Bruderchorge schrieb am 20.12.2019:Zusammengefasst: Nach der G20 Krawalle hat ein Richter vermeintlich harte Urteile gegen Randalierer gesprochen wegen der Attacken mit Flaschen auf Polizisten. Dabei hält man beispielsweise das Urteil gegen einen Flaschen Werfer (23 Vorstrafen) zu 4 Jahren Gefängnis für zu hart.
Empfinde das Urteil auch als sehr hart, besonders wenn ich mir anschaue, für welche schweren Straftaten teilweise gleich hohe oder sogar mildere Strafen verhängt worden (darunter Totschläge, Vergewaltigung von kleinen Kindern usw). Der Richter hat die ihm höchstmögliche Strafe ausgesprochen (höchstes Strafmaß, welches von einem Richter am Amtsgericht verhängt werden kann, sind vier Jahre) und das Strafmaß liegt ein ganzes Jahr höher als die von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahre.
Das Urteil reiht sich in die Reihe der Kritikpunkte (nicht nur aus der "linken Ecke") an den Ermittlungen und Prozessen rund um den G20- Gipfel ein. Es stellt sich sogar die Frage, ob die Rechtsstaatlichkeit immer gewährleistet ist/war. Bei
labounet kann man einiges dazu lesen.
Bruderchorge schrieb am 20.12.2019:Linke Gruppen wollen nun vor seinem Privathaus demonstrieren und haben schon indirekt mit blumigen Worten zu Krawallen aufgerufen.
Finde ich nicht gut. Das Arbeitsumfeld des Richters oder auf neutralen Boden (z. B. vor dem Gerichtsgebäude, dem Marktplatz,...) hätte ich deutlich besser gefundenen
Optimist schrieb:Also wenn keine Polizei anwesend gewesen wäre und es kein Verbot vor dem Haus des Richters gegeben hätte, hätte ich nicht in der Haut vom Richter stecken wollen.
Es wäre für mich dann auf jeden Fall eine bedrohliche Situation gewesen (ohne Polizei).
Aber kann man ja verniedlichen ... und kann man ja geteilter Meinung dazu sein.
Was möchtest du damit bezwecken, die Demonstranten als eine Bedrohung darzustellen in einer konstruierten Situation (Abwesenheit der Polizei) die zudem auch noch völlig unrealistisch ist? Sobald die Polizei Kenntnis von einer Demonstration hat (und diese war angemeldet!) ist sie auch anwesend. Das gehört zu ihren Aufgaben in einem Rechtsstaat.
Die Aufgabe der Polizei in einem Rechtsstaat ist es, die Ausübung der Grundrechte für die Bürger zu garantieren und etwaige Gefahren abzuwenden bzw. Straftaten zu verhindern und zu verfolgen.
Zu den Grundrechten aller Bürger gehört beispielsweise das Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) oder das Recht, an friedlichen Versammlungen (z.B. Demonstrationen) teilzunehmen (Art. 8 GG).
Auf Versammlungen hat die Polizei die Aufgabe, zum einen das Demonstrationsrecht der Teilnehmer zu schützen und zum anderen dafür zu sorgen, dass die Versammlung friedlich verläuft.
Polizei- BeratungOptimist schrieb:Man hatte ihretwegen Vorkehrungen getroffen - tat man das, weil man die Demo für soo grundharmlos hielt?
Oder was glaubst du denn, weswegen hatte man ihnen die Auflage erteilt nicht vor dem Haus zu demonstrieren? Und wozu diese Polizeiüberzahl? (auf diese Antwort wäre ich gespannt, aber da wird wohl leider nichts kommen).
Dass man die Anmelder für harmlos hielt kann glauben wer will, ich jedenfalls nicht.
Das nennt man vorbeugende Maßnahmen. Grund für die vergleichsmäßig hohe Anzahl von Polizisten gemessen an der Anzahl der Demonstranten war nicht die Befürchtung, dass von diesen Teilnehmern eine so hochgradige Gefahr ausgeht, welche nur mit einer Überzahl an Polizisten in Schach gehalten werden konnte. Wie man den Nachrichten zum Thema entnehmen kann hatte die Polizei mit einer weit höheren Anzahl von Demonstranten gerechnet und auch die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass gewaltbereite Demonstranten anreisen könnten.
abberline schrieb:Es ging subtil darum, dem Richter und seiner Familie Angst zu machen. Und ja, wer an einer solchen Demo Teil nimmt, toleriert diese Methoden des Angst machens und beteiligt sich daran. Das ist schon ganz subtil gemacht.
Du formuliertst dieses als Fakt und nicht als persönliche Meinung. Gab es da eine entsprechende Stellungnahme seitens der Demonstranten, dass das Ziel der Demonstration Angstmache war? Falls nicht, dann sollte man auch andere Gründe in Betracht ziehen. Eine weiterer Möglichkeit wäre z. B, dass dieser Richter seinen Ermessungsspielraum für ein sehr hartes Urteil genutzt hat und die Demonstranten daraufhin eine medienwirksame Aktion wollten um dieses der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Hätten sie die Demo für den Marktplatz in Buxtehude beantragt wäre es u. U. nur zu einer Meldung im Buxtehuder Lokalblatt gekommen.
abberline schrieb:Wer eine solche Demo, samt der Beleidigungen im Aufruf zu selbiger...
Hast du zufällig einen Link zum genauen Wortlaut des Aufrufen zur Hand (oder jemand anderes)? Ich finde überall nur folgendes:
An Weihnachten alleine sein ist traurig. Besucht mit uns den #G20-Richter Krieten, der für seine besonders harten Urteile bekannt ist"
Da finde ich aber nicht die immer wieder hier erwähnten Aufrufs zur Gewalt und Beleidigungen