Denkmal für gefallene Bundeswehrsoldaten!
20.08.2009 um 18:33Als ehemaliger Soldat ( als ich Soldat war, waren Angriffskriege verboten, und es wurde damals das Grundgesetzt noch nicht vergewaltigt ) kenne ich natürlich das Kriegsvölkerrecht.
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Tja nur wird kein Angriffkrieg geführt. Oder bekämpfen wir Afgahnistan?
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Aber Kolateralschäden sind dort nicht geregelt. Für mich zählen die Taten eines Menschen. Wenn Kinder bei einem nicht notwendigen Einsatz ums Leben kommen, dann haben die Soldaten unrechtmäßig getötet
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Die sind aber in anderen Kodizen gereglt, unter anderem auch was Kolateralschaden ist.
Wobei man sagen muß das die Gegenseite sich an keine Internationalen Landkriegsbestimmungen hält.
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Er gibt seine eigene Meinung und persönliche Verantwortung ab. Aber er muss sich vor seinem eigenen Gewissen verantworten. Das kann ihn keiner abnehmen.
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um seinm Gewissen zu befragen muß man übeleben.
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Tja nur wird kein Angriffkrieg geführt. Oder bekämpfen wir Afgahnistan?
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Aber Kolateralschäden sind dort nicht geregelt. Für mich zählen die Taten eines Menschen. Wenn Kinder bei einem nicht notwendigen Einsatz ums Leben kommen, dann haben die Soldaten unrechtmäßig getötet
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Die sind aber in anderen Kodizen gereglt, unter anderem auch was Kolateralschaden ist.
Wobei man sagen muß das die Gegenseite sich an keine Internationalen Landkriegsbestimmungen hält.
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Er gibt seine eigene Meinung und persönliche Verantwortung ab. Aber er muss sich vor seinem eigenen Gewissen verantworten. Das kann ihn keiner abnehmen.
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um seinm Gewissen zu befragen muß man übeleben.