Geltungsdauer des Grundgesetzes
28.01.2010 um 23:36Die Pariser Verträge (genauer gesagt der Vertragsbestandteil "Deutschlandvertrag") spricht der BRD eine weitgehende Souveränität zu, die allerdings zunächst durch alliertes Vorbehaltsrecht eingeschränkt war.
Im Artikel 1 des Deutschlandvertrags heißt es: „(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages werden [die drei Besatzungsmächte] das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission […] auflösen. (2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.“
Das sollte ja wohl deutlich genug sein.
Als Vorbehaltrecht gilt die Truppenstationierung auf deutschem Boden: So dürfen von den Alliierten „im Falle eines Angriffs oder unmittelbar drohenden Angriffs ohne Einwilligung der Bundesrepublik“ Truppen in die Bundesrepublik verlagert werden. (Art. 5)
Die volle Souveränität ohne Vorbehaltsrechte erlangte Deutschland mit dem 2+4 Vertrag 1990. Hier heißt es:
"„(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“
– Artikel 7 Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland
Im Artikel 1 des Deutschlandvertrags heißt es: „(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages werden [die drei Besatzungsmächte] das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission […] auflösen. (2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.“
Das sollte ja wohl deutlich genug sein.
Als Vorbehaltrecht gilt die Truppenstationierung auf deutschem Boden: So dürfen von den Alliierten „im Falle eines Angriffs oder unmittelbar drohenden Angriffs ohne Einwilligung der Bundesrepublik“ Truppen in die Bundesrepublik verlagert werden. (Art. 5)
Die volle Souveränität ohne Vorbehaltsrechte erlangte Deutschland mit dem 2+4 Vertrag 1990. Hier heißt es:
"„(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“
– Artikel 7 Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland