Linksextremismus - die vergessene Gefahr
28.08.2019 um 22:14tudirnix schrieb:Nur nicht so voreiligAchso, tschuldigung. Ich dachte so mutig können wohl nur Linksextremisten sein, die zeigen bei Sachbeschädigung ja oft ihre Männlichkeit.
tudirnix schrieb:Nur nicht so voreiligAchso, tschuldigung. Ich dachte so mutig können wohl nur Linksextremisten sein, die zeigen bei Sachbeschädigung ja oft ihre Männlichkeit.
bgeoweh schrieb:Man sollte hier z.B. nicht voreilig einen Versicherungsbetrug ausschließen.wäre ein Möglichkeit von vielen. Ja.
tudirnix schrieb:wäre ein Möglichkeit von vielen. Ja.Ist zumindest bei einigen der Fahrzeugbrandstiftungen in Berlin, die in letzter Zeit durch die Medien gehen, der (mutmaßliche) Hintergrund. Es geht dabei neben dem Versicherungsbetrug auch um das Beschaffen von legalen Ausfuhrpapieren für gestohlene Fahrzeuge.
Danny_V schrieb:Ich dachte so mutig können wohl nur Linksextremisten sein, die zeigen bei Sachbeschädigung ja oft ihre Männlichkeit.Ich dachte, Männlichkeit wäre das Anliegen Höckes.
eckhart schrieb:Ich dachte, Männlichkeit wäre das Anliegen Höckes.Der ist wahrscheinlich noch immer auf der Suche nach dieser und seiner :troll:
tudirnix schrieb:O.o hast du nen Link dazu?https://www.morgenpost.de/article207973073/Wenn-gewoehnliche-Kriminelle-zu-Brandstiftern-werden.html
Um das „Geschäftsmodell“ zu verdeutlichen, schildert der Amtsleiter den Ablauf nach einer Brandstiftung. Wenn die Polizei den Tatort untersucht und Spuren gesichert hat, gibt sie das Autowrack frei. Von diesem Moment an gilt es als gefährlicher Abfall und muss daher so schnell wie möglich entsorgt werden.
In der Regel schicken aber die Versicherungen erst einen Gutachter, was auch mal zwei oder drei Tage dauern könne. Die Experten prüfen, ob das zerstörte Fahrzeug noch einen Restwert aufweist, in dem etwa Teile abmontiert und genutzt werden können. Dazu seien nur zertifizierte Verwertungsbetriebe berechtigt, von denen es nicht so viele gebe in der Stadt. Die Versicherungen hätten ein Interesse, den Schaden für sich zu mindern, wollten so viel wie möglich an Restwert rausholen. Die Wracks werden über eine Restwertbörse im Internet angeboten, auf der vor allem Branchen-Profis unterwegs seien. Bis ein Wagen darüber verkauft sei, gewähre die Behörde eine Frist von einigen Tagen, ehe sie das Wrack abschleppen lasse.
Bemerkenswert ist aus Sicht des Amtsleiters, das gerade bei teuren Luxusautos auch völlig verkohlte Ruinen vergleichsweise teuer gekauft werden. Krefft berichtet vom Fall eines BMW X5, den er gerade als besonders krasses Beispiel im Bundesumweltministerium vorgestellt habe.
Wer das verbrannte Fahrzeug erwirbt, erhält saubere Dokumente
Der Gutachter schätzte die Kosten für die Wiederbeschaffung des ein Jahr alten SUV auf 52.000 Euro netto. Die Reparaturkosten wurden mit 150.000 Euro angegeben. Es handelte sich also eindeutig um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Dennoch habe ein Privatmann für das Wrack 10.400 Euro netto geboten. Dabei, so ist Krefft sicher, muss es einen kriminellen Hintergrund geben. Denn obwohl ein Auto natürlich aus hochwertigem Stahl bestehe, der grundsätzlich wiederzuverwerten ist, sei dieser durch verkohlte Kunststoffteile verunreinigt. Eine Trennung der Materialen sei oft zu aufwendig, um hohe Preise für den Abfall zu rechtfertigen.
