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Beschneidung ist Körperverletzung

15.674 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Religion, Islam, Afrika ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
def ehemaliges Mitglied

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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 17:08
@tris

Ich glaub schon er meint mich.


@Puschelhasi

Ist vielleicht besser...


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 17:09
@def
Meinst du? Der mit den lächerlichen Polemiken ist ja eigentlich puschelhasi.


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def ehemaliges Mitglied

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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 17:10
@tris

Seit dem dümmlichen Ossiwitz gestern erwarte ich von diesem Gesellen eh nichtsmehr mit Inhalt.


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 17:17
Zitat von tristris schrieb:Weil niemand auf die bescheuerte Idee kommt, Zwangsheirat aus welchen Gründen auch immer zu rechtfertigen.
Bei der Beschneidung von Kindern, die teilweise noch nicht einmal fähig sind, irgendeine Meinung zu artikulieren aber schon.
Der Begriff "Zwangsheirat" ist ein von Deutschen erfundener Begriff. Die Heiratspolitik selber ist vielen Fällen genauso Ritual wie die Beschneidungspraxis,die aber von den Betroffenen nicht als Zwang verstanden wird, sondern als selbstverständliches und natürliches Recht des Familienoberhaupts, seine Tochter zu versprechen.

Mädchen und Jungen sind in vielen Fällen auch Kleinkinder, und die Väter der Familien sprechen sich untereinander ab, ob und wann ihre Kinder einmal heiraten werden. Und es ist die Pflicht der Kinder, wenn sie erwachsen sind, zu heiraten.
Zitat von tristris schrieb:Ihnen wurde ja auch lange genug eingeredet, dass es zum guten Ton gehört, Neugeborenen und Kindern, die die Entscheidung nicht selbst treffen können, was abzuschneiden.

Wir hatten jetzt Erziehung im allgemeinen, dann Zwangsheirat. Welche Nebelkerze kommt als nächstes?
Nebelkerze? Ich bringe das, weil das meiner Meinung nach alles ein Kontext ist. Das Threadthema ist doch nur ein Thema, dass sich in viele weitere religiöse Praktiken einreiht. Wer grundsätzlich über Religion und seine Praktiken reden will, darf sich doch nicht nur auf "Beschneidung" begrenzen. Denn weder das Judentum noch der Islam bestehen in ihren Praktiken nur aus "Beschneidung".

Beschneidung, als auch "Zwangsheirat" sowie Ramadan (unter Umständen) und schächten(wie ich es mit Marcandas diskutiert hab) kommen in Konflikt mit der europäisch-deutschen Werte- und Rechtsordnung. Aber die Beschneidung ist wenigstens in der Theorie tolerierbar, denke ich, solange niemand ernsthaft zu schaden kommt, es sollte auch niemanden stören, ob der Gegenüber eine Vorhaut hat oder nicht.

"Zwangsheirat" gehört aber definitiv zu den absolut nicht tolerierbaren Aspekten von Religiösität. Wer einen Aufriss um das Threadthema macht, muss tiefer in die Materie gehen, anstatt nur eben die halbe Wahrheit durchzuleuchten. Wenn schon Aspekte wie "Zwangsheirat" problematisch ist, dann geht es um mehr. Um ein Weltbild, dass eben dem Menschen bzw. der körperlichen Unversertheit anscheinend grundsätzlich eine untergeordnete Rolle zuteilt. Der Erziehungsstil im Allgemeinen kann religiösen Motiven unterliegen und sich nach einem bestimmten Menschenbild richten, ein nicht religiöser Erziehungsstil richtet sich eben nach anderen Motiven. Wo du siehst, dass das alles nicht zusammenpasst, verstehe ich jetzt auch nicht. Gerade im Islam glaube ich, ist die Dominanz der Eltern bzw. des Vaters vorgegeben. Wenn du einen Erziehungsstil vorschreibst, der dieser Vorgabe widerspricht, dann kommt es zu einem ernsthaften Konflikt.

