Arbeitsfreie religiöse Feiertage nur noch für Kirchenmitglieder?
06.11.2011 um 18:27Paßt doch zum -zuendegehenden- Sonntag:
Sollten lediglich eingetragene Kirchenmitglieder in den Genuß von arbeitsfreien, religiösen Feiertagen kommen?
Die einen haben mehr kirchliche Feiertage an denen sie daheim bleiben können - andere fühlen sich übel benachteiligt, weil diese in ihrem Bundesland als ganz normale Werktage gelten. "Neidrepublik Deutschland" eben - man kennt das ja...
Aber ist das nicht sowieso grundsätzlich ungerecht? Naschen da nicht ohnehin und vielfach die "falschen Bienen" vom Nektar? Also Menschen die -warum nun auch immer und ja auch oft genug, um lediglich entsprechende Steuern einzusparen- "ihrer" Kirche den Rücken gekehrt, ausgetreten sind und die christliche Gemeinschaft mithin verlassen haben. Im Nachhin dann auch noch gar nicht selten mit Spott und Hass der -in ihren Augen- "unglaubhaften" und "heuchlerischen" Institution z.T. schlimme Vorwürfe machen. Aber darum geht es mir gar nicht...
Der "tiefere Sinn" eines staatlicherseits als generell arbeitsfrei geschaffenen "gesetzlichen Feiertages" im sakralen Bereich ist es ja, Gläubigen hierdurch die Teilnahme an den damit in Zusammenhang stehenden Veranstaltungen (Festgottesdienste, Prozessionen etc.) zu ermöglichen. Unproblematisch und ohne große Diskussion mit dem Arbeitgeber diesbezüglich. Wer sich jedoch "abmeldet" erklärt damit ja auch, daß er auf solche "Gemeinschafts-Erlebnisse" keinen weiteren Wert legt - und dementsprechend dann auch an diesen Tagen -so meine Logik- nicht die "Freistellung" von der Arbeit benötigt.
Wäre es also grundsätzlich weitaus ehrlicher und gerechter -auch im Hinblick auf stark gestiegene Kirchen-Austritte- nur solchen Arbeitnehmern an diesen Feiertagen "frei" zu geben, welche durch ihre offizielle Zugehörigkeit zur "Amtskirche" zum Ausdruck bringen, daß ihnen -zumindest in der Theorie- dieser religiöse Feiertag etwas bedeutet. Ob überhaupt und wie sie ihn dann -praktisch- begehen, bleibt jedem selbst überlassen...
Meine Anregung beinhaltet in ihrer (wie ich meine, recht unkompliziert umzusetzenden) Ausführung natürlich nicht, eine diesbezügliche Meldung bzw. einen Nachweis über die erfolgte Teilnahme am Gottesdienst dem Arbeitgeber gegenüber. Wär ja noch schöner... ;)
Ebenso unbenommen bleibt in dieser Diskussion auch der arbeitsfreie Sonntag. Es geht ausschließlich um die zusätzlichen kirchlichen Feiertage.
Eure Meinung dazu...
...würde mich mal interessieren. :)
Sollten lediglich eingetragene Kirchenmitglieder in den Genuß von arbeitsfreien, religiösen Feiertagen kommen?
Die einen haben mehr kirchliche Feiertage an denen sie daheim bleiben können - andere fühlen sich übel benachteiligt, weil diese in ihrem Bundesland als ganz normale Werktage gelten. "Neidrepublik Deutschland" eben - man kennt das ja...
Aber ist das nicht sowieso grundsätzlich ungerecht? Naschen da nicht ohnehin und vielfach die "falschen Bienen" vom Nektar? Also Menschen die -warum nun auch immer und ja auch oft genug, um lediglich entsprechende Steuern einzusparen- "ihrer" Kirche den Rücken gekehrt, ausgetreten sind und die christliche Gemeinschaft mithin verlassen haben. Im Nachhin dann auch noch gar nicht selten mit Spott und Hass der -in ihren Augen- "unglaubhaften" und "heuchlerischen" Institution z.T. schlimme Vorwürfe machen. Aber darum geht es mir gar nicht...
Der "tiefere Sinn" eines staatlicherseits als generell arbeitsfrei geschaffenen "gesetzlichen Feiertages" im sakralen Bereich ist es ja, Gläubigen hierdurch die Teilnahme an den damit in Zusammenhang stehenden Veranstaltungen (Festgottesdienste, Prozessionen etc.) zu ermöglichen. Unproblematisch und ohne große Diskussion mit dem Arbeitgeber diesbezüglich. Wer sich jedoch "abmeldet" erklärt damit ja auch, daß er auf solche "Gemeinschafts-Erlebnisse" keinen weiteren Wert legt - und dementsprechend dann auch an diesen Tagen -so meine Logik- nicht die "Freistellung" von der Arbeit benötigt.
Wäre es also grundsätzlich weitaus ehrlicher und gerechter -auch im Hinblick auf stark gestiegene Kirchen-Austritte- nur solchen Arbeitnehmern an diesen Feiertagen "frei" zu geben, welche durch ihre offizielle Zugehörigkeit zur "Amtskirche" zum Ausdruck bringen, daß ihnen -zumindest in der Theorie- dieser religiöse Feiertag etwas bedeutet. Ob überhaupt und wie sie ihn dann -praktisch- begehen, bleibt jedem selbst überlassen...
Meine Anregung beinhaltet in ihrer (wie ich meine, recht unkompliziert umzusetzenden) Ausführung natürlich nicht, eine diesbezügliche Meldung bzw. einen Nachweis über die erfolgte Teilnahme am Gottesdienst dem Arbeitgeber gegenüber. Wär ja noch schöner... ;)
Ebenso unbenommen bleibt in dieser Diskussion auch der arbeitsfreie Sonntag. Es geht ausschließlich um die zusätzlichen kirchlichen Feiertage.
Eure Meinung dazu...
...würde mich mal interessieren. :)