Gesetz gegen Blasphemie in Deutschland
05.08.2012 um 20:00@Warhead
Wie ja schon @Marcandas ausführlich dargelegt hat, muss für eine Verurteilung nach § 166 einiges mehr zusammenkommen als nur Beleidigtsein. Der sittenwächterische Doktor hat eben genau das nicht mitbekommen, und sofern er einen Anwalt hatte, sollte er sich sein Geld wieder geben lassen.
Daher hätten ja gewisse religiöse Kreise gerne einen eigenen Blasphemie-Paragrafen, aber darauf können die lange warten.
Wie ja schon @Marcandas ausführlich dargelegt hat, muss für eine Verurteilung nach § 166 einiges mehr zusammenkommen als nur Beleidigtsein. Der sittenwächterische Doktor hat eben genau das nicht mitbekommen, und sofern er einen Anwalt hatte, sollte er sich sein Geld wieder geben lassen.
Daher hätten ja gewisse religiöse Kreise gerne einen eigenen Blasphemie-Paragrafen, aber darauf können die lange warten.