Beschneidung erlauben oder verbieten?
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Beschneidung erlauben oder verbieten?
26.05.2017 um 22:56@yenredrose
Vor dem 6. Monat gibt es noch wichtigere und gewichtigere Gründe.
Welcherlei Vorteil hätte es genau den Bereich in dem das Kind am ehesten Komplikationen erfährt un am ehesten zu schaden kommt wegen seines noch unentwickeltn Immunsystemes und seiner kleinen Größe die das ganze unterfangen extrem fummelig macht auszuklammern von jedweder medizinischer Beurteilung?
Dennoch, auch diese von Dir angesprochenen Dinge sind zu bekämpfen, Tattoos, Ohrlöcher, Bodymods an kleinkindern... alles verbieten... moment mal wie ist denn da die rechtliche Situation derzeit? ;)
yenredrose schrieb:Und genau darum geht es nur. Es ist zum Kindeswohl, wenn nach 6 Monaten Lebensalter ein Mediziner die Beschneidung vornimmt und wenn ein medizinischer Grund voliegt das nicht zu tun, dann wird es nicht gemacht.medizinische Gründe die auf jeden Fall dagegen sprechen haben die Mediziner ja aufgeführt. Demnach wäre keine Beschneidung aus religiösen Gründen möglich.
Vor dem 6. Monat gibt es noch wichtigere und gewichtigere Gründe.
Welcherlei Vorteil hätte es genau den Bereich in dem das Kind am ehesten Komplikationen erfährt un am ehesten zu schaden kommt wegen seines noch unentwickeltn Immunsystemes und seiner kleinen Größe die das ganze unterfangen extrem fummelig macht auszuklammern von jedweder medizinischer Beurteilung?
yenredrose schrieb:Das würde ich auch gerne wissen. Teilst du dein Wissen mit einer Quelle?Na die letzten seiten doch dauernd... inzwischen 5x jede. Lesen mußt DU meine Beiträge oder die Links schon selbst.
yenredrose schrieb:Aus welchem Grund sollte man die nicht medizinisch begründete Beschneidung verbieten, gleichzeitig alle anderen nicht medizinisch begründete Eingiffe erlauben?wer andere schlecht macht wird selbst nicht besser, man kann ein Unrecht durch ein andere nicht rechtfertigen.
Dennoch, auch diese von Dir angesprochenen Dinge sind zu bekämpfen, Tattoos, Ohrlöcher, Bodymods an kleinkindern... alles verbieten... moment mal wie ist denn da die rechtliche Situation derzeit? ;)
Beschneidung erlauben oder verbieten?
26.05.2017 um 23:03d.fense schrieb:Dennoch, auch diese von Dir angesprochenen Dinge sind zu bekämpfen, Tattoos, Ohrlöcher, Bodymods an kleinkindern... alles verbieten... moment mal wie ist denn da die rechtliche Situation derzeit? ;)Dazu kommt ja noch, dass es sich eigentlich um ärztliche Eingriffe handelt sollte. Eine medizinische Indikation ist schließlich nur durch einen Arzt zu entscheiden. Wenn man davon absieht und die Eingriffe auf nicht ärztliche erweitert, fällt auch das Argument, man würde Hinterhofbeschneidungen einen Riegel vorschieben, komplett weg..
Einfach nur eine Wiederholung der immer gleichen dümmlichen Argumente.
Beschneidung erlauben oder verbieten?
26.05.2017 um 23:08Ich verstehe so langsam auch die Motivation nicht mehr, immer noch Partei für die Beschneidung zu ergreifen, ohne seinen Standpunkt ganz klar nur auf den religiösen Aspekt zu legen. Alles andere wurde immer wieder schon widerlegt.. da versteckt man sich hinter dem Recht, der Ethik, Demokratischen Prinzipien, die allesamt aber nur aufgrund der religiösen Praxis des jüdischen und muslimischen Lebens bis zur Schatten ihrer selbst entstellt wurden.
Dummerweise hält die Beschneidungspraxis selbst einer religiösen Prüfung noch nicht einmal statt! Das behaupte ich jetzt mal kackdreist.
Dummerweise hält die Beschneidungspraxis selbst einer religiösen Prüfung noch nicht einmal statt! Das behaupte ich jetzt mal kackdreist.
Tussinelda
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26.05.2017 um 23:44Es ist ja auch nur der religiöse Aspekt, der es erlaubt, von tatsächlich medizinischer Indikation mal abgesehen.
