kleinundgrün schrieb:Der gleitet Dir gerade stark in Richtung Polemik ab.
Entschuldigung, das ist ganz gewiss keine Polemik und es gibt überhaupt keine einzigen sachlichen Grund, Eingriffe an der Klitorisvorhaut für gravierender zu halten, als die Entfernung der Penisvorhaut, so wie Sie es behauptet haben. Sie haben nicht mal den Ansatz einer Begründung für ihre Behauptung, dass die Klitorisvorhaut problematischer ist als die der Penisvorhaut. Beides sind elektive Operationen, die Erwachsene auch aus eigenen, freien Stücken an sich vornehmen lassen. Wer es nicht mag, dass die eigenen Argumente nicht mit (von mir aus scharfer Zunge) angegriffen werden, sollte sich einer Diskussion dann aber vielleicht doch nicht stellen.
Die Otopexie ist in Deutschland als Indikation anerkannt und ohne eine solche dürfen Eltern an den Ohren genau gar nichts tun. An der Indikation kommt man da schlicht nicht vorbei. Und wie ich bereits schrieb: Bei der Otopexie mag man im Einzelfall darüber streiten, ob sie in den jeweiligen Fall richtig und angebracht ist. Trotzdem ist die Indikation zwingende Voraussetzung für die Einwilligung der Eltern in eine solche Operation. Diese Entscheidung sollte nicht überstürzt und leichtfertig getroffen werden und Eltern und Ärzte haben hier bei der Indikationsstellung und Bewertung eine hohe Verantwortung. Aus Jux und Dollerei und weil man aus einer Kultur stammt, in der flache Ohren Wohlstand und Glück verheißen, darf man da schlicht nicht operieren.
Keine Indikation => keine Operation ist ein ganz elementarer medizinischer Grundsatz.
Und das ist auch der Unterschied zu einer Beschneidung nach §1631d BGB. Diese erfordert nicht einmal eine (ggf. auch umstrittene) Indikation. Sie erlaubt die indikationslose Operation an Unmündigen ganz ohne deren Zustimmung. Das ist eine völlig andere Geschichte, als eine Otopexie mit Indikation. Sie erkennen den Unterschied ja bereits daran, dass diese Art Operation ein bestimmtes, in der individuell geprägten Physiognomie des Kindes liegendes Problem voraussetzt. Bei der indikationslosen Beschneidung ist es hingegen völlig gleich, ob das Kind ein Problem mit der Vorhaut hat oder es zumindest in naher Zukunft zu erwarten ist, dass es ein solches Problem geben wird. Die Entscheidung zur Beschneidung wird getroffen, völlig gleich wie der Penis des Kindes überhaupt aussieht,
ganz ohne individuelles in der Person liegendes Problem.
Zum Thema Ohrlöcher: Hier ist erstens der Schweregrad ganz erheblich niedriger als bei einer Beschneidung, sie ist in der Regel weitestgehend reversibel und wächst meist von selber wieder zu. Sie ist in Deutschland allenfalls erst für ältere, zustimmungsfähige Kinder, also eher Jugendliche, zulässig und geschieht in diesem Alter dann ausschließlich auf deren eigenen Wunsch. Es ist weiterhin in Deutschland umstritten, ob Ohrlöcher zu stechen überhaupt zulässig ist (
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/908715/ab-wann-kann-man-kindern-ohrloecher-stechen-lassen).
14 Jahre ist das Mindestalter, ab dem man bei Ohrlöchern und Piercings davon ausgeht, dass das mit Einwilligung der Eltern und des Kindes ok ist. Wenn Sie einem Baby Ohrlöcher schießen, ist das ganz gewiss nicht gesellschaftlich akzeptiert und somit legal.
Und ganz ehrlich: Ohrlochstechen mit Beschneidung zu vergleichen, das halte ich für Polemik. Wenn dann nehmen Sie Ohrläppchen abschneiden und schauen mal, wie legal und akzeptiert das in Deutschland bei Babies und Kindern ist. Das Ohrlochstechen gilt im Gegensatz zu einer Beschneidung auch nicht als Operation und medizinischer Eingriff, der daher auch nicht unter einem Arztvorbehalt steht und auch keine allgemeine Anästhesie erfordert. Wie Sie da auch nur ansatzweise auf die Idee kommen, dass Beschneidung und Ohrlochstechen in irgendeinerweise vergleichbar sind, das ist mir schleierhaft.