grottenolm schrieb:In Berufen, wo sie ihre Stellung für ihre Zwecke mißbrauchen können, muss sehr genau geschaut werden. Das funktioniert aber nur, wenn die Gesinnung bekannt ist. Es kann nicht angehen, dass sie z. B. im pädagogischen Bereich arbeiten und Kinder und Jugendliche mit rechtsextremen Gedankengut beeinflussen.
soso, die GESINNUNG muss bekannt sein.
Wollen wir in einer GEsellschaft leben, wo es Leute gibt, die GEsinnungen hinterherschnüffeln??
so ala" Staatssicherheit der DDR 2.0"?
wenn jemand Kinder /Jugendliche in Ausübung seines Berufes mit rechtsextremen GEdankengut beeinflusst, fällt das wohl zuallererst an der Arbeitsstelle auf und muss zwangsläufig zu arbeitsrechtl Konsequenzen führen. Zumal im Beamtenverhältnis.
Dafür zuständig: der Arbeitgeber! und nicht irgendwelche linken Aktivisten oder linksradikale Internetplattformen!
paranomal schrieb:Ob sie ein Recht darauf haben spielt keine Rolle. Bestimmte politische Ansichten müssen "sozial nicht wünschenswert" sein und Zivilgesellschaftliche Isolation ist eine gute Schutzfunktion für die Demokratie.
hier spricht sich ja jemand, der Denunziation befürwortet, offensichtl dafür aus, Menschen ungeachtet ihrer beruflichen Eignung allein auf Grund privater Ansichten als ungeeignet für eine Berufsausübung (ganz generell, betrifft ja auch den VW Mitarbeiter, die Verkäuferin, den Postboten, die angestellte Friseuse und nciht nur Beamte, die ein spezielles Dienstverhältnis haben) und ihnen die ihres Berufes unmögl zu machen um sie "zivilgesellschaftl zu isolieren"!