Man beachte Punkt 2.http://www.zentralratdjuden.de/de/article/3731.html
für mich geht es aber gar nicht so sehr um Religiosität, sondern um kulturelle Konformität, was man auch daran sehen kann, dass viele Juden ihre Kinder, insbesondere in den USA, im Krankenhaus beschneiden lassen und nicht bei einer religiösen Zeremonie. Nicht umsonst wird die mögliche Stigmatisierung erwähnt durch die peer-group
aber das sind nur meine 2 cents
Man beachte Punkt 2.
(1) 1Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. 2Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.sie hält statt
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
Die Grundlage für Juden, ihre Söhne zu beschneiden, liegt in der Bibel (Gen. 17, 10 – 14). So heißt es: Dies ist mein Bund, den ihr hüten sollt zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir: beschnitten soll euch jeder Männliche werden" (Gen. 17, 10). „Und zwar acht Tage alt soll euch jedes Männliche beschnitten werden" (Gen. 17, 12)
für mich geht es aber gar nicht so sehr um Religiosität, sondern um kulturelle Konformität, was man auch daran sehen kann, dass viele Juden ihre Kinder, insbesondere in den USA, im Krankenhaus beschneiden lassen und nicht bei einer religiösen Zeremonie. Nicht umsonst wird die mögliche Stigmatisierung erwähnt durch die peer-group
aber das sind nur meine 2 cents
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26.05.2017 um 23:47@Tussinelda
Auf diesen Punkt ist die besagte Quelle schon explizit eingegangen.
Daraus leitet sich aber zwingend eine Vollnarkose ab.
diese widerum darf nur ein anästhesist verabreichen?
Dem Sachverhalt hat die Quelle mehr als eine halbe Seite Text gewidmet. Lies Dir doch deren schlußfolgerungen zur rechtlichen Lage nach dem aktuellen Gesetz durch.
Auf diesen Punkt ist die besagte Quelle schon explizit eingegangen.
Tussinelda schrieb:wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll.Dieser Punkt soll in jedem Fall gelten, richtig?
Daraus leitet sich aber zwingend eine Vollnarkose ab.
diese widerum darf nur ein anästhesist verabreichen?
Dem Sachverhalt hat die Quelle mehr als eine halbe Seite Text gewidmet. Lies Dir doch deren schlußfolgerungen zur rechtlichen Lage nach dem aktuellen Gesetz durch.
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26.05.2017 um 23:52Tussinelda schrieb:für mich geht es aber gar nicht so sehr um Religiosität, sondern um kulturelle Konformität, was man auch daran sehen kann, dass viele Juden ihre Kinder, insbesondere in den USA, im Krankenhaus beschneiden lassen und nicht bei einer religiösen Zeremonie. Nicht umsonst wird die mögliche Stigmatisierung erwähnt durch die peer-groupNein, natürlich geht es dir nicht so sehr um Religiosität (tolle Formulierung ;) ) Es geht dir immer nur um die Menschen, schon klar. Aber, geht es dir auch um alle Menschen? Nicht, dass ich da jetzt Unterschiede machen will, weil wir wollen ja politisch korrekt bleiben. Und wenn wir das wollen, dann müssen wir immer auch alle Menschen im Blick haben. Wir dürfen uns nicht nur an Minderheiten orientieren. Weil, das würde ein falsches Bild abgeben. Aber wahrscheinlich siehst du das völlig anders, oder?
aber das sind nur meine 2 cents
Beschneidung erlauben oder verbieten?
27.05.2017 um 00:26Man muss sich mal vergegenwärtigen, dass es nicht die Juden sind, die in Massen ihre Kinder beschneiden lassen - allein weil es gar nicht so viele gibt. Aber das wird hier immer mal gern als Nebelkerze gezündet. Es sind zwar andere Glaubensrichtungen, die viel häufiger und extensiv bestimmte Rituale nicht nur innen sondern auch außen hervortun, so dass es alle mitbekommen (Anschläge eingeschlossen). Aber das spielt ja offensichtlich keine Rolle mehr. Wir sind ja mittlerweile so anti-jüdisch/israelisch, dass es es nicht mehr auffällt, wenn man nur noch auf den Islam achtet.
Ich finde das sehr interessant!
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für mich geht es aber gar nicht so sehr um Religiosität, sondern um kulturelle Konformität, was man auch daran sehen kann, dass viele Juden ihre Kinder, insbesondere in den USA, im Krankenhaus beschneiden lassen und nicht bei einer religiösen Zeremonie.
