chriseba schrieb:Im 2010er-Modell beträgt die staatlich garantierte Rente bis zu 2.400 Euro brutto. 2018 betrug die Durchschnittsrente etwas über 1.300 Euro brutto.
Nach Bürgergeld-Konzept soll die Rente also steigen, obwohl ein wesentlich geringeres Rentenvolumen jetzt schon kaum tragbar ist.
Keine Ahnung wo du das raus ließt, aber eine garantierte Rente von bis zu 2.400€ bedeutet ja eben nich, dass jeder 2.400€ bekommt, sondern das dies der Höchstbetrag is.
chriseba schrieb:Ich habe dir anhand des verlinkten Staatshaushaltes aufgelistet, welche Einnahmen und Ausgaben sich gegenüberstehen.
Du hast aber mit den aktuellen Steuersätzen gerechnet und nich mit denen aus dem vorgeschlagenen Modell. Wundert wenig, dass das nich funktioniert.
Bauli schrieb:Nein, Du liegst falsch.
Na dann zeig mal auf wie viel angespart wurde!
Bauli schrieb:Diese Rentenentgeltpunkte kann mir niemand wegnehmen, außer, es wird ein BGE installiert.
Bei Einführung eines BGE würde man dir deine Rentenpunkte wegnehmen? Was du dir alles so ausdenkst.
:DBauli schrieb:Wir hatten das Thema schon bei Renten von ehemaligen DDRlern, die die Rente sehr wohl aus angespartem Vermögen bekam.
Das darfste gern mal aufzeigen, aber da wird wie üblich nix kommen. Außer Behauptungen und Unterstellungen kommt von dir mal wieder gar nix. Same Shit...
liezzy schrieb:Nein, der immer noch bei 45%.
Also alle Quellen die ich finde sprechen beim Spitzensteuersatz von 42%. Was ich gefunden habe is dies hier:
Unterscheidung zur Reichensteuer
Da von Anpassungen des Spitzensteuersatzes nur Besserverdienende betroffen sind, wird häufig auch von der „Reichensteuer“ gesprochen. Allerdings handelt es sich dabei tatsächlich nicht um eine eigene Steuerform, sondern um einen Steuersatz, der bei sehr hohen Einkommen noch über den Spitzensteuersatz hinausgeht. Demnach werden alle Einkünfte, die über der Grenze von 250.730 Euro pro Jahr liegen, mit 45 Prozent versteuert. Nicht zu vergleichen ist die „Reichensteuer“ mit der Vermögenssteuer, die ebenfalls immer wieder debattiert wird. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine eigene Steuer, die nach einer möglichen Einführung auf Vermögen gezahlt werden soll.
In Deutschland zahlen rund vier Millionen Einwohner den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Er wird ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 55.961 Euro fällig.
Auch hier wird von einem Spitzensteuersatz von 42% gesprochen, offenbar gibt es aber eine sogenannte Reichensteuer, die dann 45% beträgt.
Letztlich is dies für die Argumentation auch nich entscheidend, da ein Steuersatz von 50% immer noch höher wäre.
liezzy schrieb:Wer ist denn alle? Wie wir an der Progression des Steuersatzes sehen können, zahlen ja nicht ALLE die gleichen Steuern.
Nach dem betreffenden Modell zahlten aber alle die 50%, die Progression ergäbe sich aus der Verrechnung mit dem Bürgergeld.
liezzy schrieb:die die Befürworter des BGE nun noch weiter (kunos Vorschlag waren 50%) besteuern wollen.
Also erstens bin ich kein Befürworter eines BGE und zweitens stammen die 50% nich von mir, sondern von Hr. Straubhaar und Hr. Althaus!
Aber wie sagte neulich ein User so schön:
liezzy schrieb:Aber wozu verlinkte Quellen lesen?!
:Dkuno