Francesca schrieb:Ja, früher hätte man das als Leichenschändung oder Störung der Totenruhe etikettiert und bestraft und in meinen Augen absolut zurecht.
Ich könnte Dir eine lange Liste an Dingen aufzählen, die man früher bestraft hat und die heute selbstverständlich sind.
Z.B. die öffentliche Meinungsäußerung einer Frau. Auch das früher durchaus geächtet - heute (völlig zu Recht) Normalität im hiesigen sozialen Umfeld.
Soviel zum "historischen Argument".
Francesca schrieb:Viele junge Menschen setzen sich noch gar nicht mit ihrem Ableben auseinander oder sind mit so vielen anderen Sachen beschäftigt, dass sie vergessen, Widerspruch einzulegen.
Die Armen. So abgelenkt vom Leben, um sich keine fünf Minuten damit zu beschäftigen, Menschenleben zu retten.
Es ist eine Grundlage unseres Zusammenlebens, anderen nach Möglichkeit zu helfen.
Sehe ich, wie jemand ertrinkt, habe ich ihm zu helfen.
Dann kann es gewichtige Gründe geben, es nicht zu tun. Etwa, weil ich Angst habe, selbst zu ertrinken.
Und es kann weniger gewichtige Gründe geben, etwa weil ich befürchte, dass meine neuen Schuhe nass werden.
Das Argument, "ein Opt-out ist aber so schwierig, man kann doch nicht erwarten, dass sich ein erwachsener Mensch wenige Minuten seines Lebens damit auseinander setzt", in welche Kategorie fällt das denn eher,
@Francesca ? Ist das eher die Befürchtung, bei der Rettung eines anderen das eigenen Leben zu verlieren oder doch nur die Befürchtung, die Schuhe könnten nass werden?
Eigentlich keine Frage, nicht wahr? Ein winziger Aufwand, um ein Menschenleben zu retten.