yenredrose schrieb:Auch diese Versuche gab es mal hierzulande. Ich muss nicht erwähnen, das diese 12 Jahre deutscher Geschichte maßgeblich waren für die liberale Gesellschaftsordnung die wir heute haben.
Das hatte ich ja schon vorausgesagt, die Nazikeule, man hat ja sonst keine Argumente.
yenredrose schrieb:Was du eigentlich willst sind die Elternrechte beschneiden.
Auch dazu hatte ich schon was geschrieben. Die Elternrechte werden bereits durch andere Gesetze beschnitten. Ganz besonders, wenn es um körperliche Gewalt gegen Kinder geht.
Die Gesetze stellen eindeutig immer wieder das Wohl des Kindes über die Rechte der Eltern.
Nur im Falle der Beschneidung hat man sich um 180Grad gedreht.
yenredrose schrieb:Es gibt eine gängige Epilationsmethode, die Nadelepilation......
Was hat das mit den Kindern zu tun?
Aber, Eingriffe, egal ob durch einen Arzt oder nicht Arzt, bedürfen immer der Zustimmung. Im Falle von Kindern tun dies die Eltern stellvertretend. Aber auch hier gibt es Grenzen. Jedem sollte dies klar sein. Auch die Rechte der Eltern sind durch Gesetze eingeschränkt, wenn das Wohl des Kindes gefährdet werden könnte.
Deine Behauptung, das Gesetz regelt nun, was vorher ungeregelt war, ist falsch. Ein Gericht hat klar gesagt, daß der Eingriff (Beschneidung) gegen das damals geltende Recht verstoßen hat. Zumal das Kind in die Notaufnahme musste. Nur deshalb wurde das neue Gesetz gemacht, damit ein Schlupfloch in die damalige Rechtslage integriert wurde.
Das Gesetz soll nur die vor Rechtsverfolgung Schützen, welche die Beschneidung durchführen.
Dieses Schlupfloch wurde auch nur wegen der Religionsgruppen eingefügt, weil die ihre freie Religionsausübung bedroht sahen.
Vor dem neuen Gesetz war die Beschneidung, ohne medizinische Notwendigkeit, eben verboten. Mit dem neuen Gesetz hat man ausnahmen geschaffen, es also offiziell erlaubt.
Deine Argumentation ist weitestgehend falsch oder nur Nebelkerzen, damit du dich nicht mit Fakten auseinandersetzen musst.