Quiron schrieb:Die Amokläufer von Erfurt und Winnenden wussten es und das erschreckende Ergebnis ist bekannt. Zahllose Waffen in allen möglichen Privathaushalten brauchen wir nicht. Punkt.
Der eine hätte gar keine haben dürfen (Versagen des amtes), der andere hat die Knarre seines Vaters gefunden (falsche Aufbewahrung, Versagen des vaters)
Was „wir“ brauchen entscheidest zum Glück nicht du. Punkt.
fischersfritzi schrieb:Da muss ich jetzt mal nachfragen...ist es nicht so, dass du verpflichtet bist deine Waffe immer, wenn du sie nicht benutzt, verschlossen auf zu bewahren, getrennt von der Munition?
Wenn also bei der jemand einbricht, wie hast du schnell genug Zugriff?
Verschlossen muss die natürlich immer sein. Das ist selbstverständlich. Ob Waffen und Munition getrennt gelagert werden müssen, hängt von der schutzklasse des Schrankes ab. Ich hab nur schutzklasse 0, da darf alles zusammen gelagert werden.
Bei A überhaupt keine Munition, bei A mit B Fach dürfen unten die Waffen und oben in einem Separaten Fach mit SK B die Munition gelagert werden. Bei 0 spielt es keine Rolle. Magazine dürfen auch voll geladen gelagert werden, aber niemals in der Waffe.
Ich hätte im Notfall schnellen Zugriff weil mein nuller Kurzwaffenschrank quasi mein Nachttisch ist. Aber nicht weil ich paranoid bin, sondern weil ich damals einfach keinen Nachttisch hatte und seitdem steht der da. Und da die bei mir alle elektronische Zahlen Schlösser haben muss ich auch keinen Schlüssel suchen.
fischersfritzi schrieb:Erinnert mich an Beschreibungen von Leuten, die Bogenschiessen praktizieren. Ycheint ähnlich zu sein, der Zustand.
Ja genau. Völlige konzentration. Hat was von Meditieren.
Palfrader schrieb:und wer entscheidet nun wer ein Dulli ist und wer nicht? Ich glaube das ist in der Praxis nicht so einfach.
Ich stelle mir vor, dass die Waffen zu Hause normalerweise sicher verwahrt sind. Irgendwo gibt es aber einen Schlüssel. Und wie es im Familienverbund so ist, die Ehefrau, der Ehemann, die Kinder werden bald wissen wo der Schlüssel liegt. Das mag in den meisten Fällen gut gehen. Aber oft auch nicht.
Das entscheiden in der Regel die Schussmeister der jeweiligen Vereine (was das Verhalten im Verein angeht. Rambo typ, Aggro usw)x Bei großkaliberbedürfnissen U21 muss ein psychologisches Gutachten vorliegen. Und das wichtigste ist das polizeiliche Führungszeugnis. Dann noch die bestandene waffensachkundeprüfung.
Meine schränke haben alle elektronische zahlenschlösser. Die Kombination weiß niemand außer mir, nichtmal mein Vater der ebenfalls Waffen besitzt. Ich kenne seine Kombination auch nicht. Vermerkt ist die nur in meinem Testament und das liegt beim Notar. Sollte mir was passieren, muss man die Kisten ja aufbekommen.
Palfrader schrieb:In Kitzbühel hat ein junger Kerl eine ganze Familie ausgelöscht: Seine Exfreundin, deren neuen Freund, ihren Bruder und ihre Eltern. Der Bruder des Täters hatte zu Hause eine Waffe, offensichtlich ganz nach Vorschrift verwahrt.
Wie das in Ö ist, kann ich dir nicht sagen. Ich bin in dem Fall jetzt auch nicht drin muss ich zugeben. Sollte es die Waffe des Bruders des Täters gewesen sein und der Täter ist rangekommen war denke ich nichts vorschriftsmäßig. Aber wie gesagt wie die Bestimmungen zwecks Zugriff und Aufbewahrung in Ö sind kann ich nicht sagen.