USA - Waffen und das Waffengesetz. Wann hört das auf?
07.04.2012 um 22:59@Obrien
Die Waffenbesitzkarte, berechtigt zum ungeladenen Aufbewahren der Waffe, soll keineswegs zur Selbstverteidigung dienen. Ich verlange, dass ich eine Waffe geladen, ohne Waffenbesitzkarte, bei mir aufbewahren darf und diese auch vorher legal erwerben kann.
Obrien schrieb:Ja,so verteidigt man effektiv Heim und HerdDie Waffe bewahren wir nicht einmal in unseren eigenen 4 Wänden auf und sie ist nicht dazu da, um mich oder sonst jemanden zu beschützen, denn das ist nicht meine Waffe. Ich bin gerade 18 Jahre alt. Und es geht auch nicht um diese Waffe oder sonst was.
Obrien schrieb:ja,schrecklich strenge auflage, dasmit demSportschützenverein. Und was hindert einen daran in einen Sportschützenverein einzutreten? Ist vielleicht auch gar nicht so schlecht, wenn man das schiessen auch mal übt :DDie wurde überhaupt nicht zerpflückt. Du versucht Dich immer noch rauszureden und zu verbergen, dass Du einen Fehler gemacht hast. Du hast geschrieben, dass ich keine Waffe möchte. Dabei ging es um das Führen der Waffe. Ist das so schwer? Das sind 2 verschiedene Sachen, die Du in dem Fall nicht auseinander halten konntest, weil Du keine Ahnung davon hast. Das mit dem Sportschützenverein hast Du wahrscheinlich eben bei Wikipedia gelesen.
Wo schrieb ich besitzen?Wenn du schon hier semantische Sophisterei betreiben möchtest , mach das gefälligst richtig ;)
Aber es bleibt dennoch armselig Das ist nämlich dein Strohhalm um deine völlig unsinnige Argumentation zu retten,denn deine argumente wurden samt und sonders zerpflückt.
Die Waffenbesitzkarte, berechtigt zum ungeladenen Aufbewahren der Waffe, soll keineswegs zur Selbstverteidigung dienen. Ich verlange, dass ich eine Waffe geladen, ohne Waffenbesitzkarte, bei mir aufbewahren darf und diese auch vorher legal erwerben kann.