Beschneidung erlauben oder verbieten?
13.02.2023 um 10:01@Bishamon
Also was ist dein Problem mit der Vorhautverkürzung bei Männern?
Ich hab gestern dein Profil besucht, weil ich wissen wollte, wer du bist.
Nicht weil ich neugierig bin. Ich hab in einem Forum von und für Frauen erlebt, dass da ein paar Bengel mitgeschrieben haben.
Ich glaube dir dein Interesse am Thema. Ich glaube aber, dass es dir schwer fällt, andere Ansichten zu akzeptieren.
Und manchmal irrt man sich auch.
Ich persönlich mag die Augenblicke total gerne, in denen ich etwas erfahre, das meinen Standpunkt zum Schwanken bringt.
Das sind AHA-Momente und mein Horizont wird weiter.
Ich höre mir gerne andere Argumente an. Ein Problem hab ich immer, wenn mir eine emotionale Welle entgegenschlägt.
Was die Beschneidung von Jungen und Mädchen betrifft, fass ich kurz zusammen, was ich darüber denke:
1) Die Frage bewegt uns besonders, weil die Beschneidung von Jungen mit den Grundrechten die wir vertreten nicht zusammen passt. Also müsste das in Deutschland ganz klar verboten, sogar bestraft werden (Körperverletzung u.A. mehr)
Die jüdischen Religionsgruppen verbitten sich eine staatliche Einmischung in ihre Belange, mit dem Argument, dass es eine Regierung in Deutschland gab, die den Juden jegliche Rechte abgesprochen hat. Es ist ihr Recht, ihre Kultur ohne Ei Mischung zu entfalten.
Und vor diesem Argument schließt man meiner Ansicht nach, die Augen und duldet die Beschneidungen.
2) Beschneidungen von Jungen und Mädchen sind Grundlegen verschieden und Religion, Tradition hin und her,
die Beschneidung von Mädchen ist bei uns zu recht verboten.https://www.fulda-mosocho-project.com/beschneidung-genitalverstummelung/rechtslage/
3)
Was die Beschneidung von Jungen betrifft - wenn sie medizinisch nicht notwendig ist - , man kann ja die Betroffenengruppen unterstützen, die das ablehnen. Da haben sich in den letzten Jahren einige gegründet-
Bishamon schrieb:Typ1a verursacht keine Einschränkungen beim Sex bzw Lustempfinden:Beschnittene Männer haben diesbezüglich auch keine Probleme und viele Frauen finden einen beschnittenen Penis attraktiv.
Also was ist dein Problem mit der Vorhautverkürzung bei Männern?
Ich hab gestern dein Profil besucht, weil ich wissen wollte, wer du bist.
Nicht weil ich neugierig bin. Ich hab in einem Forum von und für Frauen erlebt, dass da ein paar Bengel mitgeschrieben haben.
Ich glaube dir dein Interesse am Thema. Ich glaube aber, dass es dir schwer fällt, andere Ansichten zu akzeptieren.
Und manchmal irrt man sich auch.
Ich persönlich mag die Augenblicke total gerne, in denen ich etwas erfahre, das meinen Standpunkt zum Schwanken bringt.
Das sind AHA-Momente und mein Horizont wird weiter.
Ich höre mir gerne andere Argumente an. Ein Problem hab ich immer, wenn mir eine emotionale Welle entgegenschlägt.
Was die Beschneidung von Jungen und Mädchen betrifft, fass ich kurz zusammen, was ich darüber denke:
1) Die Frage bewegt uns besonders, weil die Beschneidung von Jungen mit den Grundrechten die wir vertreten nicht zusammen passt. Also müsste das in Deutschland ganz klar verboten, sogar bestraft werden (Körperverletzung u.A. mehr)
Die jüdischen Religionsgruppen verbitten sich eine staatliche Einmischung in ihre Belange, mit dem Argument, dass es eine Regierung in Deutschland gab, die den Juden jegliche Rechte abgesprochen hat. Es ist ihr Recht, ihre Kultur ohne Ei Mischung zu entfalten.
Und vor diesem Argument schließt man meiner Ansicht nach, die Augen und duldet die Beschneidungen.
2) Beschneidungen von Jungen und Mädchen sind Grundlegen verschieden und Religion, Tradition hin und her,
die Beschneidung von Mädchen ist bei uns zu recht verboten.
„Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Das Höchstmaß der Strafe liegt bei 15 Jahren.Quelle:
Neu ist zudem seit Juni 2013, dass die Altersgrenze für den Verjährungsbeginn auf 21 Jahre angehoben wurde (§78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB, unter dem §226a StGB nun aufgeführt ist). Die Verjährungsfrist selbst beträgt wegen des in §226a StGB festgesetzten Strafrahmens 20 Jahre.
Bei sog. „Ferienbeschneidung“, bei der das Kind zur Durchführung der Beschneidung aus Deutschland heraus in ein anderes Land gebracht wird, ist das deutsche Strafrecht anwendbar.
3)
Was die Beschneidung von Jungen betrifft - wenn sie medizinisch nicht notwendig ist - , man kann ja die Betroffenengruppen unterstützen, die das ablehnen. Da haben sich in den letzten Jahren einige gegründet-