@neoschamane@ ALL
neoschamane schrieb:Die (Netz-)Welt steht Kopf.
Ich wurde von der Morgenpost ge-retweetet (zu deutsch: eine Twitternachricht von mir wurde von der Morgenpost kopiert und an ihre LeserInnen verschickt).
Die E-Petition gegen Internetsperren erreichte die Tagesschau.
Ich bin nicht ganz sicher, was ich spektakulärer finde.
Die Zahlen der Unterschriften machen mir Mut. Die Argumente gegen Internetsperren als Mittel gegen Kinderpornographie sind zwar sehr gut und einfach zu verstehen, aber das bedeutet ja noch lange nicht, dass sich dem viele anschließen, wenn die Regierung+"richtige" Medien sich so für das Gegenteil ins Zeug legen. Und siehe, die Medien kriegen angesichts der inzwischen 63.000 auch langsam die Kurve.
http://annalist.noblogs.org/post/2009/05/09/das-grollen-des-freien-internet
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paranoide user surfen diesen link eventuell ueber TOR an ...
Auf dieser Blogseite gibt es einen Link, der auf www.abgeordnetenwatch.de führt. Hier der Link.
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_stephan_eisel-650-12466--f177888.html#q177888Dort wird Dr. Stephan Eisel (CDU) zur Internetsperre und zum Thme KiPo befragt.
Es ist nicht lang und sollte gelesen werden.
Dort wird unter anderem diese Frage gestellt :
Sehr geehrter Herr Dr. Eisel
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine letzte Frage vom 20.04.2009.
Sie schreiben, dass es sich bei der Kinderpornografie um einen Millionenmarkt handelt und dass er im Internet laut der polizeilichen Kriminalstatistik im Zeitraum von 2006 - 2007 einen Anstieg von 111 Prozent erfahren hat.
Um was für einen Anstieg handelt es sich? Ist es eine Zunahme:
* des Internet-Umsatzes der Kinderpornografie-Szene?
* der sogenannten "unique visitors"?
* der Verurteilungen?
* der Verdächtigungen?
Wenn letzteres, wieviele davon waren auch schuldig? Sind besondere Ereignisse wie große Operationen des BKA in die Statistik eingeflossen und haben sie beeinflusst? Und wie sieht der Anstieg in konkreten Zahlen aus? 100 -> 200? 1 Mio -> 2 Mio?
Warum setzen Sie sich nicht dafür ein, dass ein Richter eine Webseite prüft, bevor sie auf der Sperrliste landet? Das wäre wenigstens ein weitere Hürde, um zu verhindern, dass früher oder später die Webseiten völlig unschuldiger Mitbürger und Unternehmen zumindest vorübergehend auf der Sperrliste landen.
Zu den bereits geschlossenen Verträgen: Warum ist die Geheimhaltung des genauen Inhalts dieser Verträge nötig? Wie sieht die Evaluierung aus und wie sehen die Kriterien aus, die an das Ergebnis der Evaluierung angelegt werden?
Ich bitte Sie von ganzem Herzen: Schauen Sie sich die Einwände gegen diese Sache an und überlegen Sie, ob Sie dem BKA wirklich dieses in der Wirkung stark umstrittene und im potentiellen Schaden für die Grundrechte desaströse Instrument an die Hand geben wollen.
Und die Antwort:
Sehr geehrter Herr ,
nochmals vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Das Bundeskriminalamt stellte von 2006 auf 2007 einen Zuwachs von 111 Prozent auf 6.202 Fälle bei der Beschaffung von kinderpornographischen Inhalten über das Internet fest.Es handelt sich hierbei um die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren und nicht – worauf Sie vermutlich hinaus wollen – um die Anzahl der Verurteilungen.
Für mich ist aber entscheidend, dass der Versuch unternommen wird, jeden Klick auf Seiten mit diesen abscheulichen Inhalten zu verhindern, um die Anbieter auch wirtschaftlich zu treffen. Dass dies technisch nicht zu 100 Prozent gelingen kann, habe ich bereits hinreichend deutlich gemacht.
Meiner Meinung nach rütteln die Zugangssperren zu Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten auch nicht an der im Grundgesetz garantierten Informations- und Kommunikationsfreiheit. Auch nach unserer Verfassung findet die Meinungsfreiehiet ihre Grenze im Schutz der Menschenwürde. Es geht nicht darum, Freiheiten einzuschränken, sondern um das Blockieren von Seiten, auf denen der Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern verbreitet und auf einfache Weise weltweit verfügbar gemacht wird. Dadurch wird keine Zensur eingeführt. Es geht darum, Menschrechte und die Würde des Einzelnen, nämlich der Kinder, zu schützen und schwere Körperverletzungen zu ächten. Das ergibt sich schon daraus, dass die in Artikel 1 GG geschützte Würde des Menschen alle anderen Freiheiten natürlich begrenzt. Im Blick auf den Missbrauch von Kindern bedarf das sicher keiner weiteren Begründung.
