Ist Antisemitismus wieder "in"?
09.02.2024 um 19:34Es gibt nun eine Diskussion darüber, wie Universitäten in Deutschland auf solche tätlichen Angriffe aus antisemitischen bzw. rassistischen Gründen reagieren sollen/können/müssen.
Das 2021 novellierte Berliner Hochschulgesetz sieht für solche Fälle die Möglichkeit einer Zwangsexmatrikulation des Angreifers nicht mehr vor, der kann nur noch ein zeitlich befristetes Hausverbot bekommen. Die Hochschulgesetze anderer Bundesländer dagegen enthalten teilweise weitergehende Regelungen bis zu Möglichkeit der Exmatrikulation des Störers.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/shapira-fu-berlin-antisemitismus-universitaet-uni-angriff-exmatrikulation-hausverbot/#:~:text=FU%20Berlin%20darf%20nicht%20exmatrikulieren&text=Bis%202021%20sei%20die%20Exmatrikulation,noch%20ein%20Hausverbot%20in%20Betracht.
Ich finde, bei solchen erheblichen Vorfällen wie an der FU muss eine Zwangsexmatrikulation möglich sein, und das Berliner Abgeordnetenhaus sollte eine entsprechende Änderung des Berliner HSG beschließen. Nicht nur zum Schutz von potentiellen Opfern. Wer als Studierender aus antisemitischen oder rassistischen Gründen Mitstudierende angreift, hat schlicht und einfach dokumentiert, dass er nicht studierfähig ist und in der internationalen Wissenschaftsgemeinde nichts zu suchen hat, aus die Maus.
Wieso sollte es ein in jedem HSG enthaltener Grund für eine Zwangsexmatrikulation sein, wenn die Semestergebühren nicht bezahlt oder Prüfungsleistungen endgültig nicht erbracht wurden, rassistisch motivierte Angriffe auf Kommilitonen aber nicht?
Das 2021 novellierte Berliner Hochschulgesetz sieht für solche Fälle die Möglichkeit einer Zwangsexmatrikulation des Angreifers nicht mehr vor, der kann nur noch ein zeitlich befristetes Hausverbot bekommen. Die Hochschulgesetze anderer Bundesländer dagegen enthalten teilweise weitergehende Regelungen bis zu Möglichkeit der Exmatrikulation des Störers.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/shapira-fu-berlin-antisemitismus-universitaet-uni-angriff-exmatrikulation-hausverbot/#:~:text=FU%20Berlin%20darf%20nicht%20exmatrikulieren&text=Bis%202021%20sei%20die%20Exmatrikulation,noch%20ein%20Hausverbot%20in%20Betracht.
Ich finde, bei solchen erheblichen Vorfällen wie an der FU muss eine Zwangsexmatrikulation möglich sein, und das Berliner Abgeordnetenhaus sollte eine entsprechende Änderung des Berliner HSG beschließen. Nicht nur zum Schutz von potentiellen Opfern. Wer als Studierender aus antisemitischen oder rassistischen Gründen Mitstudierende angreift, hat schlicht und einfach dokumentiert, dass er nicht studierfähig ist und in der internationalen Wissenschaftsgemeinde nichts zu suchen hat, aus die Maus.
Wieso sollte es ein in jedem HSG enthaltener Grund für eine Zwangsexmatrikulation sein, wenn die Semestergebühren nicht bezahlt oder Prüfungsleistungen endgültig nicht erbracht wurden, rassistisch motivierte Angriffe auf Kommilitonen aber nicht?