Wenn die Deutschen aus dem Verständnis ihrer Werteordnung argumentieren, dann ist das nicht zu verurteilen. Aber nachvollziehen können, dass andere aus ihrer Sicht von Werteordnung udn Menschenbild argumentieren, sollte man schon. Hasi ist dafür zu kritisieren, dass er selbst nicht die Werteordnung, die man eben in Deutschland hat respektieren möchte bzw. dazu nur verstörende Stellung nimmt, aber wie kopischke abzugehen und mit Begriffen wie "Verstümmelung" um sich zu schmeissen, bringt keinen Fortschritt in der Diskussion.


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 17:33
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:...zum einen kann ich auch auf Beiträge anderer verweisen und zum anderen ging es mir hauptsächlich um die Reaktion auf dieses ständige "es gibt ja etwas schlimmeres-gerede"....
Du schreibst mir nur, um mal schnell auf einen Beitrag von einem anderen zu verweisen. Das ist ja echt nett von dir.

Und zum Rest kann ich nur schreiben, dass nach Eindruck es hier nicht (mehr) um das Themenfeld "Beschneidung ist Körperverletzung" an sich geht. Mittlerweile bricht sich das Thema generell und speziell auf den Islam ab, ob sich generell seine (religiösen) Praktiken mit deutscher Rechts- und Werteordnung stören. Zumindest kommt mir das hier alles als sehr grundsätzlich vor. Ich glaube, es ist zu spät, um solche Fragen zu besprechen. Muslime gehören wie Juden zur deutschen Gesellschaft, und man kann ihnen nicht verbieten, so zu leben, wie sie leben wollen. Das was man tun kann, ist das Zusammenleben zu gestalten, aber nicht grundsätzlich alles in Frage stellen zu wollen und soziale Konflikte herauf beschwören.


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 17:38
Da Puschelwuschel es ja völlig verfassungskonform sieht, hier mal eine Diskussion aus einem Diskussionsfporum, welche ich gekürzt einstelle (es ist sonst wohl zu lang). Es zeigt, dass die Lage jedenfalls keinesfalls klar und eindeutig ist. Also los zum Besck´schen Kurzkommentar: Kommentar von Prof. Fischer: "Begründungen...immanent beschränkt"

Also viel Spaß beim Lesevergnügen

https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=bZKTLN-xINA

Fischer ist ebenfalls BGH-Richter, und zwar einer der bekanntesten. Ende dieses Jahres wird er Senatsvorsitzender am BGH. Sein Kommentar ist der in der Rechtspraxis in Deutschland mit Abstand meistbenutzte. Er steht in jeder juristischen Bibliothek und auf jedem Schreibtisch jedes Anwalts, jedes Strafrichters und jedes Staatsanwalts.

Zunächst geht Fischer auf das Urteil des LG Köln ein, das die Beschneidungsdebatte in der Bevölkerung auslöste, und stimmt diesem darin zu, dass es die Einwilligung der Eltern in die Beschneidung des Kindes für unwirksam erachtete. Das LG Köln machte die Wirksamkeit der Einwilligung an der Frage fest, ob sie dem Kindeswohl diene. Das war zu verneinen gewesen, weil die Beschneidung eine bleibende, irreversible Veränderung der körperlichen Integrität darstellt und, wie Fischer richtig erläutert,


zwar möglicherweise der (religiösen) Selbstbestimmung der Sorgeberechtigten dient, nicht aber das Selbstbestimmungs-Recht des Kindes achtet oder gar verwirklicht.



