Bündnis 90/Die Grünen
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19.05.2021 um 21:36kuno7 schrieb:Erfordert Betrug nich einen Vorsatz?Ja, schon.
Beim Lebenslauf-Aufhübschen mag der wohl gegeben sein, andere Erklärungen sind da ja kaum zu finden. Hat sie ja keiner gezwungen, da was vom "Völkerrecht" reinzuschreiben.
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19.05.2021 um 21:36@shionoro
Also ich weiß ja nicht...wenn ich vergesse Einkünfte anzugeben, gibt es eben kein „Hach, nicht so schlimm, wir machen doch alle mal was falsch“...sowas kann in ganz konkreten Fällen ganz schnell sehr teuer werden.
Da ist es meiner Einschätzung nach unerheblich, ob es Vergesslichkeit, Fahrlässigkeit oder böse Absicht ist. Auch die Relation des Betrags zu ihrem Einkommen ist eigentlich nicht relevant...sonst hätte man es auch anders werten können als Hoeneß vergessen hat, Steuern zu zahlen.
Es zeigt sich einmal mehr, dass die Bewertung eines Sachverhalts massiv von der Sympathie abhängt...ein Merz wäre wohl nicht so glimpflich davon gekommen.
Also ich weiß ja nicht...wenn ich vergesse Einkünfte anzugeben, gibt es eben kein „Hach, nicht so schlimm, wir machen doch alle mal was falsch“...sowas kann in ganz konkreten Fällen ganz schnell sehr teuer werden.
Da ist es meiner Einschätzung nach unerheblich, ob es Vergesslichkeit, Fahrlässigkeit oder böse Absicht ist. Auch die Relation des Betrags zu ihrem Einkommen ist eigentlich nicht relevant...sonst hätte man es auch anders werten können als Hoeneß vergessen hat, Steuern zu zahlen.
Es zeigt sich einmal mehr, dass die Bewertung eines Sachverhalts massiv von der Sympathie abhängt...ein Merz wäre wohl nicht so glimpflich davon gekommen.
Abahatschi
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19.05.2021 um 21:38kuno7 schrieb:Erfordert Betrug nich einen Vorsatz?Ja, den sehe ich bei der "Laufbahn" - oder ist es das auch ein "Phänomen" wo man nicht genau weiß was man angeben soll oder nicht?
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19.05.2021 um 21:39Abahatschi schrieb:Die Grundlage ist das "Nicht angeben", magst Du das als Fakt leugnen? Wer so verzweifelt verteidigt werden muss, ist verloren.Ja, so ähnlich wie es ein fakt sein mag, dass sie mal einen kugelschreiber aus ihrem Büro hat mitgehen lassen. Ist aber halt nicht weiter schlimm.
Abahatschi schrieb:Hat das jemand behauptet? Komischer Einwurf.Wenn das keiner behauptet, warum ist das dann schlimm, dass AB's Büro diesen Fehler gemacht hat, der keinem schadet und so auch häufig unter abgeordneten vorkommt, also eine lappalie ist?
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19.05.2021 um 21:40Atrox schrieb:Da ist es meiner Einschätzung nach unerheblich, ob es Vergesslichkeit, Fahrlässigkeit oder böse Absicht ist. Auch die Relation des Betrags zu ihrem Einkommen ist eigentlich nicht relevant...sonst hätte man es auch anders werten können als Hoeneß vergessen hat, Steuern zu zahlen.Es geht hier ja nicht um Steuern, sondern um eine Angabe gegenüber dem Bundestag bzw. dessen Verwaltung. Da geht es in erster Linie um Transparenz, in zweiter Linie um "Mandatskonkurrenz" bei den Einkünften, d.h. dass jemand sich nicht zweimal für die selbe Tätigkeit bezahlen lässt, weil er beispielsweise ein Landes- und ein Bundesmandat hat, oder weil er von einem Beamtenverhältnis freigestellt ist.
Soweit ich das sehe, behauptet niemand, dass Frau Baerbock Steuern hinterzogen habe.
