Beschneidung erlauben oder verbieten?
19.02.2014 um 14:59@CosmicQueen
keine Ärzte sind, muß das ganze ohne Betäubung durchgeführt werden.
Häufig sind es keine Ärzte.
CosmicQueen schrieb:(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.Auch so ein Hammer, wenn die von einer Religionsgesellschaft ausgebildeten Personen
keine Ärzte sind, muß das ganze ohne Betäubung durchgeführt werden.
Häufig sind es keine Ärzte.
Denn das Gesetz erlaubt Beschneidungen nur dann, wenn sie lege artis vorgenommen werden, also nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Verboten sind danach rituelle Beschneidungen ohne wirkungsvolle Schmerzbehandlung. Mohalim sind in der Regel aber keine Ärzte, weshalb es ihnen auch nicht erlaubt ist, geeignete Schmerzmittel einzusetzen. Sie sind deshalb gar nicht in der Lage, eine wirkungsvolle Schmerzbehandlung vorzunehmen.http://hpd.de/node/14709