cejar schrieb:Beleg? Oder nicht verstanden was die Grünen wollten? Die Grünen haben gefordert das diese Ehen nicht einfach aufgehoben werden sollen, als habe es diese Ehe nie gegeben, sondern das diese entsprechend einer Scheidung behandelt wird, so dass Ansprüche aus dieser Ehe geltend gemacht werden können.
Beleg (mal was Springer-Focus-Unverdächtiges
;)):
Koalition: Verbot von Kinderehen
Kinderehen sind in Deutschland künftig verboten. Das beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD. Die Grünen stimmten, wie die Linke, dagegen: Sie finden das Gesetz "pauschal" und "populistisch".
Quelle:
https://www.emma.de/artikel/kinderehen-verbieten-334411Künftig soll in Deutschland nur noch heiraten dürfen, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Bisher konnte ein Familiengericht in Ausnahmen eine Ehe mit einer Person ab 16 Jahren genehmigen. Das soll nicht mehr möglich sein. Für im Ausland geschlossene Ehen gilt: Alle Ehen, bei denen ein Ehepartner – meist das Mädchen – unter 16 ist, werden automatisch annulliert. Sind die Eheleute zwischen 16 und 18 Jahre alt (oder eineR von beiden), muss das Jugendamt ein so genanntes „Aufhebungsverfahren“ einleiten. Dann entscheidet ein Familiengericht, ob die Ehe für ungültig erklärt wird. Laut Gesetz soll die Auflösung der Ehe der „Regelfall“ sein.
Und schließlich soll auch verboten werden, dass Imame Minderjährige in einer religiösen Ehe trauen.
Quelle: S. o.
Prompt wurde Kritik laut. Zum Beispiel vom „Zentralrat der Muslime“. Der scharia-orientierte Islam-Verband – der überhaupt nur ein Prozent der in Deutschland lebenden Muslime vertritt – war vorab vom Justizministerium als „Experte“ um eine Stellungnahme gebeten worden. Der Zentralrat erklärte erwartungsgemäß: „Ein pauschales Heiratsverbot unter 18-Jähriger und mehr noch die nahe gelegte behördliche Aufhebung von rechtmäßig im Ausland geschlossenen Ehen“ seien „der falsche Weg“.
Da sind die Grünen ganz bei Aiman Mazyek und seinem Zentralrat. Sie finden das Gesetz „populistisch“ und stimmten jetzt im Bundestag dagegen. „Die pauschale Nichtigkeit der Ehe ist keine Lösung im Sinne der Betroffenen“, erklärt Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Grünen. Die Zwangsgetrennten verlören ihre Unterhalts- und Erbansprüche, eventuelle Kinder gälten als nichtehelich. Deshalb müsse ein Familiengericht in jedem Einzelfall entscheiden, ob „die Aufhebung der Ehe dem Kindeswohl dient“. Wohlgemerkt: Wir sprechen hier von 12-, 13- oder 14-jährigen Mädchen.
Quelle: S. o.
Das sieht nicht nur die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ganz anders. Es gebe durch die Auflösung der Ehe „gar keine rechtlichen Nachteile“, erklärt Myria Böhmecke, Referentin für „Gewalt im Namen der Ehre“. Die in Deutschland aufgelöste Ehe habe im Herkunftsland nach wie vor Bestand. In Deutschland hingegen könne das Mädchen „sämtliche Jugendhilfemaßnahmen in Anspruch nehmen“. Und eventuelle Kinder aus der Verbindung gälten hierzulande zwar als unehelich, hätten aber nach deutschem Recht dadurch keine Nachteile. „Der Vater ist nach wie vor unterhaltspflichtig.“ Auch der Aufenthaltsstatus der „Ehefrau“ sei durch die Ehe-Annullierung nicht gefährdet. „Das hat der Gesetzgeber ausdrücklich ins Gesetz geschrieben.“
Quelle: S. o.
Da kann sich jetzt jeder seine eigene Meinung bilden.
Mein Fazit: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Ob das jetzt für das erlassene Gestz gilt oder für den Widerstand von GRÜNEN und LINKEN dagegen ist natürlich Ansichtssache.
Ich denke wenn man diese Ehen nicht als null und nichtig erachtet sanktioniert man sie ungewollt, weil welche 12-, 13- oder 14-Jährige, die mehr oder weniger zwangsverheiratet wurde, reicht schon eine Scheidung ein und geht dann wieder in die Unterkunft zu ihrem (Noch-) Ehemann??