@Argor@annabeaartikel 146 gg besagt:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
die eu verfassung sollte in kraft treten ist aber gescheitert -
Der Entwurf eines EU-Verfassungsvertrags wurde 2003 von einem Europäischen Konvent erarbeitet und am 29. Oktober 2004 in Rom feierlich von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Er sollte ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten. Da jedoch nach gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden nicht alle Mitgliedstaaten den Vertrag ratifizierten, erlangte er keine Rechtskraft. Stattdessen schlossen im Juni 2007 die europäischen Staats- und Regierungschefs den Vertrag von Lissabon ab.
Wikipedia: Vertrag über eine Verfassung für Europajetzt ist der vertrag von lissabon in kraft,
Der Vertrag trat planungsgemäß „am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats“ in Kraft (Art. 6 Abs. 2 des Vertrags von Lissabon), also am 1. Dezember 2009
wenn ich das richtig verstanden hab ist es eine art verfassung,heißt eben nur anders,
Mit dem Mandat[2] für die Regierungskonferenz über den Reformvertrag wurde das Verfassungskonzept, wonach alle bestehenden EU-Verträge aufgehoben und durch einen einheitlichen Text mit der Bezeichnung „Verfassung“ ersetzt werden sollten, ausdrücklich aufgegeben. Stattdessen wurde die Substanz der Regierungskonferenz 2004 (d. h. des EU-Verfassungsvertrags) in die bereits existierenden EU-Verträge eingearbeitet
die wichtigsten dinge werden vom europäischenparlament entschieden,
Das Europäische Parlament zählt zu denjenigen Institutionen, deren Kompetenzen durch den Vertrag von Lissabon am meisten ausgebaut werden. Gemäß Art. 14 EU-Vertrag wird es gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Das Mitentscheidungsverfahren, das Parlament und Rat gleiche Rechte im Gesetzgebungsprozess zubilligt, wird zum neuen „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ und ist nun in der Mehrzahl der Politikbereiche gültig. Insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen werden in den Zuständigkeitsbereich des Parlaments mit aufgenommen; die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik verbleibt allerdings als alleinige Kompetenz des Rates
Wikipedia: Vertrag von Lissabonlaut artikel 146 gg,hätte über diesen vertrag/verfassung allerdings das deutsche volk in freier entscheidung beschlossen werden müssen,
ich hab aber nichts entschieden,oder habt ihr etwa was entschieden,
der vertrag wurde uns untergeschoben und vom verfassungsgericht wurde das gebilligt,scheint so als wäre der bürger nicht in der lage,sich frei entscheiden zu dürfen,da klingt es doch geradezu wie ein witz was das auswärtige amt zu dem vertrag sagt;
Der neue Reformvertrag wird der EU die Fähigkeit verleihen, sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und auf der Grundlage des europäischen Wertefundaments: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/LissabonVertrag/Reformvertrag.html (Archiv-Version vom 11.01.2010)achtung der menschenwürde? - ist es eines menschen würdig,für hungerlöhne zu arbeiten?..
freiheit? - datenspionage hat wohl kaum was mit freiheit zu tun..
demokratie? - die mehrheit sollte entscheiden und von den gewählten vertretern des volkes umgesetzt werden - die afghanistan-politik beweist das gegenteil..
gleichheit? - wenn man sich gleichheit leisten kann (bildung/gesundheitssystem)..
rechtsstaatlichkeit? - wenn du 20euro klaust,weil du hunger hast,kommst du in den knast - wenn du 20millionen eoro klaust,kriegst du noch eine belohnung..
wahrung der menschenrechte? - das recht eines jeden menschen ist es seine,meinung frei zu äußern - aber welche meinung darf ich haben??.......