@TinaMare Da san mir Bayern uns oiso mo wieda eini...
:D (bin goar ko echter Bayern net; a "Zuagroaster" nur...
;) )
@JPhys JPhys schrieb:"...das ist die Religionsfriehit von IRan und China..."
Niemand widerspricht. Zählen auch zu den "Schraubstockstaaten"...
;)JPhys schrieb:"Ich empfehle dir das Grundgesetz zu lesen."
Das hat er getan.
:DJPhys schrieb:"...dass man glauben kann was immer man will.
Solange man deswegen keine Verbrechen begeht..."
Und da habe ich im -für unser Thema relevanten- Artikel 4 ("Religionsfreiheit") des "GG" keinen im Sinne Deiner Aussage entsprechenden Passus gefunden. Die beiden grundlegenden §§ lauten lediglich:
"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."
"(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Die von Dir genannte Einschränkung findet sich im Artikel 5 ("Meinungsfreiheit") und dort im §
"(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Zu den "allgemeinen Gesetzen" zählt auch das Strafrecht.
Ob bei den "anerkannten Religionen" die auf ihrem Glauben basierenden arbeitsfreien gesetzlichen Feiertage als "überhäufte Privilegien" anzusehen sind, wage ich zu bezweifeln. Materiell gesehen ist da wohl der kostenfreie Einzug an Kirchensteuer; ideell z.B. der Religionsunterricht an Schulen für die "Anerkannten" erheblich wichtiger. Wobei natürlich auch der Staat nicht unerheblich -z.B. durch kirchliche Kindergärten und Jugendheime, Krankenhäuser, Heilstätten, Pflege- und Seniorenheime von allerlei Aufgaben "entlastet" wird. Sei es durch vollständiges Betreiben der Einrichtung und das Stellen des Personals, kirchliche Trägerschaft (Stiftung etc.) oder auch "lediglich" durch Ausbildung und Bereitstellung der Mitarbeiter/innen bei ansonsten im öffentlichen Besitz befindlichen Anstalten.
JPhys schrieb:"Sobald sie offen rassimus predigen setzt es klagen wegen Volksverhetzung."
Nicht unbedingt. Das ist ja nun mal gerade das Wesen bei
allen extremen Anhängern von Glaubenslehren ist, hier sich in entsprechenden Gerichtsverfahren auf weitgehend historische Begebenheiten zu berufen, die -ernsthaft- heutzutage natürlich nicht mehr rechtlich einwandfrei nachzuprüfen und dann entsprechend zu bewerten sind. (Bischof der traditionalistischen Priesterbruderschaft "St. Pius X.", Richard Williamson z.B.) Der Möglichkeit einer (straf)rechtlichen Würdigung kommt man -ggf.- schon besser näher, wenn es sich um Verbrechen oder Vergehen handelt, welche (ehemalige) Glaubens-Anhänger direkt und in ihrer persönlichen Freiheit bzw. Unversehrtheit betreffen. Also z.B. im Falle von "ausgestiegenen" Scientologen oder abtrünnig gewordenen "Zeugen Jehovas", welche ja nicht selten im Nachhinein (oder sobald sie solche Absichten äußern; ja manchmal auch nur derer innerhalb ihrer Gemeinschaft verdächtigt werden) dann richtiggehend verfolgt, unter Druck gesetzt und bedroht werden.
@Goneril Betr.: "Nazi-Keule"
Bei den gängigen "Verallgemeinerungen", welche wir ja alle bei solch kontrovers diskutierten Themen kennen, ist diese mögliche Gefahr schon durchaus gegeben.
Goneril schrieb:"Es ist ja zum Beispiel nicht so, dass man, wenn man als "Durchschnittsdeutscher" auf die Welt kommt automatisch gleich Christ ist."
Bei einer "Nottaufe" im Extremfall schon. Aber das sind -natürlich- sehr seltene und im Sinne unserer Diskussion auch nicht maßgebliche Ausnahmen. Allerdings ab der "regulären Taufe" die ja zumeist noch im Säuglingsalter stattfindet, gehörst dann dazu. Ob Du gewollt hast - oder nicht...
:DAllerdings bieten auch mehr und mehr die Amtskirchen dazu alternativ die Möglichkeit der "Erwachsenen- oder Gläubigentaufe" an. In einigen "Freikirchen" wurde das schon immer so praktiziert; in Hamburg habe ich einmal an solch einer Feier teilgenommen, wo sogar die "Ganzkörpertaufe" in einem großen und nur für diesen Zweck eingerichteten gekachelten Bassin, innerhalb des Versammlungsgebäudes der Gruppe, an Erwachsenen vorgenommen wurde.
@Hansi Hansi schrieb:"Meinen arbeitsfreien Feiertag bezahlt immer noch der Arbeitgeber und nicht die Kirche.
Ist das bei dir anders?"
Ja. Hat aber andere, persönliche Gründe.
Und darum geht es -eigentlich- auch nicht. Höchstens wenn nun noch der Aspekt hinzu kommen würde, sich gesetzliche Feiertage (gleich welcher Art) finanziell vergüten zu lassen, so man an diesen Tagen die Arbeits- oder Dienststelle aufsuchen will bzw. muß. Gibt es übrigens schon -und nicht zu selten. Im Bereich von Schichtarbeit und Schichtdienst...
;)