bgeoweh schrieb:Im Fall einer hohen Erbschaftssteuer wird - im günstigsten Fall - der Betrieb mit einem Kredit belastet, um die Steuer aufzubringen, d.h. die Bank wird relativ lange die Zinsen kassieren, das Unternehmen wird es entsprechend schwerer haben, notwendige Investitionskredite zu bekommen. Für den Staat bleibt das in weiten Teilen ein Nullsummenspiel, weil das Unternehmen durch Zinsaufwand usw. weniger Gewinn macht und daher auch weniger Ertragssteuern zu zahlen haben wird.
Diese Problematik is mir durchaus bekannt und meine Lösung dafür wäre die Möglichkeit, die Erbschaftssteuer einfach als Firmenanteil abzutreten, allerdings ohne Mitbestimmungsrecht durch den Staat.
Der Staat wäre dann Miteigentümer des Unternehmens, hätte aber nur Anspruch auf einen Anteil am Gewinn, entsprechend der Anteilsquote.
Einzig wenn das Unternehmen verkauft würde oder an die Börse ginge, erhielte der Staat den Anteil am Verkaufspreis oder eben entsprechend Aktien.
bgeoweh schrieb:ei einer Vermögenssteuer hingegen hast du automatisch Fehlsteuerungen bei der Unternehmenstätigkeit
Bei einer Vermögenssteuer würde ich Produktivkapital allerdings explizit ausschließen.
thomas74 schrieb:Klasse, ein Gefängnis aus dem man sich freikaufen kann. So stelle ich mir ein freies Land vor. Natürlich mit Bleiberecht für alle... Viel Spaß in dem Land.
Is eben Ansichtssache. In der Regel hat der Steuerpflichtige ja auch zuvor von den Vorteilen profitiert.
mfg
kuno