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19.05.2021 um 21:41Atrox schrieb:Also ich weiß ja nicht...wenn ich vergesse Einkünfte anzugeben, gibt es eben kein „Hach, nicht so schlimm, wir machen doch alle mal was falsch“...sowas kann in ganz konkreten Fällen ganz schnell sehr teuer werden.Doch, Merz wäre bei mir genauso weggekommen. Das lass ich mir nicht nachsagen. Ich habe auch null respekt vor Laschet und hab ihn hier verteidigt.
Da ist es meiner Einschätzung nach unerheblich, ob es Vergesslichkeit, Fahrlässigkeit oder böse Absicht ist. Auch die Relation des Betrags zu ihrem Einkommen ist eigentlich nicht relevant...sonst hätte man es auch anders werten können als Hoeneß vergessen hat, Steuern zu zahlen.
Es zeigt sich einmal mehr, dass die Bewertung eines Sachverhalts massiv von der Sympathie abhängt...ein Merz wäre wohl nicht so glimpflich davon gekommen.
Es geht hier durchaus um die Intensität des Problems. Hätte Ab mit bösem willen betrogen um sich zu bereichern, wäre das schlimm.
Einen versehentlichen fehler zu machen, der keinem schadet und so vielen abgeordneten passiert, das ist was ganz anderes. Vor allem, wenn sie den fehler selbst berichtigt.
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19.05.2021 um 21:42Abahatschi schrieb:Ja, den sehe ich bei der "Laufbahn" - oder ist es das auch ein "Phänomen" wo man nicht genau weiß was man angeben soll oder nicht?Unwissenheit oder Vergesslichkeit is imho eher kein Vorsatz, wobei ich jetz kein Jurist bin.
Ich hege allerdings den leichten Verdacht, dass du in der Sache nich ganz unparteiisch bist. :D
kuno
Abahatschi
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19.05.2021 um 21:48kuno7 schrieb:Ich hege allerdings den leichten Verdacht, dass du in der Sache nich ganz unparteiisch bist. :DIn dieser Rubrik ist keiner unparteisch. Allerdings passe ich mich den Rücktrittsforderungsweltmeistern an und fordere das für AB.
kuno7 schrieb:Unwissenheit oder Vergesslichkeit is imho eher kein Vorsatz, wobei ich jetz kein Jurist bin.Komisch, ich habe noch nie vergessen was ich studiert habe. Liegt auch daran dass ich es mir aufschreibe...bin auch kein Jurist.
shionoro schrieb:warum ist das dann schlimm, dass AB's Büro diesen Fehler gemacht hat, der keinem schadet und so auch häufig unter abgeordneten vorkommt, also eine lappalie ist?Die Grüninnen fordern genau in diesem Punkt Transparenz (habe ich 2x verlinkt) und das soll für sie also nicht gelten, nur für andere?
Mit den Methoden überholen sie langsam die Linke bei Kungeleien.
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19.05.2021 um 21:48bgeoweh schrieb:Hat sie ja keiner gezwungen, da was vom "Völkerrecht" reinzuschreiben.Soweit ich weiß is das mit dem Völkerrecht doch ok? Der Focus schreibt:
Da die Grünen-Politikerin den Master in "Public International Law" gemacht hat, darf sie sich auch weiterhin mit vollem Recht Völkerrechtlerin nennen.Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/bundestagswahl/kanzlerkandidatin-der-gruenen-voelkerrechtlerin-oder-nicht_id_13304784.html
Hast du da andere Infos?
