@Sanguinius Sanguinius schrieb:Würde dieses Gesetz dann nicht auch Demokratie- und Freiheitsbewegungen kriminalisieren?
Diese würden sich ja auch gegen entsprechende Weltanschauungen des Regimes richten und da sie das Volk zur Revolte gegen dieses aufrufen doch den öffentlichen Frieden gefähren oder?
Solch ein hypothetischer Fall wäre nur dann denkbar, wenn das Volk seine Rechtssicherheit, Ruhe und Frieden im System der Dikatur finden würde und die Demokratiebewegung dies gefährdet oder stört. Das Gesetz schützt nicht Weltanschauungen und ist auch nicht Regierung oder Regime dienlich.
Im Kontext deiner Frage muss muss bei § 166 StGB natürlich noch mit einbezogen werden, dass eine politische Bewegung den Frieden explizit in religiösen oder weltanschaulichen Belangen stören müsste. Demokratiebedürfnisse bzw. generell politische Bewegungen würden darunter nicht fallen.
Sanguinius schrieb:Der Punkt ist aber mehr ob ein solches Gesetz nicht viel zu sehr in eine Diktatur passt, das man in solchen derartige Gesetze formulieren würde. Was einen Fragen lässt was so ein Gesetz in einem demokratischen Staat zu suchen hat.
Regelungen, wie z. B. §§ 130, 166 StGB dienen ja vielmehr dazu, Grenzen in der Entfaltung und Meinung dort zu ziehen, wo sie (Grund-)Rechte anderer zu gefährden versuchen, wären somit also eher Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit als vom Gegenteil. Wenn Meinungsfreiheit dafür missbraucht wird, die Bevölkerung oder Teile davon ernsthaft zu beunruhigen (z. B. in groß angelegten Flugblattaktionen mit Aussagen, wie "Es wird Zeit, Moslems aufzuzeigen, dass sie mit ihrer kranken Religion hier in Deutschland keine Lebensberechtigung mehr haben"), dann ist es mehr als geboten, Grenzen zu ziehen. Alles andere hieße, den Wert des Rechtsgutes der Meinungsfreiheit zu pervertieren.
@bigbadwolf hat den Kern in seinem Beitrag von 21:41 Uhr praktisch recht gut beschrieben.