Link: www.heise.de (extern)Tierschützer, Kriminelle oder Abgeordnete?
Nach monatelanger, umstrittener Untersuchungshaft kam jetzt eine Gruppe österreichischer Tierrechts-Aktivisten frei
Auf Anordnung der Oberstaatsanwaltschaft wurde die Untersuchungshaft gegen einige österreichische Tierschützer nach 110 Tagen aufgehoben. Sie waren aufgrund des so genannten Anti-Mafia-Paragrafen 278a des österreichischen Strafgesetzbuchs festgesetzt worden, was von etlichen Politikern, NGOs, Juristen und einigen Medien scharf kritisiert wurde. Denn der Sache haftet der Geruch der Polizei- und Justiz-Willkür an. Zwei Betroffene könnten nach der bevorstehenden Nationalratswahl in anderer Funktion wieder aufhorchen lassen und vielleicht eine Diskussion um den eigentlichen Sinn des Paragrafen und dessen korrekte Anwendung aufrecht erhalten - denn die Grünen stellten sie als unabhängige Kandidaten auf.
Ende Mai, also vor rund drei Monaten, wurden zehn österreichische Tierschützer in Untersuchungshaft genommen. Eine Nacht- und Nebelaktion, wie Betroffene berichteten. Vereinslokale und Wohnungen wurden durchwühlt, Computer beschlagnahmt. Der Vorwurf: Verdacht der Bildung einer kriminellen Organisation nach dem 278a StGB. Was den Tierschützern konkret vorgeworfen wurde, blieb dagegen weitgehend unklar.
Genau an dieser Undurchsichtigkeit und dem Geruch der staatliche Willkür entzündete sich eine öffentliche und politische Debatte. Denn wie die Anwälte der Inhaftierten betonten, gab es zunächst überhaupt keine eindeutigen Angaben zu konkreten Tatbeständen. Irgendwann 2006 wurden Fensterscheiben eines Bekleidungsgeschäftes zertrümmert und irgendwer sprühte "Pelz ist Mord". Und es gab einige Buttersäureattentate. Aber wer dafür verantwortlich war, ist bis dato nicht eindeutig geklärt.
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