Bernard schrieb:Wäre es also grundsätzlich weitaus ehrlicher und gerechter -auch im Hinblick auf stark gestiegene Kirchen-Austritte- nur solchen Arbeitnehmern an diesen Feiertagen "frei" zu geben, welche durch ihre offizielle Zugehörigkeit zur "Amtskirche" zum Ausdruck bringen, daß ihnen -zumindest in der Theorie- dieser religiöse Feiertag etwas bedeutet. Ob überhaupt und wie sie ihn dann -praktisch- begehen, bleibt jedem selbst überlassen...
Meine Anregung beinhaltet in ihrer (wie ich meine, recht unkompliziert umzusetzenden) Ausführung natürlich nicht, eine diesbezügliche Meldung bzw. einen Nachweis über die erfolgte Teilnahme am Gottesdienst dem Arbeitgeber gegenüber. Wär ja noch schöner... ;)
hm... also wenn ich Deutschlandweit die katholischen Feiertage mit allen anderen in Vergleich setze, fühle ich mich schon benachteiligt.
Glauben wir nicht alle (wenn man gläubig ist) an den selben Gott?
Warum hat der Katholik dann mehr anrechte auf "Feiertage" als alle anderen? Und warum muss er dann nicht nachweisen, das er an den Feierlichkeiten teilgenommen hat und nicht nur faul im Bett lag?
Und wieso nur "Arbeitnehmern"? was ist mit den Kindern und den Arbeitslosen, die für ihre Arbeitslosigkeit nichts können? Haben die alle kein Anrecht auf Feiertage?
Arbeitslos = keine Religionszugehörigkeit?
Ich bin Evangelisch, zahle genau so Kirchensteuern wie alle anderen (die sich nicht austragen lassen) und habe weniger Grundrechte wie ein Katholik? Warum?
Weil das die einzig wahre Religion ist?
Hört sich alles vielleicht etwas überzogen an, sind aber durchaus Fragen, die mich selbst beschäftigen.
lg Goby