pprubens schrieb:"...Einerseits ja, denn sie zahlen auch dafür. Andererseits nein, denn die anderen könnten sich ausgeschlossen fühlen..."
Diesen Schritt, sich
selber "auszuschließen" haben sie ja bereits mit ihrem Kirchenaustritt ganz bewußt vollzogen. Das "Gefühl" haben sie also selber gewollt...
;)@steve555 "Nur mal noch ein Einwurf: es heißt nicht gesetzlicher Feiertag, damit nur Christen ihn bekommen."Einwurf abgelehnt, Euer Ehren! Habe ausdrücklich jeweils von "kirchlichen bzw. religiösen, arbeitsfreien Feiertagen" geschrieben; einmal wurde im Sachzusammenhang der Begriff "sakral" verwandt. Ganz bewußt habe ich nicht von "christlichen Feiertagen" gesprochen!
@PetersKekse "...Du bist beleidigt, weil zu viele ehemalige Mitglieder im Gegensatz zu dir keinen Clubbeitrag mehr zahlen..."Erwünschte Korrektur: Zahle bereits seit über 20 Jahren keinen "Clubbeitrag" (die Kirchensteuer ist damit wohl gemeint) mehr. Bin seinerzeit aus der evangelischen Kirche ausgetreten, weil mir der "Verein" schlicht und ergreifend zu politisch geworden ist. An dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert...
Ein heftiger Disput mit dem seinerzeitigen Pastor meiner Kirchengemeinde in Hamburg, Christian Arndt (bundesweit bekannt geworden als linksgerichteter "Hafenstraßen-Pastor" und Überbringer des 30-Millionen-Lösegeldes im Fall der "Reemtsma-Entführung" ) führte dann letztendlich zum Austritt. Ein Teil der dadurch nicht gezahlten Kirchensteuer wird übrigens freiwillig der Opferhilfs-Organisation "Weißer Ring" zugeführt...
"Da du keine religiöse Verwendung der Feiertage zur Bedingung machst, sondern lediglich das zahlen der Kirchensteuer oder die Mitgliedschaft in der Kirche läuft deine ganze Argumentation auf das Erkaufen von Sonderurlaubsansprüchen hinaus."Nenn´ es, wie Du willst. Wer sich mit einer anerkannten Glaubensgemeinschaft identifiziert und ihr beitritt, zahlt seinen "Clubbeitrag" und hat Privilegien. Übrigens nicht nur in Form des erwähnten "Sonderurlaubs". Wer nichts davon hält, sei er von der "Institution" enttäuscht oder aus anderen Gründen und austritt, spart die Kirchensteuer und müßte sich -bei Realisierung meines Gedankens- damit abfinden, an religiösen Feiertagen nicht mehr von der Arbeit frei gestellt zu werden. Will er trotzdem den Fest-Gottesdienst besuchen, muß er Urlaub nehmen oder -so vorhanden- Überstunden "abbummeln". Sowohl an diesen Tagen, wie auch jeden Sonntag, kann er ohne Vorlage seiner Lohnsteuerkarte, zu den festgelegten Predigt-Zeiten und an jedem Ort eine Kirche besuchen. So einfach ist das...
:)@pyramiden "Dann kann man ja auch den Staatskirchenvertrag kündigen und sie sollten ihre Steuer selber eintreiben...In der Tat - keine schlechte Idee. Von der katholischen Kirche wurde so eine Art der Finanzierung auch schon konkret angedacht. Möglicherweise würde dann die kirchliche Gemeinschaft "näher zusammen rücken" und ich wage gar die Behauptung, daß sich insgesamt die Summe aus dem "Clubbeitrag" des/der Einzelnen, erhöhen würde. Wir leben nicht mehr in einer Zeit, wo Menschen sich unbedingt lang- und längerfristig an einen Verein, eine Partei oder sonstige Institution "binden" wollen. Schon gar nicht bereits im Kindesalter und ohne vorher überhaupt gefragt zu werden. "Projektchöre", die für ein oder zwei Jahre zusammen kommen, um für ein oder mehrere Konzerte am Ende ihrer Probenarbeit zu üben, sind ein gutes Beispiel dafür. Sie sind zumeist gut frequentiert - herkömmliche Chorformationen kämpfen mit immensen Nachwuchsproblemen...
In diesem Zusammenhang würde ich auch gleich noch anregen, die Gehälter der hohen kirchlichen Würdenträger beider Konfessionen auf den "Prüfstand" zu stellen. Oder besser: deren Herkunft. Die Damen und Herren werden nämlich -interessanterweise- nicht etwa von ihren Kirchen besoldet, sondern aus regulären Steuermitteln (also nicht die Kirchensteuer). Und das summiert sich bei der Höhe und dem -nicht ganz unbedeutenden- Kreis an Empfänger/innen (ein Erzbischof beispielsweise schlägt da monatlich mit satten 12.000 Euro zu Buche!) schon erheblich...
"wiki" weiß dazu:
"Die Bezahlung der katholischen Bischöfe in Bayern erfolgt nicht aus Kirchensteuermitteln sondern durch das Bundesland. Grundlage dieser Zahlungen sind Verträge aus dem 19. Jahrhundert als im Zuge der Säkularisierung Kirchengüter enteignet wurden. Nach Artikel 10, § 1 Buchstabe a des Konkordats aus dem Jahre 1924 sollen diese Zahlungen ersetzt werden: "Der Staat wird die erzbischöflichen und bischöflichen Stühle, […] mit einer Dotation in Gütern und ständigen Fonds ausstatten, deren jährliche Reineinkünfte sich bemessen auf der Grundlage jener, die im erwähnten Konkordate festgesetzt sind, wobei dem Geldwerte vom Jahre 1817 Rechnung zu tragen ist." Bis zu dieser endgültigen Auseinandersetzung zahlt der bayerische Staat die Reineinkünfte unmittelbar an die Bistümer. Die Zahlungen sind Teil der sog. Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften. In anderen Bundesländern erfolgt keine unmittelbare Bezahlung der Gehälter der leitenden Geistlichen, sondern es wurden in den Staatskirchenverträgen Gesamtbeträge für die jährlichen Zahlungen vereinbart."(
Wikipedia: Bischof#Besoldung )
@allAllen, die sich nun doch den sicher witzigen Gedanken von "Anwesenheitslisten" beim Gottesdienst-Besuch hingegeben haben, seien noch mal meine Worte zu dieser Thematik in Erinnerung gerufen:
"...daß ihnen -zumindest in der Theorie- dieser religiöse Feiertag etwas bedeutet. Ob überhaupt und wie sie ihn dann -praktisch- begehen, bleibt jedem selbst überlassen...
Meine Anregung beinhaltet in ihrer (wie ich meine, recht unkompliziert umzusetzenden) Ausführung natürlich nicht, eine diesbezügliche Meldung bzw. einen Nachweis über die erfolgte Teilnahme am Gottesdienst dem Arbeitgeber gegenüber. Wär ja noch schöner..."Aber vielleicht wurde ja der Text auch gar nicht gelesen - war immerhin schon im dritten, etwas umfangreicheren Abschnitt...
;)