An dieser Stelle macht Fischer ganz deutlich, dass und warum die Frage des Kindeswohls nicht an den religiösen Auffassungen der Eltern festgemacht werden kann. Verschiedentlich wurde demgegenüber argumentiert, der Ritus diene der Aufnahme in die Gemeinschaft oder sei Bedingung für weitere religiöse Handlungen (vgl. die Stellungnahme von Dr. med. Antje Yael Deusel bei der Stellungnahme des Rechtsausschusses des Bundestages, Deutscher Bundestag: Religionsgemeinschaften stützen Regierungsentwurf. Auch sei es dem Kindewohl abträglich, wenn durch die Nichtaufnahme eine Sozialisation innerhalb der Religionsgemeinschaft vereitelt würde. Fischer folgt dem nicht, und zwar deswegen, weil er nicht die spirituellen Ansichten der betroffenen Gruppierungen wertet, sondern weil er einen sachlich-distanzierten Blick auf die juristischen Fragen wirft. Hierbei fällt der Blick auf das Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Protagonisten, welche sind: die Religionsgemeinschaft, die Eltern und das Kind. Die weltanschaulich neutrale Betrachtung einzelner Grundrechte ist juristisch richtig; wollte man die spirituellen Überzeugungen jeder betroffenen Religionsgemeinschaft im Falle von Eingriffen in die körperliche Integrität dritter Personen als Einschränkungsgrund zulassen, so müsste man in der Konsequenz, da alle Religionsgemeinschaften vom Staat gleich zu behandeln sind, mindestens auch das deutlich weniger in die körperliche Integrität des Kindes eingreifende "Babywerfen" erlauben; die Kette ließe sich beliebig und unendlich fortsetzen.

Bereits in seiner Einleitung ist zu spüren, dass Fischer, in handwerklicher Hinsicht, kein gutes Haar an den Bemühungen der Regierung lassen wird, die Beschneidung straffrei zu stellen. Da ist von "Aufregung" die Rede, von "politischer" obendrein, was bereits die Abwesenheit der notwendigen Ruhe kritisiert. Dabei ist man der Argumentation einiger Hardliner gefolgt, und damit dem kühnen logischen Fehlschluss, dass jüdisches und muslimisches Leben durch ein Verbot der Beschneidung in Deutschland unmöglich würden. Diese Behauptung ist bereits fragwürdig. Das Leben einzelner Menschen und ihre Lebensgrundlagen wurden durch ein rechtlich vollkommen korrektes Urteil des LG Köln in keiner Weise "angegriffen", allenfalls die Auslebung bestimmter religiöser Überzeugungen, wenn und soweit soweit sie unzumutbar in die körperliche Integrität von Minderjährigen eingreifen. Hätte das Gericht seiner Entscheidung Überlegungen dergestalt zugrunde gelegt, welche Folgen sie für die Religionsausübung bestimmter Gruppierungen haben könnte, so wäre es befangen gewesen und hätte den Grundsatz missachtet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln und hierbei weltanschaulich neutral zu bleiben. Insofern ist das Unverständnis Fischers für den politischen Aktionismus nachvollziehbar, der in seinen Erläuterungen durchschimmert:


Das Urteil des LG Köln hat zu großer rechtspolitischer Aufregung geführt und gesetzgeberische Aktivitäten veranlasst. In einem Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP, der im BTag eine breite Mehrheit gefunden hat, ist eine ausdrückliche Regelung der Zustimmungsberechtigung in § 1631 BGB vorgeschlagen worden. In der Begründung heißt es, eine Neuregelung solle „unseren jüdischen und muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglich(en), ihren Glauben frei auszuüben“, denn „jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein“



Die handwerkliche Schwäche macht er daran fest, dass man gleich angefangen hat Abwägungen vorzunehmen, wo es nichts abzuwägen gibt. Die Unart, etwas von Religionsfreiheit und deren angeblicher Beschränkung zu reden, erschließt sich einem Juristen, der sich ein wenig mit Verfassungsrecht auskennt, nicht zwingend. Man hatte mitunter das Gefühl, die Politiker suchten nach einer Art verfassungsrechtlicher Ausrede, als sie eine angebliche Verletzung der religiösen Freiheit (von Gemeinschaften, wohlgemerkt) ins Feld führten, um ihren allzu schnell beschlossenen Vorstoß zu begründen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes wurde hingegen nur mäßig bis selten überhaupt thematisiert. Dieses Szenario, welches durch Politik und Presse der Öffentlichkeit vorgeführt wurde, wirkte hanebüchen. Auch Fischer scheint die vorgeblich juristischen Begründungsversuche als extrem unprofessionell empfunden zu haben, wenn er schreibt:

