KalleBaer schrieb:Das ist lediglich eine Behauptung von dir.
@Rerun hat doch sogar einen Quelle dazu gepostet. Ich zitiere daraus:
"Daher empfehle der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Ohrringe erst ab etwa zwölf Jahren. „Wenn ein sieben- oder achtjähriges Kind aber unbedingt Ohrlöcher möchte und man mit ihm darüber reden und es erklären kann, dann hätte ich damit auch keine Probleme“, sagt Edwin Ackermann.
Der Handelsverband Juweliere nennt hingegen kein Mindestalter: „Die Entscheidung für das Ohrlochstechen liegt im Ermessen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten“, schreibt der Verband auf seiner Internetseite und verweist auf den Internationalen Verband der Ohrlochstech-Spezialisten"
KalleBaer schrieb:auch ein Richter in Berlin hat das bezweifelt
bei einem Dreijährigen. Und ohne dass Du die genauen Umstände kennen würdest.
Deine Aussage, es wäre nur eine Behauptung von mir, Eltern können nicht in das Ohrlochstechen ihrer minderjährigen Kinder einwilligen, ist kaum haltbar. Nicht mal nach der Quelle Reruns.
KalleBaer schrieb:Eine Einwilligung der Eltern setzt voraus, dass die Körperverletzung dem Wohle des Kindes dient.
Genau. In einer Gesamtabwägung der Umstände.
KalleBaer schrieb:Der Unterschied ist gravierend. Ohrlöcher wachsen wieder zu, wenn sie nicht ständig offen gehalten werden,
Und wer bestreitet das?
Ich habe nun wirklich versucht, ausführlich und differenziert die einzelnen Aspekte, die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede der jeweiligen Verletzungshandlungen aufzuzeigen.
Aber das muss man eben auch lesen, wenn man darauf reflektiert.
Es ist so mühsam, haarklein diese Punkte verständlich und möglichst einfach zu differenzieren und dann kommt jedesmal einer, der das gar nicht liest, sondern vermutet, was da steht und völlig frei interpretiert.
Wenn Du Dir die Mühe machen würdest und einfach mal die Beiträge der Reihe nach liest, müsste es doch völlig klar sein, was die verschiedenen Aspekte sind, wie sie zueinander stehen und in welchen Abhängigkeiten sie sind.