Beschneidung erlauben oder verbieten?
27.05.2017 um 00:41@yuva
Pass lieber auf, dass dir die Keule nicht um die eigenen Ohren geschlagen wird. Selten dämliche Argumentation..
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27.05.2017 um 07:45yuva schrieb:Nein, natürlich geht es dir nicht so sehr um Religiosität (tolle Formulierung ;) ) Es geht dir immer nur um die Menschen, schon klar. Aber, geht es dir auch um alle Menschen? Nicht, dass ich da jetzt Unterschiede machen will, weil wir wollen ja politisch korrekt bleiben. Und wenn wir das wollen, dann müssen wir immer auch alle Menschen im Blick haben. Wir dürfen uns nicht nur an Minderheiten orientieren. Weil, das würde ein falsches Bild abgeben. Aber wahrscheinlich siehst du das völlig anders, oder?was immer Dein Problem mit meinem post ist, ich kann Dir leider nicht dabei helfen, Dein Empfangsgerät hat wohl irgendeine Störung.
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27.05.2017 um 08:32troublerin77 schrieb:Welche nichtmedizinischen Eingriffe meinst du denn?Das wichtigste Kriterium für die Definition einer medizinischen Behandlung ergibt sich aus der europäischen Definition einer ärztlichen bzw. medizinischen Behandlung. Die ärztliche Behandlung ist definiert als Tätigkeiten des Arztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Eine Krankheit ist wiederum definiert als die Störung der Funktion eines Organs, der Psyche oder des gesamten Organismus.
Die Behandlung einer gesunden Person kann nach dieser europäischen Sichtweise keine medizinische Behandlung sein. Demnach erfordert eine medizinische Behandlung nach europäischer Sichtweise die Behandlung einer Krankheit an einem Patienten, welche durch einen Arzt bzw. eine autorisierte medizinische Fachkraft durchzuführen ist.
Das Gesetz kam nicht wegen der religiös motivierten Beschneidung der Knaben im Säuglingsalter, sondern durch die Häufung von unerwünschten Nebenwirkungen an älteren Knaben, die von nicht-Medizinern durchgeführt worden sind.
Beschneidung erlauben oder verbieten?
27.05.2017 um 08:41@yenredrose
Du sprachst doch von medizinisch unnötige Eingriffe.
Da würde ich schon gerne Mal ein paar Beispiele hören, denn mir fällt da absolut gar nix ein, das was gemacht wird, was medizinisch völlig unnötig ist. Zumindest hier in Deutschland.
Du sprachst doch von medizinisch unnötige Eingriffe.
Da würde ich schon gerne Mal ein paar Beispiele hören, denn mir fällt da absolut gar nix ein, das was gemacht wird, was medizinisch völlig unnötig ist. Zumindest hier in Deutschland.
Beschneidung erlauben oder verbieten?
27.05.2017 um 09:16@troublerin77
Die Phimose ist ein Krankheitsbild, demnach die Korrektur ein medizinischer Eingriff. Die Beschneidung kann auch eine kosmetische Motivation haben, dann liegt kein Krankheitsbild vor. Demnach besteht (bestand vor dem Gesetz) kein Ärztevorbehalt.
Ein Piercing der Vagina ist auch ein invasiver Eingriff ohne medizinische Indikation. Auch hier besteht kein Ärztevorbehalt.
Das Microneedling kann gegen Akne eingesetzt werden, dann ist es ein medizinischer Eingriff. Will man Hautunreinheiten und die Faltentiefe reduzieren, dann ist das Microneedling ohne medizinische Zweckbestimmung und hat keinen Ärztevorbehalt.
Es gibt etliche Beispiele, die zeigen, dass die Grenzen zwischen einer medizinischen und eher kosmetischen Behandlung fließend sind.
Nur wegen der emotional aufgeladenen Stimmung wurde die Beschneidung reguliert. So gut wie alle anderen invasiven Eingriffe an gesunden Menschen sind nicht reguliert. Die Grenzen dabei ist das Schmerzempfinden des Menschen (keine Patienten!!!). Nur Ärzte dürfen z.B. Lidocain injizieren, daher machen viele Ärzte die Eingriffe. Gesetzlich ist das aber nicht reguliert.
Deshalb ist das hier eine Laiendebatte, die emotional, faktenbefreit diskutiert wird.
troublerin77 schrieb:Du sprachst doch von medizinisch unnötige Eingriffe.Tatsächlich? Dann der nächste Versuch, um den Sachverhalt zu verdeutlichen.