Die meisten dieser Begründungen sind freilich immanent beschränkt. weil sie einerseits die beteiligten Rechtsgüter unzutreffend bestımmen und andererseits die Positionen des (Straf)Rechts und der individuellen religiösen „Überzeugung als gleichrangig ansehen, indem sie unvermittelt mit einer angeblichen „Abwägung“ beginnen, ohne überhaupt zu klären, welches (verfassungsimmanent) die Gegenstände einer solchen Abwägung sein könnten.



Und er wird sehr deutlich. Gleichsam bezeichnet er den Säugling als Nichtgläubigen, mit einem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ein wirklich interessanter Ansatz, den die Beschneidungsgegner nicht müde wurden zu wiederholen. Ihm stellt er den Anspruch auf Religionsfreiheit des Gläubigen gegenüber. Richtet man den Blick auf die Tatsache, dass bei der Beschneidung der Körper des Kindes Gegenstand des Rituals ist, welches aufgrund der Glaubensüberzeugungen der Eltern stattfindet, so kommt man gedanklich zu einer notwendigen Trennung der zugrunde liegenden Rechtsgüter: das Kind selbst teilt die religiösen Überzeugungen noch nicht, sofern es sich um ein Baby oder ein Kleinkind handelt; das ältere Kind ist zumindest noch nicht religionsmündig. Daher ist gedanklich zu trennen zwischen den Interessen derer, die die Beschneidung vornehmen oder vornehmen lassen einerseits und den Grundrechten andererseits, die dem Kind von Geburt an zustehen. Fischer verdeutlicht zu Recht diesen Gegensatz und findet daher die richtigen Anknüpfungspunkte für die jeweils einschlägigen Grundrechte:

Es geht vielmehr um Rechtsgüter und Interessen verschiedener Rechtsgutsinhaber. Eine „Abwägung“ zwischen der Religionsfreiheit von Gläubigen und der körperlichen Integrität von (noch) nicht Gläubigen gibt es nicht, denn das Grundrecht der Religionsfreiheit rechtfertigt keinesfalls absichtliche Körperverletzungen an Dritten. Daher darf z.B. niemand eigene oder fremde Kinder mit religiösen Bildern tätowieren (lassen) oder sie zur Austreibung von Teufeln physisch quälen.



Auch er bezeichnet die Empfehlung des Ethikrats als Kompromiss, ein "politischer" obendrein. Dr. Reinhard Merkel hatte im Ethikrat die Rechtslage sehr eindeutig dargelegt (nachzuhören inhttp://www.ethikrat.org/dateien/audio/pl…012-merkel.mp3) und hierbei verdeutlicht, dass das Verfassungsrecht einen Eingriff in die körperliche Integrität Dritter - und das Kind ist im juristischen Sinne "Dritter" - nicht erlaube. Aufgrund unserer jüngsten und grauenvollen Vergangenheit ergebe sich jedoch eine besondere historische Verantwortung gegenüber dem Judentum. Aus diesem Grunde befinde man sich in einem "rechtspolitischen Notstand", der die Frage einer Kompromisslösung überhaupt erst aufwerfe. Einen juristisch oder verfassungsrechtlich nachvollziehbaren Grund gibt es hierzu freilich nicht; Merkel hatte in o.g. Stellungnahme auch unmissverständlich deutlich gemacht, dass eine derartige politische Lösung keinesfalls auch nur angedacht worden wäre, wenn etwa nur Muslime oder irgend eine beliebige sonstige Religionsgemeinschaft betroffen gewesen wären. Dies verdeutlicht auch Fischer, wenn er ausführt:

Daher ist der Vorschlag des Deutschen Ethikrats (Rechtfertigung bei Aufklärung, fachgerechter Ausführung, Lokalanästhesie und Vetorecht des Kindes) nur ein politischer Kompromiss (vgl. auch Merkel, SZ 25. 8. 2012, S.12.



