@Kc Glauben Sie etwa dass es Ihnen hier in Deutschland mitgeteilt wird, wenn man im Zuge von Ermittlungen gegen Sie ihr Haus verwanzt und durchsucht hat?
Das werden Sie später im Verfahren erfahren, sofern die Beweismittel gegen Sie verwendet werden können.
Eigentlich, nach dem gültigen Recht, müsste hierzulande sogar jeder informiert werden mit dem Sie während der Aböhrmaßnahme telefoniert haben, um ihm mitzuteilen dass auch er mit abgehört wurde. Aber glauben Sie ernsthaft dass dies gemacht wird?