kuno
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19.05.2021 um 21:49kuno7 schrieb:Unwissenheit oder Vergesslichkeit is imho eher kein Vorsatz, wobei ich jetz kein Jurist bin.Juristen sehen dass so, dass die Bezeichnung "Völkerrechtler" sich zumindest in Deutschland doch sehr deutlich an einem Volljuristen (d.h. 2 Staatsexamen, Befähigung zum Richteramt usw.) mit erheblichen weiteren Ausbildungsschritten orientiert und nicht, wie bei Frau Baerbock vorhanden, ein Vordiplom + 2 Semester Politikwissenschaft mit anschließendem einjährigen Master mit Abschluss LLM in England. Auch ist fraglich, inwieweit ihre Angabe "Promotionsvorhaben im Bereich Völkerrecht" an der FU Berlin der Wahrheit entspricht, weil, soweit es aus damaligen Prüfungsordnungen entnehmbar ist, für eine Promotion in Jura eben besagte Staatsexamen mit vollbefriedigendem Abschluss oder eine gleichwertige ausländische Ausbildung und zusätzliche erhebliche Kenntnisse im deutschen Recht vorgeschrieben wären.
Das ist jetzt der Sachstand, verschiedene Leute bohren nach - es kann z.B. durchaus sein, dass der britische LLM für diesen Einzelfall als den deutschen Abschlüssen gleichwertig anerkannt wurde, oder dass Frau Baerbock eine Promotion über ein völkerrechtliches Thema an einem politwissenschaftlichen, oder soziologischen, oder whatever, Lehrstuhl angestrebt hat. Lässt sich ja alles anhand von Unterlagen usw. rekonstruieren, dauert eben noch ein wenig.
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19.05.2021 um 21:50Abahatschi schrieb:Die Grüninnen fordern genau in diesem Punkt Transparenz (habe ich 2x verlinkt) und das soll für sie also nicht gelten, nur für andere?Machen die und gewährleisten die auch. Die haben schließlich AB's Gelder angegeben bevor es irgendwem auffiel. oder haben die das nicht?
Mit den Methoden überholen sie langsam die Linke bei Kungeleien.
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19.05.2021 um 21:51kuno7 schrieb:Hast du da andere Infos?"Völkerrechtler" oder "Völkerrechtlerin" darf sich nennen, wer will, da das im Gegensatz zu den formalen Berufsbezeichnungen und -titeln kein geschützter akademischer Grad oder eine geschützte Berufsbezeichnung ist. Es kann auch jeder der will eine GbR gründen und sie "Institut für Irgendwas" nennen, davon hält dich niemand ab.
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19.05.2021 um 21:55bgeoweh schrieb:"Völkerrechtler" oder "Völkerrechtlerin" darf sich nennen, wer will, da das im Gegensatz zu den formalen Berufsbezeichnungen und -titeln kein geschützter akademischer Grad oder eine geschützte Berufsbezeichnung ist.Wenn dem so is, verstehe ich die Aufregung nich so recht.
kuno
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19.05.2021 um 21:55Abahatschi schrieb:Komisch, ich habe noch nie vergessen was ich studiert habe. Liegt auch daran dass ich es mir aufschreibe...bin auch kein Jurist.Bekommt man nicht irgendeinen Zettel wo das drauf steht?
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19.05.2021 um 21:596.PzGren391 schrieb:Bekommt man nicht irgendeinen Zettel wo das drauf steht?Es gibt auch Menschen mit einem Zettel auf dem „Doktor der Philosophie“ steht und trotzdem werden sie ganz unverhohlen als Schweinebauern dargestellt.
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19.05.2021 um 22:02kuno7 schrieb:Wenn dem so is, verstehe ich die Aufregung nich so recht.Die "Aufregung" resultiert im Wesentlichen daraus dass Juristen relativ eitel und rachsüchtig sind wenn es um "Wilderei" in ihrem Revier geht, und Juristen wiederum unter Politikern überdurchschnittlich vertreten sind :D
Es geht auch mehr darum, dass die Erstversion ihres Lebenslaufs (und ihre verbalen Verweise darauf) zumindest oberflächlich schon einen Ausbildungsweg suggeriert haben, der da praktisch nicht vorhanden ist, aber suggerieren ist an sich noch nicht strafbar.
Ob es politisch statthaft ist, ist die andere Frage, insbesondere wenn man doch eher hochnäsig die "Schweinehirten" abkanzelt wie Frau Baerbock.
Aber da sind wir wieder bei den Sympathien.