Besonders hart in Gericht geht Fischer mit dem Argument, es müsse [durch ein Legalisierungsgesetz] die Möglichkeit einer von religiösen Regeln bestimmten Lebensgestaltung "unserer muslimischen MitbürgerInnen" gesichert werden (BT-Drs. 17/10331), diese Behauptung bezeichnet er als

unfreiwillig komisch.

[/i]

Die weitere sehr interessante Ausführung sollte man sich auch durchlesen: http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=2399


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 17:53
@kofi
Zitat von kofikofi schrieb:Du schreibst mir nur, um mal schnell auf einen Beitrag von einem anderen zu verweisen. Das ist ja echt nett von dir.
...naja so bin ich halt (nett durch und durch...)... ;) ...wobei "nur" auch nicht richtig ist schrieb ich ja....
Zitat von kofikofi schrieb:aber nicht grundsätzlich alles in Frage stellen zu wollen und soziale Konflikte herauf beschwören.
...wer stellt denn "grundsätzlich alles in Frage"...:ask:...habe ich nichts bzw. wenn, nur bedingt etwas davon gelesen...?
...bzgl. der anderen (religiösen) "Praktiken" (z.B. Heiratspolitik...) ist ja, wie auch hier schon geschrieben wurde, der große Unterschied das hierbei keine gesetze zur legalisierung von Politik "hingemurkst" werden im gegensatz bei der Körperverletzung an Kindern bzw. babys...


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 17:56
@liaewen
Das Thema ist unter Kindern und Jugendlichen viel häufiger der Fall als man vl. glaubt. Auch wenn es nur zum ärgern oder provozieren gedacht ist.
Kinder sind grausam. Früher in der Schule hatten wir einen Mitschüler, der nicht nur keine Vorhaut hatte, sondern da war gleich die halbe Kuppe weg (vermutlich ein Unfall). Der Junge war ständigem Hohn und Spott ausgesetzt.


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 17:57
Ich verstehe einfach nicht was an dem Kompromiss so schlimm gewesen wäre, die Beschneidung in die Selbstentscheidung des Kindes mit 14 Jahren zu legen, um so sein Recht vor einer frühkindlichen Stigmatisierung zu einem Glauben (negative Religionsfreiheit) zu wahren, zumal, im Gegensatz zu einer Taufe, die Beschneidung als religiöse Stigmatisierung irreversibel ist.


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 18:02
@kofi
Zitat von kofikofi schrieb:solange niemand ernsthaft zu schaden kommt,
Wenn man die Möglichkeit hat, darüber selbst zu bestimmen, sicher.
Zitat von kofikofi schrieb:es sollte auch niemanden stören, ob der Gegenüber eine Vorhaut hat oder nicht.
Das Problem ist ja auch weniger das (Nicht-)Vorhandensein der Vorhaut, sondern der Akt der Abtrennung, soweit er an nicht selbst entscheidungsfähigen Kindern vollführt wird.
Zitat von kofikofi schrieb:Wo du siehst, dass das alles nicht zusammenpasst, verstehe ich jetzt auch nicht.
Okay, ich glaube in etwa zu wissen, worauf du hinauswillst.

Natürlich ist es auch wichtig, hierbei zumindest ein halbes Auge auf das große Ganze zu haben. Wenn man allerdings bei dem Thema Beschneidung ist, kann man m.E. das große Ganze auch anhand dessen behandeln und muss nicht extra ein anderes, systematisch auf der selben Stufe stehendes Teilgebiet wie die Zwangsheirat aufmachen.

