Rerun schrieb:Ich glaube, du verstehst die Semantik des Satzes nicht. Das ist keine Zustimmung zur Beschneidung, sondern eine Zustimmung dazu, dass die Beschneidung erst ab 18 erlaubt sein soll. Und je weiter du das Alter runter setzt, desto geringer wird auch die Zustimmung dazu sein.
Du scheinst neben Mediziner und Religionsexperte für jüdische Angelegenheiten jetzt auch noch Deutschlehrer zu sein. Dann erklär mir mal bitte die Fragestellung "Beschneidung erlauben oder verbieten" und die möglichen Antworten:
81% stimmen dafür es mit xx und xy Jahren machen zu lassen.
Welchen Schluss erlaubt denn die Semantik, wenn nicht obigen?
quote=d.fense id=19469659] (Schreie in Todesangst unter unerträglichen Schmerzen).[/quote]
Geht es auch ohne Dramaturgie? Du musst dir nochmal den Satz auf der Zunge zergehen lassen:
"Die Eltern und deren sozioökonomische
Verhältnisse gehören grundsätzlich zum
Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes."
Das ist die Entscheidung von Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz. Bis zu der eigenen Entscheidungsmündigkeit, wo immer die liegen mag, bei den unterschiedlichen Lebensbereichen für das Kind sind es die Eltern, die das für ihre Kinder entscheiden.
Die grundsätzliche Frage ist – wie das fast schon mantrahaft von mir erwähnt wurde – ob es stattdessen der Staat sein dürfte, der es besser weiß, oder ob er dieses grundsätzliche Lebensrisiko und Schicksal dort belässt, wo es nach dem klugen Grundgesetz, aber auch nach den natürlichen, den familiären Verhältnissen liegt.
Rationalität im Sinne eines Besserwissens gegenüber denen, die unmittelbar betroffen sind, ist hier völlig unangebracht. Das kann doch nicht wahr sein, dass du nichts aus der Geschichte gelernt hast.