@kofi kofi schrieb:Aber das theoretische Fundament wird in diesem Kontext durch die Religionsfreiheit als auch überhaupt Freiheit des Einzelnen geschützt.
Na dann erkläre doch mal, inwiefern die Religionsfreiheit gestattet, seine Religion an ANDEREN auszuleben.
kofi schrieb:Aber warum das Threadthema zum Beispiel dem wirklich brennenden und katastrophalen Thema Zwangsverheiratung vorgezogen wird
Weil niemand auf die bescheuerte Idee kommt, Zwangsheirat aus welchen Gründen auch immer zu rechtfertigen.
Bei der Beschneidung von Kindern, die teilweise noch nicht einmal fähig sind, irgendeine Meinung zu artikulieren aber schon.
kofi schrieb: Jungen leben mit ihrer Beschneidung, als Männer machen sie sich kaum Gedanken darüber.
Ihnen wurde ja auch lange genug eingeredet, dass es zum guten Ton gehört, Neugeborenen und Kindern, die die Entscheidung nicht selbst treffen können, was abzuschneiden.
Wir hatten jetzt Erziehung im allgemeinen, dann Zwangsheirat. Welche Nebelkerze kommt als nächstes?
kofi schrieb:Ob Mensch nicht den Zeitpunkt der Beschneidung verschieben kann, muss eben mit den Religionsgruppen geklärt werden. Und ich hab nie behauptet, dass man die Kinder nicht selbst entscheiden lassen sollte.
Sobald man fähig ist, selbst über etwas zu entscheiden, fällt doch die ganze Problematik weg, weil dann eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt und dann jeder so ziehmlich alles mit seinem Körper machen kann, wozu er lustig ist. Selbst die größten Religionshasser wollen die Beschneidung nicht prinzipiell verbieten. Es geht einzig und allein um die Fremdbestimmung.
@Puschelhasi Puschelhasi schrieb:Garnicht ich würde es in der ersten woche nach der geburt machen lassen.
Also als Brandzeichen mit einer Bedeutung, die du erst nachträglich dem Kind einreden musst?
Puschelhasi schrieb:Irrtum, lies dir das Gesetz durch dazu ich habe es zitiert. Es ist völlig rechtens. ;)
Wie dir vielleicht aufgefallen ist (oder auch nicht) sprach
@Nerok die Grundrechte an. Auf verfassungsrechtliche Einwände mit einfachrechtlichen Normen zu antworten zeugt entweder von absolutem Unwissen oder von einem verzweifelten Versuch der Ablenkung.
Puschelhasi schrieb:Oder was du nur behauptest ohne dazu ein entsprechendes Urteil des verfassungsgerichtes vorlegen zukönnen, was man gemeinhin eine dreiste Lüge nennen kann?
Du wirst es nicht glauben, aber man darf eine Meinung zur Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen hier in Deutschland nicht nur haben, sondern sogar auch äußern, selbst wenn man nicht das Verfassungsgericht ist.
Und stell dir vor, selbst wenn es ein Urteil gäbe, die Meinung bzgl. der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen darf sogar von der des Verfassungsgerichts abweichen.
Andere über juristische Feinheiten aufklären, aber dann mit so mehr als albernen Sätzen kommen.