Hier geht es aber auch um das juristische, vor allem um die Frage, ob Verbot oder nicht. Eine bestimmte Wertordnung ist zwar für das Grundgesetz relevant, da es darauf basiert, aber für die praktischen Auswirkungen sind einzelne Wertevorstellungen irrelevant.
Juristische Relevanz haben nämlich nicht Wertevorstellungen an sich, sondern Taten. Und in Deutschland sehen die auf dem Grundgesetz basierenden Gesetze nunmal so aus, dass das Abschneiden von Körperteilen bei anderen Leuten ohne deren Einwilligung verboten ist. Die einzige Ausnahme besteht, wenn derjenige nicht selbst entscheiden kann und eine medizinische Indikation vorliegt.
Die vielbeschworene Religionsfreiheit steht da auch nicht dagegen, weil sie prinzipiell keine Rechte auf Dritte gewährt.

@_Themis_
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Ich verstehe einfach nicht was an dem Kompromiss so schlimm gewesen wäre, die Beschneidung in die Selbstentscheidung des Kindes mit 14 Jahren zu legen, um so sein Recht vor einer frühkindlichen Stigmatisierung zu einem Glauben (negative Religionsfreiheit) zu wahren, zumal, im Gegensatz zu einer Taufe, die Beschneidung als religiöse Stigmatisierung irreversibel ist.
Keine Ahnung. Zumal eine freiwillige Bekenntnis mittels Beschneidung ja sogar tatsächlich eine Bedeutung hätte.


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 18:07
@_Themis_

...wenn im buch steht "gott" sagt (etwas salopp formuliert...) am achten tag muss an dem baby eine körperverletzung durchgeführt werden dann is ed auch am achten tag und dann kann man nicht auf die körperliche Unversehrtheit des kindes oder die religionsfreiheit des kindes achten etc....man muss prioritäten setzen...-.-...


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 18:09
@Puschelhasi
Damit werde das „unmissverständliche Signal von Deutschland“ ausgehen, dass Juden und Muslime nicht kriminalisiert würden.
Man beachte die Wortwahl! Da wird wieder schön was zurechtgebastelt. Nicht "Juden und Muslime" würden kriminalisiert, sondern die Genitalverstümmelung an ihrem nichteinwilligungsfähigen Nachwuchs.
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Es werde damit das „entscheidende Signal“ ausgesendet, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland weiter willkommen sei.
Ein so unsinniges Argument liest man selten.

Selbstverständlich ist "jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland" willkommen, aber wir wollen doch nicht hoffen, dass es für diesen Herrn überraschend ist, wenn auch "jüdisches und muslimisches Leben" sich in Deutschland an deutsche Gesetze zu halten hat!

Außerdem will er doch wohl nicht behaupten, dass "jüdisches und muslimisches Leben" erst möglich sei, nachdem man zuvor die Vorhaut abgeschnitten hat? :ask:

Das verfassungsmäßig garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt hier für alle Menschen, und daher hat es einen höheren Stellenwert als die religiösen, und damit privaten, Belange von Einzelnen. Ansonsten würden demnächst Inkas und Mayas auf die Idee kommen, Jungfrauen zu opfern, oder ein Mormone würde sich 20 Frauen halten wollen. Vielleicht kommt sogar noch der eine oder andere Ägypter auf die Idee, einem alten Brauch folgend, dass seine Ehefrau nach seinem Dahinscheiden direkt zusammen mit ihm verbuddelt wird. Nein, sorry, das widerspricht allen ethischen Wertvorstellungen und kann nicht Ziel sein.


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 18:12
@KillingTime

Und ab in die naechste runde der absurditaeten, was bringt euch das? Ihr zetert herum wenn man eure Auffassung mit Streicher vergleicht, aber gleichzeitig kommt ihr um die Ecke mit irgendwelchen absurden Vergleichen?

Merkt ihr das nicht?


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 18:19
Ich behaupte, und das ist nur meine Meinung, dass die politisierung der Beschneidung als angeblichen kinderschutz, nichts weiter ist als eine politische Agenda der Fremdenfeinde, der Islamophobiker und der Antisemiten.

wie gesagt nur meine Meinung dazu.