„Es geht um die Papiere des Wagens“, sagt der Amtsleiter. Wer die Ruine erwirbt, erhält auch saubere Dokumente. Autodiebe müssen jetzt nur noch auf Bestellung den gleichen Typ Wagen stehlen. Dann manipulieren sie die Fahrgestellnummer des entwendeten Wagens. Wenn Spezialisten so etwas machten, sei das praktisch nicht zu erkennen, so Krefft. Zumal es etwa bei Kontrollen nicht unbedingt Anlass gäbe, sich die Nummer genau anzuschauen. Schon hätten die Autodiebe aus zwei Autos eines gemacht, dass sie mit sauberen Papieren, ohne behelligt zu werden, ins Ausland verschieben können.
tudirnix schrieb:Danke. das ist ja unglaublich.In den 70ern gab es das aus dem Bereich Terrorismus, so hat man sich "saubere" Kennzeichen für Fluchtfahrzeuge usw. beschafft, damals natürlich für unauffällige Allerweltsgolfs oder sowas.
Abahatschi schrieb:Ja, aber das Demorecht ist ein Grundrecht - man sollte immer vorsichtig sein wenn man Grundrechte auf eigene Faust durchsetzen oder verbieten möchten, da ist man auch antidemokratisch und diktatorisch unterwegs...wo ist dann der Unterschied?Weil Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit keine Meinungen sind, sondern zu Straftaten führen.
paranomal schrieb:Die Denunziation besteht nicht aus dem Führen von Todeslisten.Nein, natürlich nicht - wer hat das behauptet? Schreibe es ihm.
paranomal schrieb:Du bringst da ein bisschen was durcheinander.Du wohl auch. Siehe oben.
paranomal schrieb:Jemandem beim Arbeitgeber als Neonazi zu outen ist kein Aufruf zum Mord.Und was ist wenn es nicht stimmt? Wird da ein rechtssicherer Beweis geführt?
che71 schrieb:Weil Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit keine Meinungen sind, sondern zu Straftaten führen.Ja, ist so. Und was hat das mit Demonstrationsrecht zu tun?
Abahatschi schrieb:Und was ist wenn es nicht stimmt? Wird da ein rechtssicherer Beweis geführt?Hat der Arbeitgeber irgendeine Verpflichtung auf der Grundlage von Anschuldigungen ein Urteil zu Fällen? Ist die die Anschuldigung ein Rechtsmittel? Muss ich den zwischenmenschlichen Austausch nach rechtsstaatlichem Vorbild organisieren?
Abahatschi schrieb:Nein, natürlich nicht - wer hat das behauptet? Schreibe es ihm.Es schien hier, als würde dieser Vergleich im Raum stehen.
paranomal schrieb:Muss ich den zwischenmenschlichen Austausch nach rechtsstaatlichem Vorbild organisieren?Keine Straftaten zu begehen würde für den Anfang reichen. Üble Nachrede ist keine kleine Angelegenheit, wenn jemand deswegen den Job oder den guten Leumund verliert.
bgeoweh schrieb:Keine Straftaten zu begehen würde für den Anfang reichen.Ich weiß nicht wie hier einige auf die Idee kommen, dieses "Anprangern" würde standardgemäß auf Falschbehauptungen fußen.
paranomal schrieb:Ich weiß nicht wie hier einige auf die Idee kommen, dieses "Anprangern" würde standardgemäß auf Falschbehauptungen fußen.Wenn's in 99% der Fälle "richtig" ist, ist das für das 1% immer noch ziemlich scheiße. Im Gegensatz zu Polizeigewalt und staatlichen Maßnahmen gibt's da keinen Rechtsweg und keine Entschädigung.
bgeoweh schrieb:Wenn's in 99% der Fälle "richtig" ist, ist das für das 1% immer noch ziemlich scheiße.Ja und? Um den 1% zu klären sind ja Gesetze und Gerichte da. Nicht um sich im vorauseilenden Gehorsam der Selbstzensur zu unterwerfen.
bgeoweh schrieb:Im Gegensatz zu Polizeigewalt und staatlichen Maßnahmen gibt's da keinen Rechtsweg und keine Entschädigung.Den Rechtsweg gibt es doch. Sollte die Nichtbeweisbarkeit als objektive Bedingung gegeben sein, dann ist es eine Straftat und das Opfer ist von Rechtswegen her rehabilitiert (kann sich beider öffentlichen Darstellung seiner Person auch auf das Urteil berufen)