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19.05.2021 um 22:11@bgeoweh
Verstehe ich es etwa richtig, dass in ihrem Lebenslauf "studierte Völkerrechtlerin" stand, was man mit ihrem Abschluss in London grundsätzlich auch so sagen kann, aber wenn sie den Abschluss in Deutschland hätte machen wollen, dann hätte sie ein deutlich umfangreicheres Studium absolvieren müssen?
Wenn dem so is, wäre es zumindest fraglich, ob die Täuschung absichtlich war oder ungewollt.
kuno
Verstehe ich es etwa richtig, dass in ihrem Lebenslauf "studierte Völkerrechtlerin" stand, was man mit ihrem Abschluss in London grundsätzlich auch so sagen kann, aber wenn sie den Abschluss in Deutschland hätte machen wollen, dann hätte sie ein deutlich umfangreicheres Studium absolvieren müssen?
Wenn dem so is, wäre es zumindest fraglich, ob die Täuschung absichtlich war oder ungewollt.
kuno
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19.05.2021 um 22:20kuno7 schrieb:Verstehe ich es etwa richtig, dass in ihrem Lebenslauf "studierte Völkerrechtlerin" stand, was man mit ihrem Abschluss in London grundsätzlich auch so sagen kann, aber wenn sie den Abschluss in Deutschland hätte machen wollen, dann hätte sie ein deutlich umfangreicheres Studium absolvieren müssen?Nein, das verstehst du nur teilweise richtig. In den verschiedenen Versionen des Lebenslaufs wurden unterschiedliche Dinge behauptet, z.B. war ihr Politikstudium mit Nebenfach Völkerrecht (in Deutschland) auch mal zeitweise als "Studium des Völkerrechts" aufgeführt, was es so gar nicht gab, zeitweise war das Nebenfach ganz verschwunden, mittlerweile ist es wieder da.
Und bei dem Promotionsverfahren ist noch mehr unklar.
Ich werd das aber jetzt auch nicht alles erschöpfend ausführen, weil ich mich auch ein paar Tage schon nicht mehr damit befasst habe und daher auch nicht mehr auf dem allerneuesten Stand bin, und man das auch alles selbst nachlesen kann wenn man es wissen will.
Zum "Kann man sich so nennen"-Thema nur noch abschließend:
Wenn du dich in Deutschland so nennst, suggerierst du eine hochgradig erfolgreiche Juristenausbildung mit umfangreichen Fortbildungen (die erforderlichen Mindestnoten schaffen nur rund 30% der erfolgreichen Jura-Absolventen), was auch Vorraussetzung für den Beginn einer entsprechenden Promotion wäre.
Was Frau Baerbock objektiv vorzuweisen hat ist eine Kombination von Abschlüssen, die deutlich unterhalb dessen liegt, was ein durchschnittlicher (deutscher) Rechtsanwalt vorzuweisen hat und eher mit einem Master in Politikwissenschaft zu vergleichen ist als auch nur im Ansatz mit einem regelhaften juristischen oder rechtswissenschaftlichen Studiengang. Das ergibt sich einfach aus dem Umfang des Materials und der Studiendauer, den verlangten Studienleistungen sowohl in Qualität als auch Quantität, als auch den verlangten praktischen Stationen.
Ob sie diese Suggestion jetzt bewusst aufgebaut hat, nur keine Anstrengungen unternimmt, sie abzubauen, oder vielleicht sogar völlig unwillkürlich da "reingeschlittert" ist, kann niemand von uns mit Gewissheit sagen, das muss sich jeder selbst überlegen, niemand kann ihr in den Kopf kucken.
Bündnis 90/Die Grünen
19.05.2021 um 22:23@bgeoweh
Danke für deine Mühe. Ich werde dann mal die nächsten Tage/Wochen abwarten und nachlesen, was bei der Geschichte abschließend rauskommt.
kuno
Danke für deine Mühe. Ich werde dann mal die nächsten Tage/Wochen abwarten und nachlesen, was bei der Geschichte abschließend rauskommt.
kuno
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