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 18:23
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Ich behaupte, und das ist nur meine Meinung, dass die politisierung der Beschneidung als angeblichen kinderschutz, nichts weiter ist als eine politische Agenda der Fremdenfeinde, der Islamophobiker und der Antisemiten.

wie gesagt nur meine Meinung dazu.
Und der nächste sagt, es wäre nur seine bescheidene Meinung wenn er äußert dass die Befürworter Kindesmissbraucher und potentielle Pädophile sind, die ihre Neigung hinter religiösen Ritualen zu verstecken versuchen.


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 18:26
@Puschelhasi
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Ich gebe nur zu bedenken, dass Jesus durch die Fürsorge seiner Erziehungsberechtigten, ebenfalls beschnitten wurde.
Mir kommen gleich die Tränen ob dieser noblen Geste.

@kofi
Zitat von kofikofi schrieb:Ich bin mir auch sicher, muslimische und jüdische Eltern sind mit natürlichen Ausnahmen abgesehen genauso fürsorglich und verantwortungsvoll wie europäische bzw. deutsche Eltern.
Das bezweifelt ja auch niemand. Jüdische und muslimische Eltern haben einen anderen Blick auf diese Angelegenheit, und das sei ihnen auch gegönnt. Aber dennoch müssen sie sich deutschen Gesetzen fügen, und wenn sie das in ihrer Religion einschränkt, dann müssen sie damit leben. Ein Rastafari muss schließlich auch damit leben, dass er nicht in der Fußgängerzone seinen Joint hervorholen und munter drauflospaffen darf.
Zitat von kofikofi schrieb:in religiösen Gemeinschaften sind die Kinder damit ein Teil der Gemeinschaft, es ist eine Ehre.
Den Begriff "Ehre" kennen wir auch aus anderen Zusammenhängen.

Abgesehen davon, ich möchte keiner "Gemeinschaft" angehören, die mich erst akzeptiert, nachdem ich mir ein vitales Körperteil abgeschnitten habe.
Zitat von kofikofi schrieb:Sie wollen keine rosa Söckchen, keine Barbie, sondern unter Umständen das, was ihre Väter auch haben oder nicht haben.
Das ist ein interessanter Punkt, so die Kinder denn tatsächlich "wollen". Die Frage ist nur, stellt ein "ja" eines Minderjährigen auf die Frage nach religiöser Vorhautentfernung bereits eine "Einwilligung" im juristischen Sinne dar? @Marcandas


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 18:28
@25h.nox
Also, ich vertrete die behauptung deines disskussionstitels voll und ganz.


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13.12.2013 um 18:31
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Das ist ein interessanter Punkt, so die Kinder denn tatsächlich "wollen". Die Frage ist nur, stellt ein "ja" eines Minderjährigen auf die Frage nach religiöser Vorhautentfernung bereits eine "Einwilligung" im juristischen Sinne dar?
Ja, ab dem 12 Lebensjahr fängt die Enrtscheidungsfähigkeit für Religionsangelegenheiten bei Kindern an. Ab dem 14. Lebensjahr dann sogar ganz vollendet.


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 18:41
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Ab dem 14. Lebensjahr dann sogar ganz vollendet.
Mit 14 werden die meisten Jungen wissen, welchen Nutzen die Vorhaut (u.a.) hat. Das Problem wäre dann nur, dass viele sich gegen die Amputation entscheiden würden. Schlecht wäre es nur, wenn sie sich gegen ihren Willen durch Gruppendruck dafür entscheiden müssten.


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Beschneidung ist Körperverletzung

13.12.2013 um 18:43
Zitat von PuschelhasiPuschelhasi schrieb:Ich behaupte, und das ist nur meine Meinung, dass die politisierung der Beschneidung als angeblichen kinderschutz, nichts weiter ist als eine politische Agenda der Fremdenfeinde, der Islamophobiker und der Antisemiten.

wie gesagt nur meine Meinung dazu.
Genau weil wir alle Fremde, Juden und Moslems hassen sorgen wir uns um die Rechte ihre Kinder.
Spinn das mal weiter, wir müssten doch froh sein wenn sie ihre Kinder verstümmeln, so das wir sie wirklich hassen würden.


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