Ich möchte aber auch nochmals betonen, dass Zugangssperren nicht zu einer Hintertür für eine Zensur des Internets werden dürfen. Deshalb hat sich die Große Koalition darauf verständigt, dieses Instrument eindeutig auf Seiten mit kinderpornographischen Inhalten zu beschränken. Sollten versehentlich andere Seiten tangiert werden, so haftet das BKA, das die entsprechende Sperrliste tagesaktuell erstellt.
Mit freundlichen GrüßenAlso wenn ich das hier jetzt richtig verstanden habe sind in diesen 111 % ALLE Ermittlungsverfahren, AUCH diese, die nichts mit KiPo zu tun hatten, wo aber der Verdacht bestand und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Demnach müsste diese Zahl von 111% FALSCH sein, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass alle etwas mit KiPo zu tun gehabt haben.
Warum werden keine Zahlen wie viele von diesen Ermittlungsverfahren auch ein Treffer waren und wie viele nicht ?
Und in diesem Video sieht man genz genau, wie UNWISSEND unsere Politiker sind..
schaut Euch diese unqualifizierte Argumentation von Herrn Gutenberg auf die erfolgreiche 50.000 abgegebene Petition an !!!
Tagesschau: Erfolgreiche Petition gegen Internet-Sperren
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Dazu hat jemand auf www.abgeordnetenwatch.de ebenfall eine Frage gestellt und sie lautet:
ich begrüsse es sehr, dass Sie sich für den Schutz der Kinder vor Missbrauch stark machen und Kinderpornografie aus dem Internet verbannen wollen:
"Meiner Auffassung nach ist es schlichtweg nicht hinnehmbar, dass in Deutschland kinderpornographische Inhalte frei zugänglich sind."
Darin kann ich Sie nur unterstützen. Aber hinsichtlich des Gesetzentwurfes Ihres Fraktionskollegen Guttenberg geschieht das genaue Gegenteil. Herr Guttenberg möchte, dass die Kinderpornografie weiter auf den Servern im Internet zugänglich seien und durch Sperren einige Benutzer darauf nicht zugreifen sollen. Im Gesetzentwurf und in der Begründung möchte Herr Guttenberg (CSU), dass für Kinder und Lehrer in Schulen, Beamte in Behörden und Studenten in Hochschulen, der Zugriff auf diese kinderpornografischen Inhalte nicht gesperrt werden sollen. Ich stimme Ihnen da völlig zu, dass das nicht toleriert werden kann.
Haben Sie eine Erklärung dafür, warum Ihr Fraktionskollege möchte, dass Kinder an Schulen weiterhin diese Inhalte sehen sollen? Kann ich davon ausgehen, dass sei diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen und Sie mit aller Kraft dafür Sorge tragen, dass meine Kinder nicht von Herrn Guttenberg mit diesen Bilder versorgt werden?
Meiner Meinung nach sollte der Gesetzentwurf dahingehend geändert werden, dass das BKA beauftragt wird, Kinderpornografie (von einem Richter als solche dem §184b StGB subsumiert) (strafrechtlich) völlig unzugänglich (und nicht privatrechtlich selektiv) zu machen und auf den Servern zu löschen. Sehen Sie das auch so oder unterstützen Sie wie Herr Guttenberg (CSU) und Frau von der Leyen (CDU) auch den ungehinderten Zugang durch Kinder an Schulen?
Ich danke Ihnen
Mit freundlichen Grüssen
und die Antwort:
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Bekämpfung von kinderpornographischen Inhalten im Internet.
Wie Sie richtig beschrieben haben, sieht der nun vorliegende Gesetzentwurf vor, dass der Kreis der betroffenen Dienstanbieter auf privatrechtliche Anbieter beschränkt bleiben soll, die zudem den Zugang zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz für mindestens 10.000 Teilnehmer ermöglichen. Demnach sind auch Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen nicht von den Zugangssperren betroffen, da diese eigene autonome Netze haben und nicht die Dienste eines der großen privaten Anbieters in Anspruch nehmen, um Zugang zum Internet zu bekommen. Damit seien aber nach Angaben des Bundesfamilienministeriums immerhin 97 Prozent des Marktes abgedeckt.
Mit dieser gesetzlichen Ausgestaltung wollte man zum einen den Kreis der Kenner der vertraulichen Sperrlisten in einem sehr engen Rahmen halten, um möglichen Missbrauch zu vermeiden. Zum anderen sind in Behörden, aber auch in Universitäten und Schulen interne Sicherungssysteme installiert, die durch stichpunktartige Kontrollen ergänzt werden und somit einen dauerhaften unbemerkten Zugriff auf illegale Internetseiten verhindern.
Dennoch stellt meiner Ansicht nach dieser Punkt eine mögliche Schwachstelle im Gesetzentwurf dar, der unbedingt Gegenstand der Evaluierung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel
Ergänzung vom 07.05.2009
Sehr geehrter Herr ,
ich hatte vergessen auf Ihre unsachlichen Unterstellungen gegenüber Ministerin von der Leyen und Minister zu Guttenberg einzugehen. Sie sollten diese polemischen und unwahren Behauptungen zurücknehmen.
Mit freundlichem Gruß