paranomal schrieb:Nur weil etwas nach geltendem Recht legal ist, besteht kein Anspruch auf eine überhistorische Gültigkeit in Bezug auf die Verwirklichung von humanistischen Gerechtigkeitsprinzipien. Die Feudalherren des Mittelalters haben ihre Grundherrschaftsrechte auch auf der Grundlage von geltendem Recht erworben.
Zur Zeit des Feudalismus waren Frohnarbeit und die daraus enstandenen Produkte als Abgabe auch noch ohne entsprechendes Äquivalent als solche erkennbar gewesen. Dazu erschien die persönliche Unfreiheit und Abhängigkeit der Arbeiter noch unverkennbar als wesentlicher Bestandteil einer unmittelbar auf gewalt- und normvermittelten Klassenherrschaft. Die Ausbeutung war unmittelbarer Inhalt der dahinter stehenden Ideologien, die sie legitimierten (gottgewollte Ordnung der Ungleichheit).
Heute sind es hingegen eher (wie Du ja schon sagtest) strukturelle (ökonomische) Zwänge (Verkauf der eigenen Arbeitskraft, um weiter am gesellschaftlichen Leben partizipieren zu können) die letztlich im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (im Arbeitsvertrag reglementiert) münden. Die Produktabgabe des Arbeiters erfolgt nicht mehr als Bezahlung an den "Herrn", sondern wird durch den Wert seiner Arbeitskraft an den Arbeiter nun selbst in Lohnform ausgezahlt. Diese Zwänge sind daher auch nicht mehr direktes Thema der Legitimationsideologien oder gar des staatlichen Rechts. Denn wenn Arbeit bezahlt wird, dann gibt es auch keine Ausbeutung und der Profit der Arbeitgeber ist aus dem Kapital selbst zu erklären (Eigenleistung des Produktionsmittelbesitzers und seiner effezienten Maschinen etc.), so jedenfalls gemäß der Produktionsfaktorentheorie. Marx selbst bezeichnete dieses Verhältnis übrigens als "Freiheitsillusion der Vulgärökonomie".
Infidel schrieb:Du müsstest bei der Wahl gewinnen, du müsstest das GG beachten und so gut wie jegliche politische Gegner akzeptieren inklusive Bürger, Parteien etc. des rechten Lagers (angefangen mit mitte-rechts), du müsstest auch Rechte wie Recht auf Eigentum beachten, usw.
Klar wäre eine allgemeine Vergesellschaftung der Produktionsmittel ein Verstoß gegen das Grundgesetz, da das Recht auf dessen Privateigentum ja nicht nur in diesem nunmal fest verankert ist. Der Gesetzgeber ist sogar dazu verpflichtet Eigentumsrechte zu schaffen, auszugestalten und zu schützen. Insofern kann man die Gegenpositionierung gegenüber einer solch exklusiven Verfügungsgewalt aus diesem Gesichtspunkt durchaus als "extrem/ extremistisch" bezeichnen.
Infidel schrieb:Revolution kannst du vergessen.
Da Revolution ja per se immer mit einem grundlegend nachhaltigen und strukturellen Wandel einhergeht, wäre etwa die Abschaffung des GG oder eine grundlegende Änderung selbiger durchaus als solche zu bezeichnen. OK, oder zumindest als wesentlichen Bestandteil einer solchen.
Infidel schrieb:Ich kann mir den Anarchokommunismus beim besten Willen nicht vorstellen mit unserem GG oder eurem GG vereinbar zu sein.
Was genau meinst Du mit "eurem GG"?