Kc schrieb:Ob man es nun ,,Grundgesetz" oder ,,Verfassung" nennt, spielt doch keine Rolle.
Auf dem Grundgesetz fußt der deutsche Staat, die deutsche Gesellschaft und ich denke, sein Inhalt ist auch absolut richtig und regelt grundlegende Bestandteile des Staates und seiner Bewohner.
Genau das gleiche tut aus meiner Sicht auch eine Verfassung.
Bevor wieder jemand das Grundgesetz einer Verfassung gleich stellt (auch einen kleinen Appell an den Spiegel, es ist keine "neue" Verfassung, sondern wäre die Erste der BRD.) - das Grundgesetz ist KEINE Verfassung!
Zur Verfassung fehlt dem GG nämlich ein ganz entscheidendes Merkmal: Volksabstimmung zur Annahme.
So steht es sogar auf der staatlichen Webseite zum GG.
Aber eine Volksabstimmung '49 wäre den Besatzungsmächten vermutlich unangenehm gewesen, schließlich waren zu dem Zeitpunkt noch alle Deutschen ganz ganz böse Menschen und hätten am Ende ihre Verfassung verpfuscht.
Die zweite Chance, dass dieses Land endlich eine Verfassung bekommt, wurde vor 20 Jahren verhobasselt, von unserem Freund Birne, aka Helmut 'Dr.Dr.Dr.Dr.Dr.' Kohl.
Anstatt, wie im GG vorgesehen, über eine neue Verfassung abstimmen zu lassen, hat er lieber die Wahlen mit der Wiedervereinigung gewonnen und weiter vier Jahre politischen Winterschlaf begangen.
Auch sonst, in Zeiten der Gesetzesverpfuschung und behördlicher Willkür, sehe ich eine "neue" (ich könnt bei dem Begriff...argh!) Verfassung kritisch. Wer weiß, inwieweit diese 'Verfassung' wohl schlimmer aussehen dürfte, als sie es vermutlich '49 getan hätte.
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."
Ich denke, das wird hier einigen Leuten die Augen öffnen...das Deutsche Volk, als Souverän, gab sich das GG? Pustekuchen.
Und die Frechheit zu haben, in der Präambel das Volk als Souverän hinzustellen, der das GG "kraft seiner (!) verfassungsgebenden Gewalt" "selbst gewählt" hat, das geht in Ordnung, weil die Landtage demokratisch gewählt wurden?
Prima. Dann können wir auch sagen, dass jedwedes Gesetz, das gegen das Volk gerichtet ist (Datenspeicherung etc.), vom Volk beschlossen wurde, schließlich "geht alle Macht vom Volke" aus und der Bundestag und die Länderparlamente sind ja schließlich demokratisch gewählt worden...