Taln.Reich schrieb:ich würde mich diesbezüglich an der ALG-2-Höhe Orientieren.
Soso. Dann brauchen wir ja kein BGE. Unterstützung in ALG II-Höhe gibt es ja bereits. Nennt sich ALG II.
Taln.Reich schrieb:Bei mir war es, dass ich etwas über die Vermögensbemessungsgrenze lag.
Danke, dass du auch für "neue" Mitleser daran erinnerst, dass du kein ALG II bekamst, weil du eben genug Geld hattest, um selber für dein Auskommen zu sorgen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Menschen, die ALG II beantragen müssen.
War da nicht sogar noch was von wegen mietfrei bei der Familie wohnen? Kann auch sein, das ich dich verwechsle.
Taln.Reich schrieb:was ist für dich ein "normaler Jobsuchender"? Und Leute die trotz Bemühungen langfristig arbeitslos sind gibt es zuhauf.
z.B. jemand ohne Depressionen oder sonstige Erkrankungen. Du brauchtest ja auch Hilfe, weil die Ablehnungen auf Bewerbungen nicht ertragen hast. Das ist auch nicht weiter schlimm, da muss man sich nicht für schämen. Aber sowas trifft auf den Otto-Normal-Jobsuchenden z.B. schon mal nicht zu. Auch 500 Bewerbungen treffen auf ihn nicht zu. Auch hat sicherlich nicht die Mehrheit aller Jobsuchenden einen kaputten Rücken oder sonstige Gebrechen, die ihn bei der Arbeitsaufnahme behindern könnten.
Taln.Reich schrieb:Ich würde viertausend-nochwas € (das war die Obergrenze für meine Altersgruppe) kaum "große Ersparnisse" nennen.
Ich schon. Alleine schon deswegen, weil du gerne wolltest, dass die Gesellschaft für dich aufkommt, damit du deine Kohle horten kannst.