@JPhys Mein "Freudscher Verschreiber" mit der "Dis
kreminierung" ist mir erst jetzt aufgefallen. Nein - eingeäschert soll da -zwangsweise- keine/r...
:DDiskreminierung ist Diskriminierung - so ähnlich wie bei Kriegstoten. Da ist auch eine/r schon zuviel. Und "Etikettenkleberei" habe wir doch schon lange genug in ganz anderen Bereichen. Am schlimmsten in der Steuergesetzgebung, der Parteienfinanzierung (früher "Wahlkampfkostenerstattung"), dem Gesundheitswesen - um nur einige zu nennen. Da sch... der Teufel doch immer noch (und in den letzten Jahren sogar vermehrt!) auf den größten Haufen...
:("Oder wenn man einem Grossen teil der Bevolkerung wegen ihrer Religionszugehoerigkeit die freien Tage zusammenstreicht und sie damit diskriminiert..."Mein Beispiel geht genau in die entgegen gesetzte Richtung: Wer nicht offiziell einer Glaubensgemeinschaft angehört, hätte weniger freie Tage. Deine Aussage ist dann mehr in Zusammenhang mit dem "Buß- und Bettag" zu bringen, der ja 1994 (mit Wirkung ab 1995) in allen Bundesländern (außer Sachsen, dafür mit dem höheren Anteil der Arbeitnehmer zur Pflegeversicherung; siehe auch den Beitrag von
@def gestern um gestern um 08.31 Uhr) als "gesetzlicher Feiertag" abgeschafft worden ist. Grundsätzlich sind ja ohnehin die Länderregierungen für Feiertags-Regelungen zuständig (was den Rest der Republik oft genug neidisch nach Bayern blicken läßt...;) )
"wiki" weiß mehr:
"...Die Gesetzgebung über Feiertage in Deutschland fällt grundsätzlich in die Kompetenz der einzelnen Länder. Lediglich der Tag der Deutschen Einheit als Nationalfeiertag am 3. Oktober wurde ausnahmsweise im Rahmen eines Staatsvertrags durch den Bund festgelegt. Alle anderen Tage wurden von den Ländern bestimmt, wobei es acht weitere Feiertage gibt, die in allen 16 Ländern gelten. Neben diesen neun bundeseinheitlichen Feiertagen haben elf Länder weitere Feiertage festgelegt.@ramisha ramisha schrieb:"Will man auf die Art und Weise abtrünnige Schäfchen wieder in den
Schoß der Kirche zurück bringen und somit die Einnahmen wieder
auf Vordermann bringen?
Dieses könnte in der Tat einen entsprechenden, für die Amtskirchen durchaus angenehmen Nebeneffekt mit sich bringen...
;)@ivi82 ivi82 schrieb:"ich finde es eine unverschämtheit, das die türken bei uns die meisten feiertage haben. sie haben nicht nur unsere sondern auch noch ihre.
so wie gestern das opferfest.
die klasse von meiner tochter war ziemlich leer."
Und genau solche Ungerechtigkeiten meinte ich, als ich von den "falschen Bienen, die da am Nektar naschen" geschrieben habe. Ohne jetzt in irgendeiner Weise falsch verstanden zu werden. Es geht mir um grundsätzliche Gleichbehandlung für alle in diesem Staat lebenden Menschen.
"Islamisches Opferfest"
Das Opferfest (arabisch عيد الأضحى, DMG ʿĪdu l-Aḍḥā) ist das höchste islamische Fest.
... ... ...
Rechtlicher Status in Deutschland
Weil das Opferfest zusammen mit dem Fastenbrechenfest unumstritten und für alle Rechtsschulen und Völker des Islam verbindlich sind und als die eigentlichen Feste des Islam gelten, können Schüler islamischen Glaubens sich an diesem Tag bundesweit vom Unterricht befreien lassen. Dies geschieht durch schriftliche Meldung der Eltern bzw. im Fall der Volljährigkeit durch Eigenmeldung. Die Lehrer sind deshalb angewiesen, an beiden Festen keine Klassen- oder Kursarbeiten oder sonstige Leistungsnachweise zu terminieren. Eine Abweichung um einen Tag durch die jeweilige Gemeinde wird toleriert. Freigehalten von Leistungsnachweisen wird aber verbindlich nur der im Amtsblatt veröffentlichte Haupttag.
Ähnlich wie bei christlichen Feiertagen (z. B. dem Buß- und Bettag, der in den meisten Bundesländern kein gesetzlicher Feiertag mehr ist), können Arbeitnehmer am Tag des Opferfestes einen Tag Urlaub nehmen oder unbezahlten Urlaub beantragen.
Zu beachten ist auch, dass die beabsichtigte Schlachtung eines Opfertieres bei dem zuständigen Amtstierarzt zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung anzumelden ist. Eine Schlachtung ohne Betäubung (Schächten) ist nach der deutschen Rechtslage grundsätzlich verboten, jedoch kann eine Sondergenehmigung aus religiösen Gründen erteilt werden.(Quelle:
Wikipedia: Opferfest#Rechtlicher Status in Deutschland )