrheit der Katalanen (siehe die massive Demonstration am Sonntag, 29.10.2017 in Barcelona) gegen die Sezession sind
Woraus entnimmst Du die Gewissheit, dass genau das die Repräsentanten des katalonischen Volkes sind, dass Du gar von einer Mehrheit sprichst?
du labberst immer noch über das Völkerrecht und das Verfassungsrecht herum
Ja, ist doch mein Recht oder willst Du es mir verbieten?
Eine Wertung, die du mal von sachkundigen Experten überprüfen lassen solltest.
Hab Ich nichts dagegen. Dazu müsste aber dann ein Antrag gestellt werden und zwar nicht von Katalonien, ob sie es dürfen, sondern von Spanien, ob es verboten ist. Ergo bewegt sich Spanien (warum auch immer) diesbzgl. nicht. Von daher bleibe Ich dann dabei, dass die Selbstbestimmung der Katalanen völkerrechtlich legal ist.
Unter dem nachstehenden Link findest du meine Wertung bestätigt
Ja, nette Quelle! Freut mich, wenn Du Mitglieder eines anderen Forums gefunden hast, die Deine Ansichten bestätigen. Eine sehr valide Feststellung
;)Ich bleibe dabei: Glaube ruhig daran und Ich werde meine Meinung haben und weiterhin "nationalistisch" und "patriotisch" sein, wenn Ich auch das nächste Mal unserer NATIONALelf zujubeln werde und mich mit der Nation identifiziere. Danke Dir für Dein Verständnis!
@Pallas Du meinst die etwa 43 % die teilgenommen haben?
Und wenn? Wie viele haben beim Kosovo abgestimmt oder bei der Wiedervereinigung Deutschlands (auch wenn Ich es nicht zweifele aber nur der Form halber)?
Steht im Völkerrecht überhaupt, ob ein Referendum eine Bedingung sein muss?