Die Phimose ist ein Krankheitsbild, demnach die Korrektur ein medizinischer Eingriff. Die Beschneidung kann auch eine kosmetische Motivation haben, dann liegt kein Krankheitsbild vor. Demnach besteht (bestand vor dem Gesetz) kein Ärztevorbehalt.
Ein Piercing der Vagina ist auch ein invasiver Eingriff ohne medizinische Indikation. Auch hier besteht kein Ärztevorbehalt.
Das Microneedling kann gegen Akne eingesetzt werden, dann ist es ein medizinischer Eingriff. Will man Hautunreinheiten und die Faltentiefe reduzieren, dann ist das Microneedling ohne medizinische Zweckbestimmung und hat keinen Ärztevorbehalt.
Es gibt etliche Beispiele, die zeigen, dass die Grenzen zwischen einer medizinischen und eher kosmetischen Behandlung fließend sind.
Nur wegen der emotional aufgeladenen Stimmung wurde die Beschneidung reguliert. So gut wie alle anderen invasiven Eingriffe an gesunden Menschen sind nicht reguliert. Die Grenzen dabei ist das Schmerzempfinden des Menschen (keine Patienten!!!). Nur Ärzte dürfen z.B. Lidocain injizieren, daher machen viele Ärzte die Eingriffe. Gesetzlich ist das aber nicht reguliert.
Deshalb ist das hier eine Laiendebatte, die emotional, faktenbefreit diskutiert wird.
Beschneidung erlauben oder verbieten?
27.05.2017 um 09:23@yenredrose
Du scheinst es nicht zu verstehen.
Es geht um einen unnötigen Eingriff am Kind. Egal ob Säugling oder Kind.
Was erwachsene Menschen mit ihrem Körper machen ist mir reichlich egal, jeder wie er meint.
Auch bei einer Aknebehandlung ist der Patient kein Kind mehr, sondern ein Teenager.
Wenn die Beschneidung im Teenageralter stattfinden würde, wäre es mir auch egal, da der Junge dann schon in der Lage ist es selbst zu entscheiden.
Du scheinst es nicht zu verstehen.
Es geht um einen unnötigen Eingriff am Kind. Egal ob Säugling oder Kind.
Was erwachsene Menschen mit ihrem Körper machen ist mir reichlich egal, jeder wie er meint.
Auch bei einer Aknebehandlung ist der Patient kein Kind mehr, sondern ein Teenager.
Wenn die Beschneidung im Teenageralter stattfinden würde, wäre es mir auch egal, da der Junge dann schon in der Lage ist es selbst zu entscheiden.
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27.05.2017 um 09:24yenredrose schrieb:Hört sich fast wie Sataire an angesicht der aktuellen Meldung in den Tagesthemen, dass es nur eine 75% Durchimpfungungsrate der Kinder gibt. 25% der so aufgeklärten Eltern lhnen es ab ihre Kinder zu impfen. Soweit zur Aufklärung der Deutschen.Die Argumentieren meist wohl auch wie die Beschneidungsbefürworter. Religion und so...
Also ebenfalls ein Handlungsbild was auf mangelndem Wissen beruht
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27.05.2017 um 09:26d.fense schrieb:Aus welchem Grund sollte man die nicht medizinisch begründete Beschneidung verbieten, gleichzeitig alle anderen nicht medizinisch begründete Eingiffe erlauben?Die da bei Kindern unter 14 welche wären?
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27.05.2017 um 09:29
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27.05.2017 um 09:31Es dreht sich einfach im Kreis, weil es nix gibt
Es gibt nur die Religion bzw die Auslegung die den Unsinn fordert.
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27.05.2017 um 09:32yenredrose schrieb:Ein Piercing der Vagina ist auch ein invasiver Eingriff ohne medizinische Indikation. Auch hier besteht kein Ärztevorbehalt.wieviele Kleine Mädchen unter 14 haben denn ein Vaginal Piercing?
Dürfen die Eltern das auch bei Säuglingen so handhaben?
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27.05.2017 um 10:33Eltern, die ihren Babys ein Vaginalpiercing aus kosmetischen Gründen verpassen, sollte man das Sorgerecht entziehen.
Und ein Vaginalpiercing ist ein harmloserer Eingriff als die Beschneidung.
Und ein Vaginalpiercing ist ein harmloserer Eingriff als die Beschneidung.
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